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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: § 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes durch Feldwebel  (Gelesen 3369 mal)

LwPersFw

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Hier ein aktuelles Urteil zur Frage der Anrechenbarkeit von Ausbildungs- und Beförderungszeiten.

VG München, Urteil v. 12.02.2019 – M 21 K 18.179

Kein Anspruch auf Anrechnung der in der Feldwebellaufbahn geleisteten Dienstzeit auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit in der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

Leitsätze:

1. Wechselt das Klagebegehren auf Anrechnung von Dienstzeiten in der Bundeswehr auf Ausbildungs- und Beförderungszeit in ein Begehren auf Beförderung (hier: zum Leutnant) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, liegt darin gegenüber dem bisherigen Antragsbestand ein deutliches Aliud und damit eine objektive Klagehäufung, für die die Einwilligung des Beklagten nach § 91 Abs. 1 VwGO erforderlich ist. (Rn. 20) (redaktioneller Leitsatz)

2. Die Entscheidung, eine frühere Dienstzeit in der Bundeswehr auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit nur dann anzurechnen, wenn der Offizieranwärter militärische Ausbildungsabschnitte durchlaufen oder Tätigkeiten wahrgenommen hat, welche im Hinblick auf die Ausbildung zum Offizier auch für die Bundeswehr von Nutzen sind (hier: Sparen von ganzen Blöcken der Offiziersausbildung und damit Verkürzung der Ausbildungsdauer), ist ermessensfehlerfrei. (Rn. 26) (redaktioneller Leitsatz)

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Einzelheiten > siehe Anhang
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

S1NCO

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Unfassbar, wegen was geklagt wird.
Danke für den aktuellen Link @LwPersFw.
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Edding400

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Unfassbar, wegen was geklagt wird.
Danke für den aktuellen Link @LwPersFw.

Viel schlimmer finde ich die Entscheidung!
Selbst die OSLw (Inspektionschefs) versteht nicht, warum 29‘er nicht mit bestehen des OL direkt befördert werden.
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F_K

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@ Edding:

Rechtsstaat ... und so!?

Zitat
Die Entscheidung ... ist ermessensfehlerfrei.

Ich bezweifle, dass ein InspChef nicht in der Lage ist, einen solch einfachen Sachzusammenhang zu erklären.
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Edding400

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Ich bezweifle, dass ein InspChef nicht in der Lage ist, einen solch einfachen Sachzusammenhang zu erklären.

Sie können bezweifeln was immer Sie möchten, das steht Ihnen sowas von frei... Ein InspChef handelt und denkt aber ggf. auch mal nach Menschenverstand und nicht nur nach Dienstvorschriften!

Wenn man sich einen UmP ansieht und dieser UmP (OFw/HF/StFw/OSF) es über §29SLV bis zum Offz Truppendienst schafft, dann scheint dieser Soldat einen höheren MILITÄRISCHEN Horizont zu haben, als ein Gefreiter, oder Obergefreiter OA. Seine Vordienstzeit und militärische Erfahrung/Fachwissen wird ihm aber nicht angerechnet/anerkannt. Also muss er genau die 3 Jahre bis zum Leutnant warten, wie ein Ungedienter.

Und genau diesen Zusammenhang konnte mir der Inspektionschef nicht erklären und war selbst fassungslos.

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Edding400

  • Gast

Aber machen wir es doch mal an einem Beispiel fest:

Ein HF, der seit 6 Jahren als S1 Fw tätig ist, schafft es über §29 SLV zum OffzTrDst und wird nach 3 Jahren seit Ernennung zum OA zum Leutnant befördert.
Die einzige Fachausbildung (neben dem OL) ist ein 8 Wochen-Lehrgang in Hannover.

Diesen Lehrgang hat der UmP aber bereits! Darüber hinaus hat er sich durch seine Dienstzeit ein enormes Fachwissen im Bereich PersMgmt angeeignet.
Sicherlich kann mir nun jemand erklären, warum dieser HF 3 weitere Jahre benötigt, um Leutnant zu werden?!?
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Andi8111

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Weil der Verordnungsgeber das so entschieden hat, als er darüber nachgedacht hat. Ob das so im Einzelfall auch vernünftig ist, steht nicht zur Debatte. Es ist, wie es ist. Es gibt immer bestimmte Regeln, die Einzelnen sinnlos erscheinen. Das ist leider so.
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Ralf

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Antw:§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der OffzTrD durch Fw
« Antwort #7 am: 18. April 2019, 10:23:51 »

Unfassbar, wegen was geklagt wird.
Danke für den aktuellen Link @LwPersFw.

