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Wieder mal Frage nach Trennungsgeldanspruch

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Thüringen:
Servus Kameraden,

Bitte kurz um Eure Unterstützung zu meiner Frage nach dem Trennungsgeldanspruch:

Ich, Wiedereinsteller ab dem 01.08.2019, werde zu meiner neuen Stammeinheit (ca. 200 Km vom Wohnort entfernt) versetzt. Meine Wohnung sollte aufgrund meiner Ehe "automatisch" anerkannt sein.
Besteht hier TG Anspruch ?

PS: Eine super Unterstützung hier diese Seite!!! Bitte macht so weiter und allen viel Soldaten-Glück!

Ralf:
Ja.

Bayern3Hörer:
Warum hast du die Wohnung nicht bereits im KarrC anerkennen lassen? Falls möglich würde ich dies noch über das KarrC nachsteuern.

crashwindow:
Wohnung ist doch bei verheirateten automatisch anerkannt. Also warum doppelte Arbeit für die Kameraden erzeugen ?

SEHAA:
Hallo,

Ich Stelle meine, ähnlich geartete, Frage gleich mal mit hier in den Thread, um keinen neuen aufmachen zu müssen.

Zu meiner Situation:
Ich (30 Jahre, Seiteneinsteiger) werde ab 01.07 meine GA in mehr als 300 km Entfernung antreten.
Meine Wohnung ist anerkannt.

1. Bin ich TG-berechtigt? Wie und wo beantrage ich dieses ggf.?

Mein zukünftiger DP liegt knapp 50 km entfernt. Ich würde jedoch nach der EÜ in DP-Nähe ziehen.

2. Ist es dann möglich die UKV zu beantragen?

vielen Dank

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