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Autor Thema: Fragen/ Gedanken zum Dienstantritt (Die Probleme eines Wiedereinstellers)  (Gelesen 1891 mal)

Löwe von Eutin

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In meiner Verpflichtungerklärung steht, dass ich mich für 15 Jahre verpflichte Wehrdienst zu leisten. (3 Jahre "Wehrdienst" davon werden mir bereits anerkannt.
Ergo, ich hätte zum derzeitigen Stand noch 12 schöne Jahre vor mir.

Weiter unten steht, dass nach §55 Abs. 4 Satz 1 SG Soldaten in den ersten 4 Dienstjahren entlassen werden können....

Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch dort die ersten 3 Jahre bereits als "verstrichen" / abgelaufen gelten? (Nach meinem Verständnis schon)
---
Ich werde in ein UA/FA Btl zur Grundausbildung einberufen.
Meine Einberufung erfolgt in einem höheren Dienstgrad, als mein bisheriger.
Die ersten 4 Monate bin ich Eignungswehrübender.

Behalte ich vorerst meine "alte" Truppengattung/ Litzen? (Vlt. macht es am meisten Sinn mit dem neuen Dienstgrad und der "alten" Truppengattung dort aufzuschlagen? Die "neuen" Litzen habe ich mir ja noch nicht verdient m.M.n.)

Sollte ich als Wiedereinsteller zum Dienstantritt im Dienstanzug erscheinen oder in Flecktarn? Dienstgradschlaufen habe ich da, aber den Dienstanzug müsste ich dann vorher abändern lassen (Verbandsabzeichen/ Truppengattung/ Schulterklappen), die Kragenspiegel sollten dann die Farbe vom zukünftigen Stammtruppenteil haben richtig?
Und das Verbandsabzeichen (Aufnäher) müsste dann von der USH (Rot, zwei Schwerter, darunter ein weißes S) (FA/UA Btl 2) sein, richtig?


Der eine oder andere der Kameraden lacht jetzt vielleicht, aber ich mache mir Gedanken über sowas.
Ich würde halt so gut es geht schon vorarbeiten und Dinge die im Vofeld erledigt werden können erledigen.
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bmar

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1.) Ja, die 3 Jahre Dienstzeit nimmt Dir, auch in Bezug auf den §55, keiner weg.
2.) siehe 3.
3.) In Deiner Aufforderung zum Dienstantritt sollte sinngemäß etwas stehen von "Melden Sie sich am...in.... Aber diesem Zeitpunkt sind Sie Soldat. Somit solltest Du es tunlichst unterlassen, vor diesem Zeitpunkt eine Uniform zu tragen, da Du nun mal vor dem "Guten Tag, hier bin ich!" kein Soldat bist.
Was Litzen, Verbandsabzeichen und den Rest der Uniform angeht - was getragen wird, wird rechtzeitig befohlen und natürlich vorher verausgabt.
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Rekrut84

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Zu 1. muss ich widersprechen.

Der Normzweck der Entlassungsregelung knüpft an die Eignung als Soldat und für die entsprechende Laufbahn an.

Der Gesetzgeber wollte damit die bis 2000 geltende Möglichkeit der Entlassung wegen nicht Eignung für Offiziersanwärter auf alle anderen Laufbahnen erweitern. Bis zu diesem Zeitpunkt war es nicht möglich einen Soldaten wegen mangelnder Eignung zu entlassen, Ausnahme die Offiziersanwärter.

Dabei gibt es nun zwei Dinge zu beachten. Einmal die in §55 Absatz 4 SG genannte Frist von 4 Jahren welche grundsätzlich für alle Laufbahnen gilt. Hierbei würden deine 3 Jahre angerechnet werden.

