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Autor Thema: Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme  (Gelesen 3744 mal)

HG_Butte

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Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme
« am: 30. April 2019, 10:55:54 »

Sehr geehrte Kameraden,

Ich bin zur Zeit an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg stationiert und absolivere hier mein Studium. Die Unterbringung findet in Einzelstuben mit Waschräumen statt.
Da ich über 25 bin habe ich eine Erlaubnis zum wohnen in der GU erhalten und zahle monatlich 104,40€.
Nun habe ich von einem Kameraden an der UniBw in München erfahren, dass dort die Unterkunftspauschule bei freiwilliger Inanspruchnahme auf 49,80€ reduziert wurde.

Dies geschah, weil sich ein dort lebender Kamerad beschwert hat und die Unterkunftsart als "Offiziersunterkunft" angezweifelt hat.
Als Resultat wurden die Unterkünfte dort als "Unteroffiziersunterkunft" eingestuft, woraus die geringere Unterkunftspauschale resultiert.

Nun habe ich mich in die dafür zuständigen Regelungen eingelesen allerdings ist aus keiner zu erkennen wann und wodurch eine Unterkunft zur "Offiziersunterkunft" wird.
Die Aussattung der Stuben in München und in Hamburg ist nahezu identisch, also daran kann es eigentlich nicht liegen.

Hier nochmal der Auszug aus der A1-1800/0-6570

(1)
Die Zuordnung der einzelnen Gemeinschaftsunterkunft zu den vier Unterkunftsarten richtet
sich nach deren Zweckbestimmung (Unterbringung von Mannschaften, Unteroffizieren,
Feldwebeln oder Offizieren), wie sie nach dem Benutzungsplan vorgesehen ist.

Eventuell hat ja jemand einen Anhaltspunkt.

MkG

HG_Butte
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Andi

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Antw:Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme
« Antwort #1 am: 30. April 2019, 11:35:49 »

Ich bin zur Zeit an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg stationiert und absolivere hier mein Studium. Die Unterbringung findet in Einzelstuben mit Waschräumen statt.

Einspruch: es gibt in den drei Liegenschaften der UniBw HH unterschiedlicheste Stuben, Stubengrößen und Zuordnung von Sanitärräumen zu diesen. Was links und rechts von dir passiert darfst du getrost ignorieren (das gleiche gilt auch für das, was in München passiert). Wichtig ist, was für deine Unterkunft zutrifft.

Da ich über 25 bin habe ich eine Erlaubnis zum wohnen in der GU erhalten und zahle monatlich 104,40€.

Ja, bis letzten Monat. Ab diesem Monat wirst du 105,10 € zahlen.
Damit bist du in einer "Feldwebelunterkunft" untergebracht: Über 16 m² mit eigenem Sanitärbereich (Dusche/WC).
Wärst du in einer "Offizierunterkunft" wären es über 20 m² mit eigenem Sanitärbereich und würde ab diesem Monat 108,10 € kosten.

Nun habe ich von einem Kameraden an der UniBw in München erfahren, dass dort die Unterkunftspauschule bei freiwilliger Inanspruchnahme auf 49,80€ reduziert wurde.

Dies geschah, weil sich ein dort lebender Kamerad beschwert hat und die Unterkunftsart als "Offiziersunterkunft" angezweifelt hat.
Als Resultat wurden die Unterkünfte dort als "Unteroffiziersunterkunft" eingestuft, woraus die geringere Unterkunftspauschale resultiert.[/quote]

Das ist schlicht eine falsche, weil sehr vereinfachte Darstellung eines sehr komplexen Vorgangs. Richtig ist, dass zum 01.10.2017 für eine spezifische Gebäudeart eine Neueinstufung der Unterkunftsqualität stattgefunden hat, was zu einer Änderung des Satzes für diese spezifische Unterkunftsart geführt hat.

Nun habe ich mich in die dafür zuständigen Regelungen eingelesen allerdings ist aus keiner zu erkennen wann und wodurch eine Unterkunft zur "Offiziersunterkunft" wird.

Sie "wird" es nicht. Sie ist es auf Grund ihrer Eigenschaften oder sie ist es nicht. Maßgeblich für die Zuordnung sind die Kriterien der DIN 277 mit Erläuterungen auf Basis derer das zuständige Objektmanagement des BwDLZ die Einstufung jeder einzelnen Unterkunft vornimmt und auf Basis dieser Einstufung dann der zuständige Disziplinarvorgesetzte mindestens der Stufe II dann verbindlich die - festgelegte - Pauschale festlegt (Zuletzt geändert zum 01.04.2019 durch BAIUDBw, Az 45-01-12, 26.02.2019).

