Danke für Ihre Beiträge,
@Ralf
Im Falle einer positiven Einstellung, wird natürlich die Bewerbung auf Richtigkeit geprüft und die entsprechenden Nachweise über Zeugnisse und Tätigkeiten müssen vorgelegt werden. Andernfalls keine Einstellung. Daher können hier auch keine Unterlagen bei der Einstellung fehlen (eine andere Vorgehensweise wäre doch eher unüblich). Ein Wiedereinsteller hatte i.d.R. zum Zeitpunkte DZE min. Stufe 2 und kann daher nicht bei Wiedereinstellung Stufe 1 erhalten. Aus deinem Beitrag bezüglich:
"....Er ist in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass er vorbehaltlich der späteren Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird...,"
soll man jetzt schließen, dass wenn kein schriftlicher/mündlicher Hinweis erfolgte, dies ein Beschwerdegrund ist ?
@KlausP
Ihre vielen Forenbeiträge zeigen, dass Sie ein hohes Detailwissen haben, aber in diesem Thema fehlen Ihnen anscheinend die Zusammenhänge.
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber (vor Einstellung) ein umfassendes Bild von seinem Arbeitnehmer haben. Dies umfasst auch seine Erfahrungen in allen bzw. einschlägigen Tätigkeiten. Auf dieser Grundlage wird dann ein Gehalt bestimmt (im Falle der BW Bessoldungsgruppe) und Erfahrungsstufe. Ihr angeführtes Beispiel hinsichtlich keiner finanziellen Nachteile ist leider falsch. Verschiebt sich eine Nachzahlung in ein anderes Steuerjahr als das Jahr der Einstellung, greift ein anderer Steuersatz und es kann sogar dazu führen, dass die BW insgesamt mehr Geld zahlen muss, als eine Einstellung mit höherer Einstufung verursacht hätte. Dies ist bei 13 Monaten der Fall! Ihre Argumentation bezüglich der Lehrgänge hinkt ebenfalls, da Wiedereinsteller (siehe Foren-Thema) über den Zeitraum ihrer Verpflichtungsdauer eine Lehrgangsplanung durch die Personalführende-Stelle erhalten.
Letztendlich ist doch die Frage, die sich aus dem Beitrag von Ralf ergibt, existieren Unterlagen die definieren was als Erfahrung anerkannt wird, wer entscheidet darüber und wie ist eine genaue Vergleichbarkeit der Entscheidungskriterien sichergestellt. Könnte mir vorstellen, dass ein Wiedereinsteller (z.B.) "OFw PzGren" weniger Chancen auf eine hohe Erfahrungsstufe hat, als ein Wiedereinsteller "OFw Logistik".