Ich bin zur Zeit an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg stationiert und absolivere hier mein Studium. Die Unterbringung findet in Einzelstuben mit Waschräumen statt.
Einspruch: es gibt in den drei Liegenschaften der UniBw HH unterschiedlicheste Stuben, Stubengrößen und Zuordnung von Sanitärräumen zu diesen. Was links und rechts von dir passiert darfst du getrost ignorieren (das gleiche gilt auch für das, was in München passiert). Wichtig ist, was für
deine Unterkunft zutrifft.
Da ich über 25 bin habe ich eine Erlaubnis zum wohnen in der GU erhalten und zahle monatlich 104,40€.
Ja, bis letzten Monat. Ab diesem Monat wirst du 105,10 € zahlen.
Damit bist du in einer "Feldwebelunterkunft" untergebracht: Über 16 m² mit eigenem Sanitärbereich (Dusche/WC).
Wärst du in einer "Offizierunterkunft" wären es über 20 m² mit eigenem Sanitärbereich und würde ab diesem Monat 108,10 € kosten.
Nun habe ich von einem Kameraden an der UniBw in München erfahren, dass dort die Unterkunftspauschule bei freiwilliger Inanspruchnahme auf 49,80€ reduziert wurde.
Dies geschah, weil sich ein dort lebender Kamerad beschwert hat und die Unterkunftsart als "Offiziersunterkunft" angezweifelt hat.
Als Resultat wurden die Unterkünfte dort als "Unteroffiziersunterkunft" eingestuft, woraus die geringere Unterkunftspauschale resultiert.[/quote]
Das ist schlicht eine
falsche, weil sehr vereinfachte Darstellung eines sehr komplexen Vorgangs. Richtig ist, dass zum 01.10.2017 für eine
spezifische Gebäudeart eine Neueinstufung der Unterkunftsqualität stattgefunden hat, was zu einer Änderung des Satzes für diese
spezifische Unterkunftsart geführt hat.
Nun habe ich mich in die dafür zuständigen Regelungen eingelesen allerdings ist aus keiner zu erkennen wann und wodurch eine Unterkunft zur "Offiziersunterkunft" wird.
Sie "wird" es nicht. Sie ist es auf Grund ihrer Eigenschaften oder sie ist es nicht. Maßgeblich für die Zuordnung sind die Kriterien der DIN 277 mit Erläuterungen auf Basis derer das zuständige Objektmanagement des BwDLZ die Einstufung jeder einzelnen Unterkunft vornimmt und auf Basis dieser Einstufung dann der zuständige Disziplinarvorgesetzte mindestens der Stufe II dann verbindlich die - festgelegte - Pauschale festlegt (Zuletzt geändert zum 01.04.2019 durch BAIUDBw, Az 45-01-12, 26.02.2019).
Für die Unterkunftsart "Unteroffiziere o.P." ist ein eigenes Waschbecken in der Unterkunft und Gemeinschaftssanitärbereiche vorgegeben - die sind an der HSU tatsächlich kaum bis gar nicht zu finden.
Die Aussattung der Stuben in München und in Hamburg ist nahezu identisch, also daran kann es eigentlich nicht liegen.
Also eine noch unpassendere und unqualifiziertere Äußerung zu diesem Thema kann man eigentlich gar nicht treffen.
Es geht immer spezifisch um die einzelne Unterkunft, nicht mal um ein Gebäude oder eine Kaserne. In Raum A kann Standart X erfüllt sein, im direkt gegenüber liegenden Raum B kann es Standart Y sein.
Gruß Andi