Man sollte rechtzeitig mit seinem PersFhr reden und das ansprechen. Von alleine weiß er das ja nicht.
Explizit dafür gibt es in der FormulardatenbankBw das Formular
Bw-2317/V-09.15 "
Einwilligungserklärung für die Personalführung - Familienstatus gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Familienstatus"
"Ich willige ein, dass folgende personenbezogenen Daten auf der Grundlage des BDSG zur Berücksichtigung bei
Verwendungsentscheidungen (sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen) bei den unten konkret genannten
personalbearbeitenden Stellen erhoben, verarbeitet und genutzt werden; bei Änderung einer der personalbearbeitenden
Stellen gilt die Einwilligung auch für die neue personalbearbeitende Stelle fort:
- Konstellation "beide Ehepartner sind Bundeswehrangehörige"
- Konstellation "Eingetragene Lebensgemeinschaft zweier Bundeswehrangehöriger"
- Konstallation "eheähnlicher/lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft zweier Bundeswehrangehöriger" "
Was sollte man damit tun:
+
jeder füllt es für sich selbst aus
+ vergisst nicht, den
eigenen PersFhr beim BAPersBw einzutragen ( genaue Bezeichnung der PST: z.B. BAPersBw 732514BC oder BAPersBw III 2.5.1. Sgb 4 BC )
+ vergisst nicht, die geforderten
adäquaten Daten des/der Partners/in einzutragen+
unterschreibt selbst
+
lässt den/die Partner/in unterschreiben+ fertigt ein Schreiben an den eigenen PersFhr, indem erläutert wird, was sich das Paar für die Zukunft vorstellen könnte, bzw. wünscht. Mit der bitte um Berücksichtigung.
+ die Einwilligung als Anlage beifügen
+ vom Vorgang eine Kopie fertigen
+ jeder gibt seinen Vorgang bei seinem Pers ab
+ Empfang durch den Pers auf der Kopie bestätigen lassen
Und als Ergänzung:
Bei jeder Beurteilung wird, im Teil in dem man seine eigenen Vorstellungen äußern kann, soweit noch Bedarf besteht, der aktuelle Sachstand erläutert.
Wieder mit Vorschlägen/Bitten zur Umsetzung.