- Welche Leistung im Vergleich zum Gwdl fallen weg bzw. bleiben bestehen ( Fahrkarte/ Fahrtkostenerstattung nur zur An-/ Abreise? Verpflegung u. Unterkunft weiterhin unentgeltlich gestellt?)
Schau dazu am besten mal unter Downloads -> Offizielles -> Leistungskatalog, da ist das direkt aufgelistet, unterteilt nach GWDL/FWDL und den Möglichkeiten für Reservisten.
Grob: Übrig bleibt der Sold, kostenlose Kost und Logis (mit Auszahlung des Verpflegungsgeldes wie bei Wehrdienstleistenden) sowie erhöhter Sold bei besonderer zeitlicher Belastung. Dazu kommen, je nach deinem ausgeübten Beruf, noch Zahlungen nach Unterhaltssicherungsgesetz, für beorderte Reservisten gibt es noch verschiedene Zuschläge.
- Wäre eine Beförderung evtl. möglich ( bin OG, seit meinem Eintritt in die Bw wäre 1 Jahr vergangen und ich befände mich im 10. Dienstmonat); oder wäre hierfür eine Mob-Beorderung mit entsprechender Stelle nötig ( die ich nicht habe; ich kenne eigentlich nur Ex-SaZ die mobbeordert wurden...)?
Beförderung wäre möglich, da ja für Reservisten normalerweise etwas andere Regelungen gelten - meines Wissens 6 oder 12 Wehrübungstage für die Beförderung vom OG zum HG.
Eine Mob-Beorderung ist für sowas sicherlich hilfreich, außerdem bekommt man dann noch einen kleinen finanziellen Bonus für Wehrübungen. Und es gibt auch nicht-SAZ, die eine Beorderung haben