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Autor Thema: Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben  (Gelesen 3509 mal)

Unentschlossene familie

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Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« am: 13. Mai 2019, 15:13:59 »

Hi Zusammen

Bei Dienstantritt soll man ja das letzte Schulzeugnis bzw Schulabschluss , den Gesellenbrief ect.
abgeben, was auch klar ist. :)

Wie ist es aber, mit den Zeugnissen der Ausbildungen bzw.in der Freizeit, wie z.B. Tauchschein, Skilehrerausbildung, Kletterausbildung, Sanitätsausbildung ect.

Ist es vielleicht besser diese Zeugnisse nicht abzugeben, damit man es vielleicht ruhiger bei den Ausbildern hat, da diese, diesen Zeugnissen eh keinen Glauben schenken ?
Dadurch kann man vielleicht bei einer Ausbildung gut dastehen.  :D

Liebe Grüsse
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dunstig

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #1 am: 13. Mai 2019, 15:22:34 »

Abgesehen von den Zeugnissen, die für die Einstellung relevant sind - also für die Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen - interessiert das niemanden. Und außer  der "Personalabteilung" bekommt eh kein Ausbilder/Vorgesetzter irgendwelche Zeugnisse zu Gesicht. Daher einfach nur das mitbringen, was gefordert ist.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #2 am: 13. Mai 2019, 15:31:49 »

Die Zeugnisse sind doch auch nur dann notwendig, wenn sie nicht schon beim KC vorgelegt wurden
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PzPiKp360

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #3 am: 13. Mai 2019, 19:42:32 »

In welcher Laufbahn wird denn angetreten?
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KlausP

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #4 am: 13. Mai 2019, 19:44:43 »

Mannschaftslaufbahn, SaZ 2 (hab ich in einem anderen Thread so gelesen  ;))
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H.F

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #5 am: 14. Juni 2019, 10:41:15 »

Hallo Kameraden,

ich muss noch einmal nachfragen bezüglich der Abgabe der Zeugnisse.

KlausP hat das ja schon sehr genau beschrieben, dass eigentlich das KarrC alle Dokumente hat.

Ich frage mich nun, warum ich noch einmal alle Dokumente (Mietvertrag, Zeugnisse usw.) laut Checkliste aus dem Begrüßungsschreiben beglaubigt abgeben soll?

Außerdem müsste eine Nebenakte existieren, da ich Wiedereinsteller bin. Es hat sich ja auch nicht viel bei mir geändert.

Nachfrage wurde gehalten, leider konnte die Person mir keine richtige Auskunft geben wieso das so ist. GeZi/Spieß beglaubigen nur Ausnahmefall!

Im KarrC ist man darüber verwundert und meint, dass die eh eine Akte von mir bekommen würden.

Wie läuft es da wirklich ab? Brauchen die das wirklich noch einmal oder ist das nur zur Sicherheit falls irgendetwas in der Akte fehlt?


Laufbahn: Feldwebel

Ich bedankte mich im Voraus!

MkG


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KlausP

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #6 am: 14. Juni 2019, 10:45:43 »

Zitat
Ich frage mich nun, warum ich noch einmal alle Dokumente (Mietvertrag, Zeugnisse usw.) laut Checkliste aus dem Begrüßungsschreiben beglaubigt abgeben soll?

Fragen Sie weder sich noch uns sondern die GA-Einheit, die Ihnen den Schreibeschriebs geschickt hat. Am besten rufen Sie da den Personalfeldwebel an, der verwaltet die ganzen Akten der Rekruten.
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H.F

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #7 am: 14. Juni 2019, 11:07:52 »


Danke und Jawohl!
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Andi

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #8 am: 14. Juni 2019, 14:45:27 »

Genau wegen diesem Unsinn hab ich meiner Zeit in Der Grundausbildung eine Eingabe schreiben müssen.

