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Autor Thema: Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs  (Gelesen 3603 mal)

nordlicht94

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Moin Kameraden,

im September steht bei mir der Abschlussball des Offizierlehrgangs an. Natürlich würde ich dort gerne mit meinen Kameraden einen schönen Abend haben, doch am selbigen Tag findet die Hochzeit meiner Schwester statt. Da dies auch noch in einer ganz anderen Ecke Deutschlands statt findet, habe ich nicht die Möglichkeit bei beiden Veranstaltungen teilzunehmen. Nun war die Aussage von mehreren Kameraden, dass die Teilnahme an dem Ball verpflichtend sei.

Bevor ich nun offiziell nachfrage, wollte ich mich erstmal hier erkundigen, ob ihr da Erfahrungen habt oder wisst, ob es eine Teilnahmepflicht beim Abschlussball gibt?
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Col bleu

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #1 am: 16. Mai 2019, 16:47:33 »

In der Tat eine verzwickte Lage ...
Ich meine mich zu erinnern, dass es bei mir damals (das war noch Kalter Krieg ...) als "dienstliche Veranstaltung" deklariert war.

Das wäre aber meiner Ansicht eine Frage, die man getrost dem InspChef stellen könnte - ich kann mir gut vorstellen, er kann das Dilemma nachvollziehen und wüsste guten Rat.
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dunstig

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #2 am: 16. Mai 2019, 16:51:42 »

Mit dem Chef sprechen, Situation klären und dann schauen. Kein Chef der Welt würde da auf eine Teilnahme bestehen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

funker07

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #3 am: 16. Mai 2019, 16:58:29 »

Hab ich heute noch gelesen in der Regelung A2640/irgendwas mit 1 am Ende:
Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art sind Zug,...Hörsaalabende, Abschlussbälle,...
Die Teilnahme ist freiwillig.

Für den Abend wird es auch einen Befehl geben, in dessen Verwaltungsbestimmungen sich genau das finden sollte.
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DeltaEcho

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #4 am: 17. Mai 2019, 20:26:02 »

Einfach mit dem Chef sprechen, ich kenne keinen Chef der für einen solche Situation kein Verständnis hätte.
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Mero89

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #5 am: 20. Mai 2019, 07:56:19 »

2015 bei der Luftwaffe war dies nicht verpflichtend soweit ich mich noch erinnern kann, da waren auch nicht alle Kameraden dabei.
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Tasty

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #6 am: 20. Mai 2019, 08:00:13 »

Wird ein Kostenbeitrag für die Veranstaltung erhoben? (Wahrscheinlich ja)....Spricht dafür, dass die Teilnahme nicht verpflichtend ist.

Hast Du inzwischen mut den InChef gesprochen?
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Thomi35

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #7 am: 20. Mai 2019, 16:27:07 »

Vor langer, langer Zeit (1984) war diese Veranstaltung bei der Luftwaffe für uns kostenlos. Ich wüßte auch nicht, warum sich daran etwas geändert haben sollte, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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dunstig

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #8 am: 20. Mai 2019, 16:29:23 »

Tja und da sich das in der Zwischenzeit durchaus mal ändert (2010 und 2017 mit für einen Ball entsprechenden Eintrittskosten) sind solche historischen Erfahrungen nicht unbedingt zielführend ;)
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LwLauch

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #9 am: 20. Mai 2019, 19:47:36 »

2015 bei der Luftwaffe war dies nicht verpflichtend soweit ich mich noch erinnern kann, da waren auch nicht alle Kameraden dabei.

Aktuell immer noch nicht. Es ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und auf unserer Anmeldung zum Abschlussball, wo die mitkommenden Gäste eingetragen werden können, ist auch ein Kästchen, wo angekreuzt werden kann, dass man nicht teilnimmt. ;D
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KlausP

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #10 am: 20. Mai 2019, 19:58:25 »

Die Zeilnahme an einer "dienstlichen Versnstaltung geselliger Art" kann nicht befohlen werden, wenn der Soldat dafür einen Unkostenbeitrag leisten soll. Dazu gibt es auch einen gesonderten Erlass. Außerdem sind vor Befehlserteilung die Vertrauenspersonen der Teilnehmer zu beteiligen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #11 am: 20. Mai 2019, 20:13:27 »

Man sollte aber schon mit seinem Vorgesetzten sprechen und erklären warum man nicht teilnimmt. Auch wenn es keine Pflicht ist, wird die Teilnahme doch erwartet.
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Ryuuma

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Antw:Teilnahmepflicht am Abschlussball des Offizierlehrgangs
« Antwort #12 am: 20. Mai 2019, 20:26:43 »

Beim HslLtr klären.
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