Da das Thema Beihilfe "ein weites Feld" ist und sehr umfangreich...
...deshalb habe ich dies aus dem Thema Krankenversicherung heraus genommen...
Anlass ist auch der Beginn des "elektronischen Zeitalters" in der Beihilfe... mit der im Folgenden genannten "Beihilfe-App"
Für wen ist das Thema Beihilfe interessant ?
z.B.+ für
die Angehörigen von aktiven SaZ und BS
+ BS
ab Pensionierung+ Beamte
+ SaZ die
vor dem 31.12.2018 DZE hatten und noch den alten Regeln unterliegen ( Beihilfe-Anspruch während Bezug Übergangsgebührnisse)
Also ... alle Beihilfe-Empfänger ... nutzt dieses Thema zum Austausch ! Wissen ist Macht !
Aber eine Bitte ...
keine Endlosdiskussion über zu lange Bearbeitungszeiten !! Ja...ist ein Problem... wird aber nicht besser durch ewiges Schreiben hier... !
Viel wichtiger ist gegenseitige konkrete Unterstützung !
Was ist bei Anträgen zu beachten... Wo sind "Fallstrike" im System... etc.
Rechtsgrundlage des Ganzen ist :
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/eingangsformel.html-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aktuelle Informationen BeihilfeDas BVA bittet um Veröffentlichung folgender Informationen:
1) Krankenhausdirektabrechnung Mit der 8. Änderungsverordnung wurde die Krankenhausdirektabrechnung eingeführt.
Die Direktabrechnung ermöglicht eine direkte Abrechnung zwischen dem Krankenhaus und der Beihilfestelle.
Das behandelnde Krankenhaus sendet die Rechnung direkt an die zuständige Beihilfestelle, welche die beihilfefähigen Rechnungspositionen gegenüber dem Krankenhaus begleicht.
Der Beihilfeberechtigte erhält wie gewohnt seinen Beihilfebescheid mit den entsprechenden Erläuterungen und die Krankenhausrechnung.
Das beigefügte
Informationsblatt wird
auf der Internetseite angeboten.
So ist sichergestellt, dass Änderungen direkt bekannt werden.
Wichtig ist, dass das
Antragsblatt, welches das BMI an die Krankenhäuser verteilt bzw. das
auf der Internetseite abrufbar ist,
verwendet wird.
Da verschiedene Daten bei der Antragstellung verlangt werden (z.B. Beihilfenummer) und diese in einem Notfall grds. nicht bei der Hand sind,
wird in dem o.g. Merkblatt ein kleines Formular zur Verfügung gestellt. Dieses ist einfach befüllen, dann auszudrucken und ausschneiden.
So ist sichergestellt, dass auch in einer unvorhergesehenen Situation die Direktabrechnung im Krankenhaus nicht an fehlenden Daten scheitert.
2) Beihilfe-AppDas BVA arbeitet derzeit an einer Beihilfe-App.
Nachdem der erste Test mit einem kleinen internen Teilnehmerkreis erfolgreich abgeschlossen wurde, wird derzeit die App im BVA insgesamt getestet.
Die App ist daher, obwohl bereits in den Appstores verfügbar, nur für Beschäftigte des BVA im Piloten freigegeben.
Das BVA hat sich dafür entschieden, zunächst die Piloten erfolgreich zu beenden und erst danach in den Rollout zu gehen.
Da von einem hohen Aufkommen ausgegangen wird, muss die App auch mit einer großen Nutzerzahl fehlerfrei laufen und entsprechend getestet werden.
Die Bereitstellung der App für die beihilfeberechtigten Personen erfolgt daher Mandantenbezogen sukzessive.
Welche Behörden für die App freigeschaltet sind und weitere Antworten zur App, entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://www.bva.bund.de/beihilfe-appAktueller Stand und Info zur Beihilfe-AppAb 3. Juni 2019 werden Bundeswehrangehörige,
die von der Beihilfestelle Hannover betreut werden, für die App freigeschaltet.
Bei einem reibungslosen Ablauf sollen
alle verbleibenden Beihilfestellen peu à peu bis Ende August folgen.
Über den konkreten Freischaltungstermin wird jeweils ca. eine Woche vor Freischaltung informiert.
Eine laufend aktualisierte Übersicht der Beihilfeberechtigten, die die App nutzen können, finden Sie unter
http://www.bva.bund.de/beihilfe-appAlle Beihilfeberechtigten werden zudem nach Freischaltung ihrer jeweiligen Festsetzungsstelle individuell mit dem nächsten Beihilfebescheid informiert, dass sie ab sofort die Beihilfe-App nutzen können.
Siehe auch die 2 Anhänge