Für die Unterkunftsart "Unteroffiziere o.P." ist ein eigenes Waschbecken in der Unterkunft und Gemeinschaftssanitärbereiche vorgegeben - die sind an der HSU tatsächlich kaum bis gar nicht zu finden.

Die Aussattung der Stuben in München und in Hamburg ist nahezu identisch, also daran kann es eigentlich nicht liegen.

Also eine noch unpassendere und unqualifiziertere Äußerung zu diesem Thema kann man eigentlich gar nicht treffen.
Es geht immer spezifisch um die einzelne Unterkunft, nicht mal um ein Gebäude oder eine Kaserne. In Raum A kann Standart X erfüllt sein, im direkt gegenüber liegenden Raum B kann es Standart Y sein.

Gruß Andi
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Wüstensand

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Antw:Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme
« Antwort #2 am: 30. April 2019, 12:29:24 »

Hierzu eine Frage,

ich war ebenfalls als Ü25 ca. 20 Monate (10/2016 - 06/2018) in einer Stube im DB der HSU untergebracht bevor ich ausgezogen bin. Ich war in einem nicht renovierten Block untergebracht, in dem die Stube (18m²) nur ein Waschbecken und kein eigenes "Badezimmer" hatte, also laut Andi eine Uffz o.P. Stube. Trotzdem habe ich die vollen 100+€ bezahlt. Habe ich hier zuviel bezahlt? Im Zweifel mal beim BwDLZ nachfragen?
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HG_Butte

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Antw:Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme
« Antwort #3 am: 30. April 2019, 13:46:12 »

Vielen Dank für die detaillierte Antwort!

Ich bin mir über die verschiedenen Gebäudearten an der Uni BW München durchaus bewusst. Allerdings bewohnt der von mir genannte Kamerade eines der modernen Gebäude, mit eigener Nasszelle etc. und zahlt trotzdem den verringerten Satz.
Heißt das nun, weil es zum Teil schlechter ausgestattete Stuben auf dem Campus gibt einfach alle Stuben für Uffz o.P. eingestuft wurden? Dies würde allerdings ihrer Ausführung wiedersprechen.

Und wie kann es sein, dass die Stuben ab 01.04.19 plötzlich als Feldwebelunterkünfte gelten, obwohl sich nichts an diesen geändert hat ?

Gruß

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Andi

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Antw:Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme
« Antwort #4 am: 30. April 2019, 18:34:15 »

Habe ich hier zuviel bezahlt?

Jein.
Nein im Sinne von: Der StudFBer hat sicherlich die Pauschale angesetzt, die vom BwDLZ angesetzt wurde.
Ja im Sinne von: Das BwDLZ hat die Stube vielleicht nicht korrekt klassifiziert.

Im Zweifel mal beim BwDLZ nachfragen?

Da würde ich zwar "auch" nachfragen, aber zur Sicherung meiner Ansprüche würde ich direkt eine Verwaltungsbeschwerde schreiben. Überzahlte Beträge werden nämlich maximal drei Jahre rückwirkend erstattet.

Ich bin mir über die verschiedenen Gebäudearten an der Uni BW München durchaus bewusst. Allerdings bewohnt der von mir genannte Kamerade eines der modernen Gebäude, mit eigener Nasszelle etc. und zahlt trotzdem den verringerten Satz.
Heißt das nun, weil es zum Teil schlechter ausgestattete Stuben auf dem Campus gibt einfach alle Stuben für Uffz o.P. eingestuft wurden?

Dann würde der DV II, der dieses Dokument unterschrieben hat mutmaßlich ein Dienstvergehen begangen haben. Die Einstufung wäre allerdings falsch und ist so auch definitiv nicht vom BwDLZ erfolgt. Hilft dir allerdings nicht weiter.

Und wie kann es sein, dass die Stuben ab 01.04.19 plötzlich als Feldwebelunterkünfte gelten, obwohl sich nichts an diesen geändert hat ?

Das hat niemand behauptet. Ich habe dir nur gesagt, dass du ab diesem Monat den zum 01.04.2019 angehobenen Satz für eine Feldwebelunterkunft zahlen wirst, denn alle Sätze wurden angehoben - Quelle habe ich ja genannt.

Gruß Andi
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Wüstensand

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Antw:Unterkunftspauschale - freiwillige Inanspruchnahme
« Antwort #5 am: 30. April 2019, 22:42:21 »

Vielen Dank Andi! Das werde ich machen und anschließend hier berichten.
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