Wer als Berechtigter vor hat, unter Nutzung der Zusage der UKV umzuziehen, sollte
frühzeitig vorher u.a. lesen
+ BAPersBw GAIP der Abt III und IV , KennNr 36-01-00 ( zu finden im WikiBw )
+ ZDv A-2213/1 "Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes"
+ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-DI5-1005-A002.htm+ ZDv A-2212/1 "Anwendung der Trennungsgeldverordnung" Pkt
"zu § 2 Trennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung"In der ZDv A-2213/1 findet sich dann z.B. auch im Kap 6.4 das Thema "Pauschalierung der Beförderungsauslagen"...
...und insgesamt in der ZDv alle Leistungen die neben den Beförderungsauslagen ggf. abgerechnet werden können...
Bzgl. des
Trennungsgeldes bis zum Abschluss des Umzuges ... unbedingt die A-2212/1 lesen !
Außerdem bietet sich eine frühzeitige Beratung durch die Stelle an, die dann auch den Umzug abrechnet...
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
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Welfenkaserne
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Telefon intern: 90 - 6500- 1708
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E-Mail: baiudbwkompztmbwabrstlandsberg@bundeswehr.org
Auf der Seite des TM im WikiBw findet man dann zusätzlich eine Übersicht der konkreten Sachbearbeiter...
( Vom Dienstrechner >> diese Adresse >> wiki.bundeswehr.org/display/TMBw/Ansprechpartner+Travel+Management )