Viel schlimmer finde ich die Entscheidung!
Selbst die OSLw (Inspektionschefs) versteht nicht, warum 29‘er nicht mit bestehen des OL direkt befördert werden.
Du könntest die selbe Frage stellen, warum ein Offz MilFD auch 36 Monate braucht (oder bei Anrechnung einer Fachschulabschluss 12 Monate angerechnet bekommt und dann halt eben 24 Monate braucht).
Oder warum man als Mindestdienstzeiten zwischen einzelnen Beförderungen 12 Monate haben muss, also warum nicht 3, 6 oder 18 Monate.
Warum wird man nach 3 Jahren als Ungedienter Leutnant und nicht nach 4 oder 2? Die Erfahrungszeit hat man einer nach 2 Jahren, andere noch 4 oder 5 Jahre.
Das ist doch eine rein akademische Diskussion, warum bestimmte Wartezeiten so sind wie sie sind.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des
« Antwort #8 am: 18. April 2019, 10:56:46 »

.. warum darf (und manchmal muss) ich als Soldat mit Kriegswaffen "rumlaufen", aber als Zivilist darf ich es nicht mal mehr mit einer Sportwaffe (oder mit einem "Einhandmesser")?

.. aber als Zivilist "schmeisse" ich Munition ohne viel Aufwand "einfach so" in den Kofferraum, als Soldat darf ich einen Gefahrguttransport nach allen Regeln der Kunst und der Vorschriften abwicklen - und wenn ich an einer Stelle eine Unterschrift "vergesse", steht gleich ein vierstelliges Bussgeld im Raum?

... ich bin doch immer der gleiche, zuverlässige Bürger?

Es sind halt Regeln für verschiedene Fallgruppen - und der "jetzt" OA benötigt halt 3 Jahre bis zum Leutnant ...

Die Erklärung ist "einfach": Gesetze für "Regelfälle", darauf hin dann Verordnungen - "gefüllte Ungerechtigkeiten" sind da systemisch nicht auszuschließen ...
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d771072

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Klar ist es so.
Aber als mündiger Bürger darf und kann ich mir über Gesetze und Regelungen meine Gedanken machen. Und sie gut finden oder eben nicht.
Wenn dies nicht so wäre, würde die Gesellschaft sich nicht weiterentwickeln.

Auch als Soldat und Beamter darf ich dies. Ich muß aber natürlich nach den bestehenden Gesetzen und anderweitigen Regelungen handeln.
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F_K

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Antw:§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des
« Antwort #10 am: 18. April 2019, 12:15:57 »

Unbenommen - aber der Soldat / Bürger, zumindest der mit etwas Sachverstand, sollte die Gesetze und Herleitungen kennen, und dann eine fundierte Meinung verbreiten ... ggf. halt einen fundierten Änderungsvorschlag einbringen.
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SolSim

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Verordnungen könnte man ändern wenn man denn Interesse vorhanden wäre/gute Unternehmen fürdern ihre Leute/langfristige Perspektiven mit Würdigung der Leistungen der täglichen Arbeit  - rekrutieren ihren Nachwuchs aus den eigenen Reihen/Bieten gutes Familiales Umfeld/Kauf Wohneigentum

Wenn Fachkraft A8/ 3 Jahre auf A9 warten muss? ergibt das keinen Nutzen/
Da müssten eben mal die oberen Chargen ab Oberst i.G. mal aufstehen und sagen: Wir brauchen langfristig gute Leute die den Betrieb schon gut kennen/aber wir brauchen keine Verordnungen die uns diesem Ziel entgegenstehen

Aber vielleicht geht es auch nur um:
Standesdünkel bezeichnet den spezifischen Hochmut eines Standes gegenüber anderen, als ‚niedriger‘ erachteten Ständen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
Behandlung im Bundeskabinett − In vielen Fällen muss der Entwurf einer Verordnung dem Bundeskabinett unterbreitet werden. Eine Befassung des Bundeskabinetts ist stets erforderlich, wenn die Rechtsverordnung durch die Bundesregierung und nicht nur durch ein Bundesministerium erlassen wird, wenn die Verordnung von allgemein-politischer Bedeutung ist, oder wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Bundesministerien bestehen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen allerdings die betreffenden Bundesminister einen persönlichen Einigungsversuch unternehmen; auch der Bundeskanzler kann sich zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit einschalten (§ 17 der Geschäftsordnung der Bundesregierung). Für die Vorlage an das Kabinett gelten strikte Vorschriften über die dort zu machenden Angaben; diese sind in den §§ 22, 23 und 51 GGO enthalten.

