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30 Tage am Stück - Beförderung ja oder nein?

Begonnen von Historiker, 17. Juni 2019, 11:02:40

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Tommie

Das lesen Sie definitiv falsch! Um Oberleutnant werden zu können benötigen Sie eine gewisse Zeit ab der Beförderung zum Leutnant, ich glaube, es sind zwei oder 2,5 Jahre, die Eignung, Leistung (nachzuweisen durch die Beurteilung) und die Befähigung. Weiterhin muss seit der letzten Beförderung immer mindestens ein Jahr zur nächsten Beförderung sein, was hier aber wegen der Zeit ab der Beförderung zum Leutnant nicht zum Tragen kommen wird! Und dann machen Sie erst einmal die 24 Wehrübungstage, davon mindestens 12 am Stück, um beurteilt werden zu können!

DieEhefrau

Es sind 2,5 Jahre.
A-1430/49 Absatz 318.
Für die Seiteneinsteiger gilt dann die Tab in Absatz 332.

Zitat308. Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig.
Frage: damit soll vermieden werden, dass sich jemand > 4 Jahre "auf die faule Haut legt" und dann auch noch die Zeiten erreicht hat?  Über die Mindestlänge der letzten RDL wird nichts gesagt?


Tommie

Danke an "Die Ehefrau" für die richtige Quellenangabe, auch wenn in dem Link ein Zahlendreher drinnen ist ;) : Die ZDv heißt A-1340/49 und nicht A-1430/49, aber das ist nicht so wichtig!

Über die Länge der letzten RDL wird nichts gesagt, nur müssen insgesamt 24 Wehrübungstage abgeleistet sein, von denen einmal 12 Tage am Stück sein müssen, weil sonst keine Beurteilung erstellt werden kann (Quelle hierfür wäre die ZDv A-1340/50!),  der Rest kann "gesammelt" werden, also z. B. vier Wochenenden mit dem, was man früher "Kurzwehrübung" genannt hat, von Freitag bis Sonntag mit zusammen 3 WÜb-Tagen!

Zu Deiner Frage: Nein, damit soll nur verhindert werden, dass jemand noch ewig lange nach der letzten RDL ein "Anrecht"  auf eine Beförderung hätte! Ich weiß, dass es kein Recht auf Beförderung gibt, deswegen auch das Wort "Anrecht" und in ""!

Beispiel: Ein frisch zum Leutnant d. R. beförderter ResOffz macht im ersten Halbjahr nach seiner Ernennung zum Leutnant ein RDL von 26 Tage (= 4 Wochen) am Stück, weil er gerade Zeit hat und die Truppe Bedarf hat. Dabei fordert BAPersBw eine Beurteilung an, die auch zeitnah erstellt wird. Dieser Leutnant wird dann wohl bei Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen, also frühestens 2,5 Jahre nach seiner Beförderung zum Leutnant, Oberleutnant d. R. werden, weil jetzt dann alles passt! Macht er jedoch mehr als vier Jahre nach der letzten RDL gar nichts weiter als Reservistendienst Leistender, und wird auch - aus welchen Gründen auch immer!- bei der Beförderung "vergessen", dann fängt er wieder von vorne an und muss die Voraussetzungen für eine Beförderung erneut schaffen, als 24 Tage wehrüben, davon 12 Tage am Stück, beurteilt werden, etc.

Tasty

Zitat von: Tommie am 07. September 2019, 09:20:33
Macht er jedoch mehr als vier Jahre nach der letzten RDL gar nichts weiter als Reservistendienst Leistender, und wird auch - aus welchen Gründen auch immer!- bei der Beförderung "vergessen", dann fängt er wieder von vorne an und muss die Voraussetzungen für eine Beförderung erneut schaffen, als 24 Tage wehrüben, davon 12 Tage am Stück, beurteilt werden, etc.
Wo steht das? 🤔

DieEhefrau

A-1340/49 A-1340/49 A-1340-49 ... war vom Tablet aus geschrieben.

Darf ich dein Beispiel erweitern:
2020-JAN Beförderung des ROA adW zum Lt. (damit frühestens JUL-2022 OLt, und JUL-2025 Hptm)
2020-JAN 3Tg RDL
2020-APR 24Tg RDL auf dem richtigen Posten, ATN, Beurteilung ... läuft
2022-JAN 3Tg RDL ... keine Beförderung, da die 2,5J nicht erreicht
... er macht Pause
2026-DEZ also nach mehr als 4 Jahren wird er wieder 'wach'  ... macht RDL ... das 'Paket' Beförderung wird aber nicht wirksam ("Anrecht"), weil nun die Pause zu lange war. Er hätte zwischen JUL-2025 und JAN-2026 für seinen OLt-Beförderung aktiv werden müssen.


Ich versuche ein zweites Beispiel :
2020-JAN Beförderung des ROA adW zum Lt. (damit frühestens JUL-2022 OLt, und JUL-2025 Hptm)
2020-JAN 3Tg RDL
2023-DEZ 24Tg RDL auf dem richtigen Posten, ATN, Beurteilung ... läuft
2025-JAN RDL ... Beförderung OLt am ersten Tag, da 2,5J erreicht
2025-JAN 24Tg RDL .... wieder 'arbeitet' er alle Bedingungen für eine erfolgreiche RDL ab (davon 12 Tg auf einem Hptm-DP)
2025-AUG 3Tg RDL -> keine Beförderung, da noch kein Jahr seit der letzten Beförderung vergangen ist, obwohl die 5,5 Jahre zum Hptm seit Ernennung zum Lt. vorbei wären.

