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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19  (Gelesen 3230 mal)

NB

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Moin,

habe vom 25.02 bis 27.02 am dreitägigen Assessmentverfahren an der OPZ in Köln teilgenommen, meine Offizierseignung und wenig später auch die Zusage zu meinem Wunschstudium erhalten.
Problem: Der Einstellungstermin ist der 01.07. und als Badner habe ich da noch Schule. Ich werde nächste Woche nochmal in Köln anrufen und versuchen das zu klären. Hat damit jemand schon Erfahrung?

MfG Niklas
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Ralf

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #1 am: 22. März 2019, 04:42:32 »

Es gibt bspw. genau deswegen den Dienstantritt zum 01.08., jedoch nur bei der Lw.
Aber du wirst nicht mit dem Problem alleine sein. Ich würde mal versuchen mit Mürwik Kontakt aufzunehmen, wie die das in der Vergangenheit immer geregelt haben.
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NB

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #2 am: 26. März 2019, 17:33:05 »

Hab jetzt angerufen. Mir wurde gesagt, dass ich direkt nach meiner mündl. Abiturprüfung (04.07.) in den Norden fahren soll. Ich muss also einen Entlassungsbescheid bei meiner Schule holen.
Wenn es ganz schlecht läuft muss ich ein Jahr warten  :'(.
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Ralf

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #3 am: 26. März 2019, 17:58:41 »

Zitat
Hab jetzt angerufen. Mir wurde gesagt, dass ich direkt nach meiner mündl. Abiturprüfung (04.07.) in den Norden fahren soll.
Ich kann solche Aussagen immer nur schwer verstehen. Die Dienstzeit wird dann nicht auf den 01.07. zurückgerechnet, d.h. die Beförderung zum Lt erfolgt dann auch nicht mit Wirkung vom 01.07.2022, sondern zum 04.07. und das DZE ist dann der 03.07.2032 und nicht der 30.06.
Und die Aufforderung zum Dienstantritt sagt auch etwas anderes aus.
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KlausP

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #4 am: 26. März 2019, 18:05:14 »

Zitat
... Und die Aufforderung zum Dienstantritt sagt auch etwas anderes aus. ...

Eben. Normalerweise wird das Dienstverhältnis nämlich nicht begründet, wenn der Bewerber nicht zu dem dort angegebenen Termin erscheint. Und die Schule kann die Aufforderung gar nicht abändern.
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dunstig

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #5 am: 26. März 2019, 18:06:50 »

Aber wie soll man es sonst für beide Seiten unkompliziert und praktikabel händeln, wenn nicht einfach so?
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KlausP

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #6 am: 26. März 2019, 18:10:15 »

Indem man dem Einplaner schon mitteilt, dass das in dieser Konstellation Komplikationen gibt. Der kann das nämlich nicht wissen, wie jedes Bundesland und jede Schule das handhabt.
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Ralf

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #7 am: 26. März 2019, 19:42:14 »

Aber wie soll man es sonst für beide Seiten unkompliziert und praktikabel händeln, wenn nicht einfach so?
Indem die Marine auch einen DE zum 01.08 anbietet oder bspw. die Länder sich auf solche Termine mit dem Abitur einstellen. Aber nicht, einfach mal so etwas raushauen, ohne die Konsequenzen zu bedenken.
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dunstig

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #8 am: 26. März 2019, 19:52:58 »

@Ralf: Da bin ich ja prinzipiell bei dir. Das ist aber etwas, das muss auf anderer Ebene geändert werden. Kurzfristig wird’s für den TE also eher schwierig. So wie es jetzt läuft muss der TE nicht ein Jahr warten und die Marine bekommt den Dienstposten besetzt. Sehe es deswegen eher pragmatisch.
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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #9 am: 27. März 2019, 08:23:27 »

Man muss halt genau schauen, was das bedeutet:
§ 2 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes räumt zu Gunsten der Soldaten die Möglichkeit ein, dass die Zeit vom 1. oder 16. eines Monats an als Dienstzeit angerechnet werden kann, wenn wegen eines Wochenendes, gesetzlichen Feiertages oder eines unmittelbar vorhergehenden Werktages ein anderer Tag für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses bestimmt worden ist und der Soldat den Dienst an diesem Tag angetreten hat.
Insbesondere für die Bemessung von Leistungen nach dem Soldatenversorgungs­gesetz - vgl. § 2 Absatz 1 SVG - und im Hinblick auf erforderliche Beförderungsdienstzeiten der Soldatenlaufbahnverordnung  - vgl. § 5a Absatz 2 SLV - bedeutet die derzeitige Regelung, dass die Dienstzeit eines Soldaten nicht erst mit dem tatsächlichen Dienstantritt (z.B.: 04.07.), sondern zu dessen Gunsten bereits zum Ersten des Einstellungsmonats (hier z.B.: 01.07.) zu berücksichtigen ist- somit  auch  für  faktisch  nicht  geleistete  Tage.