Selten so viele leere Worthülsen ohne nutzbaren Inhalt gelesen.
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Jacke12345

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@Sledgehammer: Sie sind das schwarze Schaf. Aus der Rolle kommen Sie hier im Bundeswehrforum nicht mehr raus. Wenn Sie in Mathematik-Klausuren nur das Ergebnis angeben und die Zwischenschritte weg lassen, erhalten Sie Punktabzüge. Ich habe Ihre Beiträge verfolgt und sehe keinen Grund Sie zu zensieren. Aber die Regeln mache ich nicht. Ist halt so.

Zurück zum Thema, was mich persönlich nicht betrifft, aber was mich als Staatsbürger interessiert, da es Mitbürger gibt, die davon betroffen sind, die übrigens die Aufgabe haben unsere FDGO zu schützen.

Das Soldatengesetz haben viele Menschen während ihrer schulischen Laufbahn, die nach deutschen Maßstäben nicht als elitär zu bezeichnen ist, nicht kennen lernen dürfen. Die Frage, ob die schulische Laufbahn mit sozialer Herkunft in Verbindung gebracht werden kann, lasse ich offen. Die Frage, ob man Fleiß (arbeiten) auch mit sozialer Herkunft in Verbindung bringen kann, lass ich ebenso offen.

Meine Frage wäre, wer in diesem Thema Verordnungsgebende sind und wie deutsche Staatsbürger auf demokratischen Wege Einfluss auf die Angelegenheit nehmen können. Jetzt sind die Fachkundigen unter uns gefragt, die bereit sind dem unwissenden Teil der Gesellschaft Auskunft zu erteilen. Wo wenn nicht im Bundeswehrforum? Versammlungsfreiheit ist ja nicht das einzige Instrument.

Als interessierter Mitleser, der gerne unterschiedlichste Gedankengänge liest, die den Querschnitt der Gesellschaft widerspiegeln, bitte ich darum, zukünftig davon abzusehen, Beiträge, die nicht gegen die Regeln des Forums verstoßen, zu zensieren.

Vielen Dank.

Antwort von LwPersFw/Moderator:

@sledgehammer wurde verwarnt bestimmte Grenzen der Meinungsäußerung nicht zu überschreiten.
Mit der klaren Vorgabe, dass bei Nichtbeachtung der betreffende Beitrag kommentarlos gelöscht wird.
Dies ist ein privates Forum und in diesem gelten die Regeln der Betreiber.
Wer sich nicht daran hält, erst recht nach Hinweis, muss mit den Konsequenzen leben.
Das hat nichts mit Zensur zu tun.
Und diese Regel gilt für alle hier in diesem Forum.
Wer glaubt Alles und Jedes von sich geben zu dürfen, ist hier falsch.
Freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut... aber nicht grenzenlos.

@sledgehammer kann und darf also weiter hier posten... muss sich aber an das halten, was ihm gesagt wurde.
Wenn nicht ... wird weiter gelöscht...
Ob er oder sie das als Zensur empfinden und die "Demokratiekeule" schwingen... ist mir völlig egal.
Und das sage ich klar als Staatsbürger in Uniform.


« Letzte Änderung: 19. April 2019, 11:16:19 von LwPersFw »
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KlausP

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Was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun? Der Kläger hat doch seine Rechte wahrgenommen. Zum Rechtsstaat gehört aber eben auch, dass man vor Gericht auch unterliegen kann.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jacke12345

  • Gast

a) Vielleicht ist Klage nicht das einzige Mittel. Wer ist Verordnungsgebender und ist Einflussnahme als Staatsbürger möglich, auf demokratischen Wege?

b) Zensur kann unter bestimmten Voraussetzungen legitim sein. Sie betreiben Zensur mit Begründung. Sie sind die Betreiber dieser privaten Plattform und setzen die Grenzen der Meinungsfreiheit in diesem Forum fest, was legitim ist.

Es war nicht mein Ziel a) und b) in einen Zusammenhang zu stellen. Wieso Sie das so sehen ist mir ein Rätsel. Ich schwinge hier überhaupt keine Keule.
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