Fragen und Antworten > Familie und Angehörige
Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
Xartok:
Guten Tag geehrte(r) Leser(in),
vielen Dank im voraus.
Benötige Hilfe in Bezug auf Familienheimfahrten für Eignungsübende.
Trennungsgeld und Wohnung soweit anerkannt. Strecke nach Hause sind ca. 500km.
Im Intranet oder in der Urlaubsverordnung konnte ich konkretes nicht wirklich etwas finden, oder habe etwas hierbei überlesen?
Auch ist die Frage, ob der Reisetag auch ein Dienstfreier Tag ist. Sprich, Freitags nicht mehr zum Dienst sondern die Reise nach Hause/zur Frau.
Bitte, wenn möglich, ein Link/Quelle mit angeben, wo es geregelt ist, um es den Disziplinarvorgesetzten vorzeigen zu können.
Vielen Dank im voraus.
Selbständige Quellen für die Suche verwendet:
Intranet usw.
Links: http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html
https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__18.html
https://wiki.bundeswehr.org/display/EloKaBtl931/Vereinbarkeit+von+Familie+und+Dienst
Tasty:
Zu Deiner Frage: Eignungsübende sind SaZ gleichgestellt. Das war hier schon des Öfteren Thema.
Xartok:
--- Zitat von: Tasty am 10. April 2019, 14:44:35 ---Zu Deiner Frage: Eignungsübende sind SaZ gleichgestellt. Das war hier schon des Öfteren Thema.
--- Ende Zitat ---
Problematisch hierbei ist, dass der DV mich gefragt hatte und es selbst nicht weiß, und auch der Spieß nicht wirklich was dazu gefunden hatte.
Verlässliche Quelle/ ZTV oder ähnliches eben.
Wunsch ist eben am Gründonnerstag fahren zu können, statt Karfreitag wo auf den Autobahnen die Hölle los sein wird.
Wenn es schon des Öfteren Thema war, wo genau finde ich es hier im Forum? Ich habe über die Suchleiste und den Schlagwörtern nicht wirklich was passendes gefunden.
Auch eben keine verlässliche Quelle.
Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist.
Vielen Dank. Freue mich auf Antworten :-)
KlausP:
Was bedeutet bei Ihnen "ZTV"?
--- Zitat ---... Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist. ...
--- Ende Zitat ---
Was meinen Sie damit?
KlausP:
Ihr Chef hat dazu nichts gefunden? Geregelt ist das in der Sonderurlaubsverordnung, § 18 "Sonderurlaub für Familienheimfahrten".
https://www.buzer.de/gesetz/12062/a199092.htm
Da steht zwar nur was von Beamten, die Regelungen sind aber ebenso auf Soldaten anzuwenden. (Siehe auch § 9 Soldatenurlaubsverordnung)
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