Bei abweichenden Dienstantritt kommen die Regelungen des § 2 Absatz 3 SG und damit eine Dienstzeitfiktion zum 1. oder 16. des Einstellungsmonats nicht mehr zum Tragen. Der spätere tatsächliche Dienstantritt wäre dann allein ausschlaggebend für die weitere Berücksichtigung bei der Anwendung des SVG und der SLV. Eine günstigere Anrechnung „nicht geleisteter'' Tage käme dann nicht mehr in Betracht.

Die Dienstzeitenden fallen nicht mehr auf den Letzten eines Monats und damit müssen z.B. wegen der Bezüge der betroffenen Soldaten für den Entlassungsmonat einzelne Tage berechnet werden. Ggf. gibts Friktionen bei der anschließenden, nahtlosen Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer Beschäftigung - in der Regel zum Ersten eines Monats.
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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #10 am: 27. März 2019, 08:40:58 »

Naja, das Problem kann aber auch jeder bekommen, der wegen Elternzeit oder Teilzeit nachdienen darf. Und zumindest hier in dem Konzern ist es problemlos möglich, an beliebigen Tagen eingestellt zu werden. Würde mich wundern, wenn das bei dem Bedarf an Arbeitskräften hier in Bayern irgendwo noch anders gehandhabt werden würde. Aber selbst wenn, kommt man durch den BFD schon über die Runden für die paar Wochen. Zumindest besser, als den Eltern noch ein Jahr auf der Tasche liegen zu müssen wegen ein paar Tagen.

Klar, für die Personalführung und Verwaltung ist es etwas extra Aufwand, wenn da ein paar außerhalb der Reihe ein paar Tage als Nachzügler rumlaufen. Aber den Bewerber ein Jahr warten lassen und riskieren, dass er sich umorientiert und dabei einen Dienstposten unbesetzt lassen?

Wie gesagt, für mich überwiegen die Vorteile dieser pragmatischen Lösung. Alles andere ist etwas zusätzliche Bürokratie. Das zu Ändern liegt aber auf einer anderen Ebene.
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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #11 am: 27. März 2019, 12:12:10 »

Ich streite es auch nicht ab, dass es pragmatisch ist. Aber es ist halt rechtlich nicht zulässig. Mit welcher Begründung ist dann der Dienstantritt am 04.? Stell dir vor, er verunglückt auf dem Weg am 04.07.? Noch "besser", stell dir vor, er verunglückt am 04.07. in der Kaserne. Wer soll für die ärztl. Behandlung aufkommen? Es gibt ja keine dienstl. Notwendigkeit, dass er da ist, sein Dienstantritt ist ja nicht wirksam geworden. Und Wenn die Einheit formal den 01.07. als Dienstantrittstag meldet, wäre das ein Dienstvergehen.
Deswegen: einfach mal so sagen, dann komm halt später ist m.E. sehr problematisch.
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KlausP

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« Antwort #12 am: 27. März 2019, 12:43:47 »

Ich frage mich gerade, wer denn an der Marineschule solche windigen Auskünfte erteilt. Als Spieß hätte ich mich davor schwer gehütet, meinen Chef eindringlich davor gewarnt und meine GeZi-Soldaten hätten sich 'n Fön dafür abgeholt.
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miguhamburg1

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #13 am: 27. März 2019, 18:38:20 »

Die rechtliche Frage ist beschrieben. Ferienbeginn in Baden-Württemberg ist der 29.07. Woher jetzt als Dienstantritt der 04.07. kommen soll, erschließt sich mir genausowenig, wie die Grundlage für die angebliche Aussage (von wem eigentlich?) der MSM.

Davon abgesehen, ich hatte das bei meinem Dienstantritt ähnlich. Da ich allerdings sämtliche Abiturprüfungen absolviert hatte, begannen zwar die Schulferien formal nach meinem Dienstantritt (wegen eines Wochenendes) am 03. Juli, aber ich hatte meine Zusage und den damaligen Einberufgungsbescheid zum Dienstantritt meiner Schule vorgelegt und gut war es. Für die Übergabe der Abiturzeugnisse wurde ich dann von meiner GA-Einheit beurlaubt.

Der Fragensteller sollte also mit diesem Anliegen zuerst an den Schulleiter herantreten, um die Sachlage mit ihm zu klären und dann erst Verbindung zum ACFüKrBw aufnehmen, falls d´tatsächlich der Dienstantritt verschoben werden muss.
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NB

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Antw:Offizierslaufbahn l Marineschule Mürwik l GA 01.07.19
« Antwort #14 am: 27. März 2019, 22:19:03 »

Zur Klarstellung: -Die Aussage kam nicht von der MSM, sondern von meinem Zuständigen beim ACFüKrBw.
                         -04.07 weil ich direkt nach meiner mündl. Prüfung anreisen soll.

Ich werde in den nächsten Wochen wahrscheinlich nochmal Rückmeldung zu dem Thema bekommen. Ich melde mich dann wieder.

Niklas
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