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Fitnessraumnutzung während Übung

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wolverine:
Man muss doch keine Vorschriften nennen oder sich darauf beziehen, wenn man das Mittel der Wehrbeschwerde nutzen möchte. Man schildert einen Sachverhalt, der einem ungerecht vorkommt und beantragt dessen Überprüfung durch den Vorgesetzten. Dessen Aufgabe ist dann eventuell die rechtliche Prüfung.
Idealer Weise hat man vorher einmal mit dem Verantwortlichen gesprochen und dessen Begründung gehört. Gibt es eine solche nicht oder überzeugt sie nicht, kann man das nächste Mittel wählen.

milFd2017:
Vielleicht vor der Beschwerde mit einem guten Lösungsvorschlag zum kaskdt gehen. Ich vermute auch mal, dass es um durch unbekanntes Fremdpersonal hinterlassene Verschmutzung geht. Als Vorschlag vielleicht einen Soldaten benennen, der verantwortlich dafür sorgt, dass bei Abreise alles in Ordnung ist.

Wenn so etwas öfter vorgekommen ist, denke ich schon, dass eine solche Sperrung für Fremdpersonal im Rahmen des Ermessensspielraums liegt. Auch wenn dies nicht direkt durch Vorschriften erlaubt wird.

S1NCO:

--- Zitat von: milFd2017 am 08. Juni 2019, 09:22:14 ---Ich vermute auch mal, dass es um durch unbekanntes Fremdpersonal hinterlassene Verschmutzung geht.

--- Ende Zitat ---

Dann hätte die SanAk ihren Kraftraum für immer schließen müssen.

In Lehnin hatten wir auch mal das Problem, dass der KasKdt nicht mehr so gut auf das Thema zu sprechen war, nachdem ein Übungsdurchgang vor uns Gerät aus dem Kraftraum mitgenommen haben.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, die Nutzung zu dokumentieren und diese dann vor dem Verlegen in den Heimatstandort in Listenform zu übergeben.

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