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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trennungsgeld - mal wieder!  (Gelesen 1871 mal)

J.G.

  • Gast
Trennungsgeld - mal wieder!
« am: 24. März 2019, 10:05:40 »

Ich gehe kommende Woche zum ReFü, da diese aber erfahrungsgemäß ziemlich unterschiedliche Antworten geben können, wollte ich auch hier nochmal nachfragen.
Ich habe hier schon etliche Threads zum Thema gelesen.
Ich fasse mich kurz.

02.01.2018 Einstellungstest, dann UGL usw.
01.06.2018 Ernennung zum SaZ (etwas verspätet)
Habe UKV zugesagt bekommen. Wohne in der Kaserne. Gemeldet bei bei meiner Mutter. Keine Anerkannte Wohnung.

Jetzt wird eine interesante Wohnung neben meiner Schwester frei und ich überlege sie zu beziehen. (100km vom Dienstort entfernt)

Kann ich dann noch TG beantragen? Gilt die Ausschlussfrist ab 02.01.2018 oder ab Ernennung zum SaZ?
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wolverine

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Antw:Trennungsgeld - mal wieder!
« Antwort #1 am: 24. März 2019, 10:11:22 »

So, wie ich das verstehe, sind Sie bereits ein dreiviertel Jahr im Dienst und der Umzug zur Einstellung ist auch bereits pauschal abgerechnet?! Dann wird kein TG mehr bewilligt werden. Evtl. können Sie die Wohnung anerkennen lassen damit sie für zukünftige Versetzungen berücksichtigt wird.
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J.G.

  • Gast
Antw:Trennungsgeld - mal wieder!
« Antwort #2 am: 24. März 2019, 10:16:04 »

Hab ich mir fast gedacht, hinterher ist man immer schlauer (will ja nicht ewig bei meiner Mutter wohnen).
Danke für die schnelle Antwort.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld - mal wieder!
« Antwort #3 am: 24. März 2019, 13:09:51 »


Gemeldet bei bei meiner Mutter. Keine Anerkannte Wohnung.

Jetzt wird eine interesante Wohnung neben meiner Schwester frei und ich überlege sie zu beziehen.

(100km vom Dienstort entfernt)


Für Ledige gilt...

...ohne anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung sind Sie nicht dauerhaft TG-berechtigt (Ausnahme z.B. Lehrgänge bis 3 Monate).

Da diese Bedingung bisher nicht gegeben war ... spielt die Vergangenheit keine Rolle.

Wenn Sie sich eine Wohnung jetzt einrichten wollen, die für zukünftige Maßnahmen relevant sein soll, muss diese berücksichtigungsfähig sein.

D h. sie muss

+ im Einzugsgebiet des aktuellen Standortes liegen - unter 30 km
oder
+ im räumlichen Zusammenhang - bis 50 km
oder
+ überwiegend genutzt sein - bis 100 km  + an mind. 3 Werktagen/Woche Heimfahrt

Die letzten beiden Punkte müssen vom zuständigen DV Stufe 2 bestätigt werden... sonst keine Berücksichtigung !

Wenn die Wohnung berücksichtigungsfähig ist, kann bei folgenden Maßnahmen, z.B. Weg-Versetzung über 30 km, ein TG-Anspruch aufleben.


Wenn der DV Stufe 2 aber z.B. kein positives Votum abgibt... bei 100 km durchaus möglich, ist die Wohnung zwar anerkannt, aber bei Fragen der UKV/TG nicht berücksichtigungsfähig. Folge: kein dauerhafter TG-Bezug!


Gerade bei Ledigen ist es nicht ... und war es nie ... Ziel des Dienstherrn, dass die Soldaten weit weg vom Dienstort des bei Einstellung vom Bewerber gewünschten Stammtruppenteil leben.

Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels wurde davon etwas Abstand genommen. Deshalb können Bewerber, die bereits vor positivem Prüfergebnis im AC/KC über eine eigene Wohnung/Wohneigentum verfügten, ab Einstellung TG-Empfänger werden.

Wer aber erst nach Einstellung erstmalig einen eigenen Hausstand einrichten will... muss sich an die o.g. Regeln halten... um zumindest bei einer weiteren Versetzung TG erhalten zu können.

Und bis dahin ... gibt es eben kein TG.

Millionen Menschen in diesem Land müssen auch ohne staatliche Unterstützung ihre Miete zahlen...

Wer sich einen Stammtruppenteil z.B. 800 km vom Lebensumfeld vor Einstellung gesucht hat... muss ggf. die Kosten des Pendelns selbst tragen...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

J.G.

  • Gast
Antw:Trennungsgeld - mal wieder!
« Antwort #4 am: 26. März 2019, 17:02:33 »

Wow, vielen Dank für deine ausführliche Antwort LwPersFw, mir sind bereits bei der vorangehenden Suche deine hochwertigen Beiträge aufgefallen. (z.B. Musterschreiben)
Aus irgendeinem Grund hatte ich einen recht rauen, konfrontativen Ton in diesem Forum abgespeichert (hatte vor Jahren mal was gesucht) aber das ist wirklich eine große Hilfe.
So ein Perser wär n Traum... ; )
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