Jedoch gibt es dann noch den Satz 2 der für bestimmte Laufbahnen eine Ausnahme vorsieht und von Satz 1 nicht gedeckelt. Satz 2 besagt, dass ein Anwärter der genannten Laufbahnen jederzeit entlassen werden kann, wenn er die Eignung für die angestrebte Laufbahn nicht erfüllt, ungeachtet der 4 Jahre aus Satz 1. Da du als UA anfängst gilt diese Regelung auch für dich.

Die Unabhängigkeit von den vier Jahren aus Satz 1 hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung betont: „Eine dem bisherigen Satz 1 weitgehend entsprechende Son- derregelung besteht nach Satz 2 nunmehr für alle Laufbahnanwärter. Neben den Offizieranwärtern, Sanitätsoffizier-Anwärtern und Militärmusikoffizier-Anwärtern sollen nun auch Unteroffizieranwärter entlassen werden, wenn sich ihre mangelnde Eignung zum Offizier bzw. Unteroffizier er- geben hat. Diese Entlassungsmöglichkeit besteht bis zur Beendigung ihres Anwärterstatus, so dass die in Satz 1 enthaltende zeitliche Einschränkung auf die ersten vier Dienstjahre für sie nicht gilt. Diese Anwärter wurden in die Bundeswehr eingestellt allein in der Erwartung, dass sie später Offizier oder Unteroffizier werden. Sie leisten ihren Dienst, um ihre Befähigung zum Offizier oder Unteroffizier zu erwerben. Erweisen sie sich dazu als ungeeignet, besteht keine Veranlassung, sie weiterhin im Dienstverhältnis zu belassen.“

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/040/1404062.pdf
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ulli76

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Ruf am besten vorher an, wie das mit dem Anzug erwünscht ist.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Löwe von Eutin

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Alles klar besten Dank!
Ich hab jetzt nochmal mt anderen Kameraden gesprochen udn weiß jetzt, wie ich es machen werde.

Was mir auch noch eingefallen ist, dass dort ja einheitlich das marineblaue Barett getragen wird. :D
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Pericranium

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Behalte ich vorerst meine "alte" Truppengattung/ Litzen? (Vlt. macht es am meisten Sinn mit dem neuen Dienstgrad und der "alten" Truppengattung dort aufzuschlagen? Die "neuen" Litzen habe ich mir ja noch nicht verdient m.M.n.)



Es werden von Anfang an neue Litzen/Verbandsabzeichen getragen. Das mit dem "Verdienen" wird immer gemacht, aber laut Vorschrift gehören die Litzen von Anfang an zum vollständigen Anzug dazu.
Wieso haben Sie als Wiedereinsteller eigentlich einen Dienstanzug? Reservier?
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Löwe von Eutin

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Es werden von Anfang an neue Litzen/Verbandsabzeichen getragen. Das mit dem "Verdienen" wird immer gemacht, aber laut Vorschrift gehören die Litzen von Anfang an zum vollständigen Anzug dazu.
Wieso haben Sie als Wiedereinsteller eigentlich einen Dienstanzug? Reservier?

Genau, FWDL23+ Anschlusswehrübung und danach diverse Reservedienstleistungen (über 6 Jahre) als beorderter Reservist.
Meine vorerst letzte RDL endet am Tag vor meinem neuen Dienstantritt. :D
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ulli76

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Oft bekommen Vorgediente noch ein gesondertes Schreiben bzw. bekommen am Anfang genau erklärt, wie sich die Ausbilder das vorstellen. Die Ausbildungseinheiten haben ja schon genug Erfahrung mit den gemischten Gruppen.
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Löwe von Eutin

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Oft bekommen Vorgediente noch ein gesondertes Schreiben bzw. bekommen am Anfang genau erklärt, wie sich die Ausbilder das vorstellen. Die Ausbildungseinheiten haben ja schon genug Erfahrung mit den gemischten Gruppen.


Oh vielen Dank!!!
Das ist wirklich gut zu wissen!
Ich hatte mir schon gedacht, dass es ohnehin noch ein Schreiben von der Einheit direkt gibt, wenn der Dienstantritt näher rückt.
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