Ich weiß, theoretisch könnten dann noch die 24 Tage entzerrt werden - zur Vereinfachung bin ich aber davon ausgegangen, dass der Offizier die 24 Tage am Stück macht und sich nicht jede Kurz-RDL  'verwertet'.

Wie war das: bei einer DVag kann man sich auch befördern lassen?

... isch hoffe, dat is jetzt korrekt und ich hab mich nicht nochmal vertippt

Tasty

Zitat von: DieEhefrau am 07. September 2019, 11:09:29
Darf ich dein Beispiel erweitern:
2020-JAN Beförderung des ROA adW zum Lt. (damit frühestens JUL-2022 OLt, und JUL-2025 Hptm)
2020-JAN 3Tg RDL
2020-APR 24Tg RDL auf dem richtigen Posten, ATN, Beurteilung ... läuft
2022-JAN 3Tg RDL ... keine Beförderung, da die 2,5J nicht erreicht
... er macht Pause
2026-DEZ also nach mehr als 4 Jahren wird er wieder 'wach'  ... macht RDL ... das 'Paket' Beförderung wird aber nicht wirksam ("Anrecht"), weil nun die Pause zu lange war. Er hätte zwischen JUL-2025 und JAN-2026 für seinen OLt-Beförderung aktiv werden müssen.

Welches "Paket"? Was soll da verfallen und wo steht das?
Wenn er nach mehr als 4 Jahren wieder eine RDL macht, warum soll er dann nicht befördert werden können?

DieEhefrau

Auszug aus A-1340/49 Kapitel 3.1.3 Mindestdienstzeiten
Zitat308. Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig.

Ich habe gestern auch zum ersten mal von diesen 4 Jahren gelesen und dachte, ich frag mal nach  :-[

'Paket' ist meine Ausdrucksweise. Ich meine damit das Gesamtpaket, was zur Beförderung notwendig ist: RDL-Tage, Dauer, auf dem richtigen Posten, Beurteilung (Eignung, Leistung), ATN (Befähigung).

Tasty

Zitat von: DieEhefrau am 07. September 2019, 12:56:29
'Paket' ist meine Ausdrucksweise. Ich meine damit das Gesamtpaket, was zur Beförderung notwendig ist: RDL-Tage, Dauer, auf dem richtigen Posten, Beurteilung (Eignung, Leistung), ATN (Befähigung).

Da steht aber nichts von Paket sondern nur von RDL.
Das Schwarze sind die Buchstaben.

F_K

@ VZ:

Als Minimum ist dies ausreichend - es muss nur eine Beurteilung vorliegen - da reicht auch ein "ausreichend".

Historiker

Um das Thema nochmal zu ergänzen (und vielleicht damit von meiner Frage her abzuschließen, da ich nun die Erfahrung gemacht habe): In zwei Wochen ist meine Beförderung zum OL. Eine interessante Information für mich war, dass mein Spieß mich angerufen hat, weil ihm nun endlich die Beförderung auf dem Tisch liegt und um mit mir einen zeitnahen Termin zu vereinbaren. Bei meiner Nachfrage, ob die Beförderung am Anfang meiner nächsten Wehrübung gemacht werden kann, (ich hab nichts dagegen alles zu erledigen, ich hab nur nachgefragt) anwortete er mir, dass wir es besser jetzt abschließen sollten "weil Sie ja auch bald möglichst zum Hauptmann befördert werden wollen" (bin ja auf einem entsprechendem Dienstposten und die "Standzeit" seit meiner Beförderung zum Leunant habe ich ja eh schon in der Tasche.

Zur Zusammenfassung: Mein Truppenteil ist top und auch der Spieß und meine Disziplinarvorgesetzen sind sehr engagiert - auch außerhalb der Wehrübung. Das hab ich nochmal gemerkt als es um meine Beurteilung ging, das durfte ich alles von zu Hause abschließen und die wurde mir auch mündlich von meinem Disziplinarvorgesetzten über das Telephon eröffne - bei einem fest vereinbarten Termin. Da ging zwar eine ganze Weile die Post hin und her (und eine E-Mail wegen meinem Beitrag dazu), aber alles hat super geklappt. Mir ist zwar klar, dass das aufgrund eines Befehls unternommen wurde, aber trotzdem gehört auch guter Wille und Engagement dazu, so etwas zur Erleichterung des Wehrübenden durchzuziehen - man hätte mich auch jedes mal hinzitieren können.

Ich habe mit meiner Frage und meiner letzten Antwort niemanden vorwerfen wollen geschlampt zu haben - am Ende hat alles super geklappt und ich bin zufrieden und freu mich auf meine nächste Wehrübung :)


F_K

Dann demnächst alles notwendige Soldatenglück im neuen Dienstgrad!

(Es gibt einen Mindestabstand von einem Jahr zwischen Beförderungen - daher sollte man "fällige" Beförderungen nicht beliebig lange "liegen" lassen.)

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