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Autor Thema: Anrechnungsbetrag §39 (2) BBesG  (Gelesen 1343 mal)

lolilula

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Anrechnungsbetrag §39 (2) BBesG
« am: 16. April 2019, 16:39:11 »

Grüß Gott zusammen,

ich bin unter 25 Jahre, Trennungsgeldempfänger nach §3 und habe einen anerkannten Hausstand.
Einige Stimmen behaupten jetzt, ich müsste den Anrechnungsbetrag für meine Unterkunft NICHT bezahlen.

Meine Frage: Wie ist der aktuelle Konsens?

Beste Grüße
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KillBurn93

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Antw:Anrechnungsbetrag §39 (2) BBesG
« Antwort #1 am: 16. April 2019, 17:39:02 »

Unter 25 damit zum wohnen in der GU verpflichtet und man darf zahlen...
So ging, geht und wird es noch viele Kameraden gehen bis dort endlich nachgebessert wird.
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LwPersFw

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Antw:Anrechnungsbetrag §39 (2) BBesG
« Antwort #2 am: 16. April 2019, 20:31:02 »

Siehe hier... die 1. Antwort ... gilt am Ort des StammTrT und auf Lehrgängen...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60808.msg630316.html#msg630316
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