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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verwendung für Heilpraktiker?  (Gelesen 5416 mal)

PzPiKp360

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #15 am: 24. Juni 2019, 23:24:00 »

Meine Reservistentätigkeit besteht nämlich momentan lediglich darin, dass seit Monaten die komplette Garderobe in meinem Kleiderschrank verstaubt, die man mir damals ausgehändigt hat, und das ist nun sicherlich nicht Sinn der Sache.

In welchem Zusammenhang wurdest Du denn vor Monaten (wieder) eingekleidet?
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Medicus

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #16 am: 25. Juni 2019, 00:13:35 »

@PzPiKp360 Eingekleidet wurde ich, da ich an der ein oder anderen dienstlichen Veranstaltung teilgenommen hatte, ist nun aber auch schon einige Zeit her. Ich hatte mal zufällig bei einer Veranstaltung der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft ein Gespräch mit einem Oberstleutnant d.R. geführt, der hatte mir das quasi vermittelt.

Ich habe gut zehn Jahre in der Rechtsberatung gearbeitet, und hatte danach für mich beschlossen, die Heilpraktiker-Laufbahn einzuschlagen. Mir ist schon klar, dass es in der HP-Branche auch Leute gibt, die meinen einen Tumor mit Kräutern heilen zu können - aber Pfeifen gibt es nun mal in jedem Berufsstand. Deshalb sollte man aber nicht pauschalisieren. Das ist ansonsten das selbe Niveau der Herrschaften die grundsätzlich Vorurteile gegen Soldaten haben.
Meine Frage war schlicht und ergreifend, ob die BW Reservisten die Heilpraktiker sind gebrauchen können - ich hatte an ein Mannschaftsdienstgrad-Äquvivalent im SanD gedacht, denn schliesslich habe ich im Bereich Notfallmedizin usw. eine amtsärztliche Prüfung bestanden, und ein Amtsarzt ist nach meinem Kenntnisstand kein Hokuspokus.
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KlausP

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #17 am: 25. Juni 2019, 06:32:20 »

Mit dieser Prüfung haben Sie aber immer noch keinen Berufsabschluss. Aber damit bin ich jetzt hier auch raus. Ich habe zu Ihren Möglichkeiten als Reservist ja bereits was geschrieben, aber das scheint nicht in Ihre Vorstellungswelt zu passen. Damit hat sich das für mich dann auch erledigt.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PzPiKp360

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker
« Antwort #18 am: 25. Juni 2019, 11:01:11 »

Die Bundeswehr und auch deren Reserve sind ein Zusammenspiel aus Bedarf, Zugangsmöglichkeiten und Fähigkeiten. Diese drei Dinge sollten zusammenpassen, sonst wird es nichts.

In diesem Fall gibt es zwar einen Bedarf an Sanis, und auch mehrere Zugangsmöglichkeiten (zentral via Reservisten-Anlaufstelle bei ZSan, RSU Kp, nicht aktive Bataillone usw.), aber OG Fernmelder und Heilpraktiker ergeben nicht die notwendigen Fähigkeiten. Daher scheint es angezeigt, zur Verwirklichung Deines Wunsches entsprechende Fähigkeiten aufzubauen, und das muss man grundlegend privat machen, denn die Bundeswehr lässt für Reservisten zwar so manchen Laufbahn- und/oder Dienstposten-Lehrgang springen, aber keine kompletten Ausbildungen.

Mein Vorschlag wäre daher, einerseits bei einer RSU Kp einzusteigen, um Dinge wie allgemeinen Reservebetrieb, IGF, KLF usw. in Gang zu bekommen, und andererseits beim DRK o.ä. eine Ausbildung zum Rettungssanitäter zu absolvieren, was bei der Bundeswehr den Einstieg zum Einsatzsanitäter ermöglichen würde. Noch schicker, aber vom Zeitaufwand her eine ganz andere Hausnummer, wäre die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter, damit würde auch die Tür zum San-Feldwebel aufgehen.

@Ulli: Ich hoffe, das stimmt alles so.
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wolverine

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #19 am: 25. Juni 2019, 11:25:10 »

Am einfachsten würde der TE sich mit seinen zwei bestandenen juristischen Staatsprüfungen als ResOffz mit akademischen Vorkenntnissen auf eine Stelle RBStOffz bewerben, hilfsweise ResOffzAnw a. d. W. mit Zielrichtung PersOffz/StOffz SK.
Das ist ein gangbarer Weg mit einem nachvollziehbaren und realisierbaren Ziel.
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F_K

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #20 am: 25. Juni 2019, 12:16:44 »

@ wolverine:

Konntest Du dem Vortrag von Medicus "sicher" entnehmen, dass dieser zwei juristische Staatsprüfungen (erfolgreich) abgelegt hat?

Ich habe bisher lediglich entnommen, dass "mal" Jura studiert wurde und dann eine Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei (Rechtsberatung?) wahrgenommen wurde ...
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wolverine

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #21 am: 25. Juni 2019, 13:07:13 »

Ja, das geht mich aber nichts an. Wenn die beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, ist der empfohlene Weg zielführend.
Wenn das nicht so ist und wenn der TE das hier nicht offenbaren möchte, ist das ok für mich. Ist wie bei einem Mandanten: Ich kann doch nur das vortragen, was er mir eröffnet. Wenn er mir nichts gibt, was ihn entlastet, ist das eben so. Dann liegt dann eben der Regelfall und kein minder schwerer vor.