Hintergrund war, dass der für die Nebenakte verantwortliche Personaler in der Einheit selbst einen gewissen Spielraum hatte welche Inhalte die Nebenakte haben sollte. Viele haben sich dafür dann für den mehr oder weniger ähnlichen Inhalt, wie in der Stammakte entschieden. Nach dem ersten Wechsel auf dieser Position in einer Kompanie weiß der neue Personaler dann im Normalfall nur noch, dass das schon immer so war und macht sich keine Gedanken darüber, ob das überhaupt notwendig ist.

Aber: Es gibt seit diesem Jahr keine Nebenakten mehr! Eine entsprechende Datensammlung wie bisher ist nicht mehr erlaubt.
Es gibt nur noch Sachakten in denen notwendige Daten erfasst werden dürfen, die nicht über SAP abrufbar sind, zur Personalführung aber erforderlich sind.

Das Schreiben zum Dienstantritt der hier angesprochenen Einheit ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Gruß Andi
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LwPersFw

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #9 am: 15. Juni 2019, 00:02:40 »


Aber: Es gibt seit diesem Jahr keine Nebenakten mehr!

Eine entsprechende Datensammlung wie bisher ist nicht mehr erlaubt.


Achtung !

So pauschal stimmt die Aussage nicht.

Die hierzu u.a. in der GAIP des BAPersBw getätigten Äußerungen bedürfen der zentralen Umsetzung.
Das KdoLw hat z.B. angeordnet, dass bis zu einer Weisung zur Umsetzung vom KdoLw... die Nebenakten in der Lw weiterzuführen sind.

Also... bevor in einer Einheit "Hand an die Nebenakten gelegt wird"...
Erstmal nachfragen, ob es von den jeweiligen Kdo's der OrgBer Neues zu dieser Thematik gibt !
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H.F

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #10 am: 15. Juni 2019, 13:21:41 »

Danke für eure weiteren Antworten.

Im Endeffekt weiss keiner so richtig wieso man nochmal alles abgeben muss!

Auf der Checkliste steht auch drauf, dass eine Sichtung und Prüfung stattfindet.

Das Kuriose ist aber, dass selbst das GeZi der GA Einheit nicht weiss warum das so ist. O-Ton: "Es kommen öfters mal Akten fehlerhaft an, daher brauchen wir nochmal alle Dokumente eventuell...Der Perser ist leider nicht mehr da.."

Wie schon aber erwähnt, müssen wir vom Mietvertrag bis zum Sozialversicherrungsausweis Kopien beglaubigt dabei haben und abgeben.

Für was haben dann alle im KarrC alles doppelt und dreifach abgegeben?


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KlausP

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #11 am: 15. Juni 2019, 13:38:05 »

Zitat
Wie schon aber erwähnt, müssen wir vom Mietvertrag bis zum Sozialversicherrungsausweis Kopien beglaubigt dabei haben ...

So'n Schwachsinn. Jeder Spieß darf Kopien beglaubigen. Ja, ich kann das so schreiben, weil ich selber lange genug Spieß war.
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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #12 am: 15. Juni 2019, 16:26:46 »

Klaus hat recht.
Wenn du die Möglichkeit hast, dir die Kopien umsonst beglaubigen zu lassen, kannst du das machen.
Ansonsten lässt du das eben erst in der GA-Einheit beglaubigen, wirst nicht der einzige sein.
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HerrZog

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Antw:Zeugnisse bei Dienstantritt abgeben
« Antwort #13 am: 26. Juni 2019, 13:33:53 »

Aber: Es gibt seit diesem Jahr keine Nebenakten mehr! Eine entsprechende Datensammlung wie bisher ist nicht mehr erlaubt.
Es gibt nur noch Sachakten in denen notwendige Daten erfasst werden dürfen, die nicht über SAP abrufbar sind, zur Personalführung aber erforderlich sind.

Das Schreiben zum Dienstantritt der hier angesprochenen Einheit ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Das Gefühl hab ich auch. Es gibt keinen Grund, irgendwelche Dokumente zur GA-Einheit mitzubringen, wenn im KC schon alles erledigt wurde.
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