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Autor Thema: (FWDL) Verzicht auf Reisekarte und Mahlzeiten  (Gelesen 1522 mal)

Schnithy

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(FWDL) Verzicht auf Reisekarte und Mahlzeiten
« am: 18. Juni 2019, 21:54:44 »

Schönen guten Tag

Ich wollte einmal fragen, ob es möglich ist als FWDLer auf einzelne Mahlzeiten zu verzichten (morgens und abends) und die Reisekarte abzugeben und stattdessen die An- und Abreise per KFZ vor und nach Wochenenden gezahlt bekommen zu können.

Wenn ja, würde ich das bei meinem StffFw oder ReFüh ansprechen?

Danke im Vorraus!
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KillBurn93

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Antw:(FWDL) Verzicht auf Reisekarte und Mahlzeiten
« Antwort #1 am: 18. Juni 2019, 22:08:55 »

Soweit wie ich weiß kann man auf Mahlzeiten verzichten und bekommt den Satz dann entsprechend ausgezahlt.
Die Fahrten mit dem privat KFZ werden nur unter ganz bestimmten Bedingungen Pauschal erstattet.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

RefüPerser d.R.

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Antw:(FWDL) Verzicht auf Reisekarte und Mahlzeiten
« Antwort #2 am: 19. Juni 2019, 07:23:05 »

Der Bahnberechtigungsausweis kann zwar abgegeben werden, aber eine Erstattung der Kfz Kosten wird auch dann nicht gewährt. Es sei denn bestimmte zeitliche Voraussetzungen treffen zu. Allerdings eine sehr hohe Hürde.

Das Benutzen eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels zwischen
Gemeinschaftsunterkunft bzw. Dienststelle und Wohnung ist unzumutbar, wenn
a) die Entfernung zwischen Gemeinschaftsunterkunft bzw. Dienststelle oder Wohnung und
nächstgelegenem verkehrsüblichem Bahnhof (siehe Nr. 206 a) und b)) mindestens annähernd so
groß ist wie zwischen Gemeinschaftsunterkunft bzw. Dienststelle und Wohnung oder
b) der Zeitaufwand – unter Beachtung der Nrn. 307 und 308 – für die einfache kürzeste
verkehrsübliche Verbindung auf dem Land- oder Wasserwege
+ bis 50 km mehr als vier Stunden,
+ über 50 bis 100 km mehr als fünf Stunden,
+ über 100 bis 150 km mehr als sechs Stunden,
+ über 150 bis 200 km mehr als sieben Stunden,
+ über 200 bis 250 km mehr als acht Stunden sowie
+ über 250 bis 350 km mehr als neun Stunden

Den Antrag auf Befreiung von der Morgen- und Abendverpflegung stellen sie formlos an ihren Disziplinarvorgsetzten. Es sei denn in ihrem Gezi gibt es schon einen Vordruck.
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LwPersFw

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