OG Funkaufklärung ist als Reservist eine ziemliche Sackgasse. Für Heilpraktiker gibt es keinen Bedarf und als Beruf ist es nicht verwertbar für irgendeine höhere Laufbahn. Bleibt das, was er zumindest angedeutet hat: Jurastudium und Berufspraxis. Hier ist der Regelfall eben zwei Staatsexamina und Rechtsanwalt oder Syndikus. Da besteht Bedarf und Laufbahnebene ist regelmäßig StOffz. Wenn er das möchte und so macht, ok. Wenn nicht, auch gut.
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F_K

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #22 am: 25. Juni 2019, 13:21:24 »

@ wolverine:

OK - verstanden (wobei ich da eher wie beim KFZ Überlassen vorgehe - wenn kein Führerschein gezeigt werden kann, ist mir der Vortrag egal - ich überlasse das KFZ nicht).

@ Medicus:

Also, Res karriere ist möglich:

- als OGefr in den RSU oder sonstigen Res Kp
- als (Voll-) Jurist als RO wie von wolverine geschrieben
- Mit (abgeschlossenem Studium) auch als ROA in verschiedenen Verwendungen

(- Heilpraktiker "bringt" in diesem Zusammenhang nichts ...).

Viel Erfolg.
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Medicus

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #23 am: 25. Juni 2019, 13:40:49 »

Die beiden Staatsexima besitze ich (sonst würde ich mich nicht als Jurist sondern Sachbearbeiter o.ä. bezeichnen), allerdings habe ich nie als RA gearbeitet.
Aus bestimmten Gründen wollte ich mit knapp 40 Jahren die Juristerei an den Nagel hängen, auch wenn das finanziell einen Rückschritt bedeutet. Deshalb kommt für mich auch definitiv keine Verwendung als Reservist mit rechtswissenschaftlichem Bezug in Frage.

@PzPiKp360 Also die Rettungssanitäter-Ausbildung habe ich in grauer Vorzeit aus Interesse zu Uni-Zeiten nebenbei gemacht - da ich lange geschwankt hatte, ob ich bei Jura bleibe, oder nicht doch lieber etwas im medizinischen Bereich mache .

Mir war allerdings nicht bekannt, dass man in der Reserve als Rettungssanitäter eher was "reißen" kann, als mit einem Heilpraktiker-Abschluß. Insofern würde es dann sicherlich Sinn machen, es über diese Schiene zu versuchen. Generell ist für mich Verwendungsinhalt immer wichtiger als Dienstgrad. Insofern bin ich lieber OG d.R. im SanD als Reserveoffizier mit juristischem Background. Meiner subjektiven Meinung nach, spielt es als Reservist keine so große Rolle welcher Dienstgradgruppe man angehört. Ich war in der Vergangenheit bereits bei der ein oder anderen DVag der einzige Mannschaftsdienstgrad, das ist mir Wurscht. Für mich wäre ein höherer Dienstgrad lediglich die Begleitmusik um eine ggf. interessantere Funktion auszuüben.

@F_K Danke für den Tipp mit der RSU-Kp. Ich hatte "damals" ein Formular nicht unterschrieben, welches man mir ausgehändigt hatte. Das hätte ich aber machen müssen, um überhaupt von der RSU-Kp. "kontaktiert" zu werden. Ich wollte mich zu dem Zeitpunkt allerdings nicht auf RSU festlegen.
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seltsam

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #24 am: 25. Juni 2019, 15:24:33 »

Meiner subjektiven Meinung nach, spielt es als Reservist keine so große Rolle welcher Dienstgradgruppe man angehört. Ich war in der Vergangenheit bereits bei der ein oder anderen DVag der einzige Mannschaftsdienstgrad, das ist mir Wurscht. Für mich wäre ein höherer Dienstgrad lediglich die Begleitmusik um eine ggf. interessantere Funktion auszuüben.
Diese Einstellung wirst Du aber nicht sehr häufig finden, wie man hier auch an manchen Kommentaren sehr gut merkt. Manche suchen sich Bestätigung durch ihre Tätigkeit und das Ergebnis derselben, andere wiederum schmücken sich mit irgendwelchen Devotionalien und glauben, "habe ich, so bin ich".
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wolverine

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #25 am: 25. Juni 2019, 15:45:31 »

Es ist einfach oft "einfacher" den passenden Weg in einer Laufbahn zu gehen, die den eigenen Qualifikationen entspricht. Letztlich müssen ja beide Seiten von dem Reservedienst profitieren und es ist nicht ausschließlich Selbstverwirklich für den Reservisten.
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Ralf

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Antw:Verwendung für Heilpraktiker?
« Antwort #26 am: 26. Juni 2019, 06:02:12 »

Aufgeräumt und Dicht. Die Möglichkeiten wurden aufgezeigt.
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