Fragen und Antworten > Übung und Einsatz

Fitnessraumnutzung während Übung

(1/2) > >>

Jan96:
Guten Abend,
Ich bin zur Zeit auf einer mehrwöchigen Übung an einem nicht weiter genannten Standort der Bundeswehr. Der ansässige Kaskdt hat hier vor Ort pauschal allen Übungsteilnehmern den Zugang zum Fitnessraum der Kaserne verboten, und das schon seit Jahren (ich bin nicht das erste mal hier).
Nun bin ich im Besitz einer vorschriftsmäßigen Zugangskarte für den Fitnessraum Bw, bin ÜbleiterBw und halte mich sonst auch an alle Regeln die es zu befolgen gilt.
Wie kann es denn in einer Armee und vor allem in einer Kaserne die sich Übungszentrum XX nenne will möglich sein Soldaten so penetrant vom Sport abhalten zu können? Gibt es eine Möglichkeit der Beschwerde gegen diese Regelung und wenn ja, welche Vorschriften außer „Sport und körperliche Leistungsfähigkeit“ kann man hier heran ziehen?
Ich finde, es ist schon ein starkes Stück in einer Armee in der sowieso schon zu wenig Sport getrieben wird, auch noch aktiv mich und meine Kameraden davon abhalten zu wollen.

SolSim:
Moin Moin,

ich tippe auf Wildflecken ;).

Beschweren kann man sich immer, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

In diesem Fall wäre es natürlich interessant, was dann im Beschwerdebescheid steht.

ulli76:
Vielleicht hat sich ja noch nie jemand beschwert und es wird mal Zeit dafür.

200/3:
Ich hatte mich vor rund zwei Jahren mal mit einem Kameraden über ein ähnliches Problem unterhalten (Zutritt zum Fitnessraum in Kaserne X sollte Soldaten aus Kaserne Y verwehrt werden). In irgendeiner Vorschrift, Weisung o.ä., ich hab leider nicht mehr auf'm Schirm wo genau, hatten wir damals sinngemäß gefunden, dass grundsätzlich jeder Soldat und Zivilangestellte nach Einweisung zutrittsberechtig zu jedem "Standard-Fitnessraum" der BW ist. Die Einweisung nicht wegen dem Fitnessraum an sich (also egal ob man ÜbLeiter ist), sondern wegen den örtlichen Besonderheiten (Schlüsselausgabe etc...). Man nagele micht jedoch nicht darauf fest, Angaben ohne Gewähr.

Jens79:

--- Zitat ---Nun bin ich im Besitz einer vorschriftsmäßigen Zugangskarte für den Fitnessraum Bw, bin ÜbleiterBw und halte mich sonst auch an alle Regeln die es zu befolgen gilt.
--- Ende Zitat ---

Nun. Das alleine rechtfertigt aber nicht die Nutzung des Kraftraums XY (leider). Die KasKdt sträuben sich zuweilen, die längst überfällig eingeführte Fitnesskarte Bw als ausreichende Einweisung zu akzeptieren. Vielmehr wird immer auf die "speziellen Örtlichen Gegebenheiten" verwiesen und somit die eigenen "Ausweise" nach unheimlich hochtrabender "Ironie aus" Einweisung als unbedingtes Muss vorausgesetzt.

Auf der anderen Seite kann ich mir aber auch vorstellen, dass der KasKdt nicht ohne Grund so handelt. So lange es bei uns Soldaten gibt, die sich wie Dreckschweine benehmen und den Kraftraum hinterlassen wie die Bunkerfaust Schießbahn  ;) , wird sich das vermutlich nicht ändern.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln