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Thema "Beihilfe"
AlexaK:
Guten Tag,
Ich hoffe hier ggf eine Antwort auf meine Frage zu finden. Die Suchfunktion hat mir leider nicht die gewünschten Informationen geliefert (ich will allerdings nicht ausschließen dass ich an falscher Stelle gesucht habe) ;D
Mich würde interessieren wie der Ablauf ist wenn beihilfefähige Kinder einen Psychologen aufsuchen sollen/möchten?
Auf der Homepage des BVA habe ich einen Antrag für Psychotherapie gefunden. Aber wie ist damit umzugehen?
Ausdrucken und einfach zu einem Psychologen der Wahl spazieren der die Unterlagen ausfüllt, diese einreichen und dann abwarten? Oder wie muss man hier vorgehen?
Würde mich freuen wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte.
Danke schonmal :)
LwPersFw:
--- Zitat von: AlexaK am 04. Juli 2023, 09:48:04 ---Guten Tag,
Ich hoffe hier ggf eine Antwort auf meine Frage zu finden. Die Suchfunktion hat mir leider nicht die gewünschten Informationen geliefert (ich will allerdings nicht ausschließen dass ich an falscher Stelle gesucht habe) ;D
Mich würde interessieren wie der Ablauf ist wenn beihilfefähige Kinder einen Psychologen aufsuchen sollen/möchten?
Auf der Homepage des BVA habe ich einen Antrag für Psychotherapie gefunden. Aber wie ist damit umzugehen?
Ausdrucken und einfach zu einem Psychologen der Wahl spazieren der die Unterlagen ausfüllt, diese einreichen und dann abwarten? Oder wie muss man hier vorgehen?
Würde mich freuen wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte.
Danke schonmal :)
--- Ende Zitat ---
Meine Empfehlung, die Fachleute fragen:
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Strausberg
Referat B II 4
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Telefon: 022899358-35553
EMail: Beihilfe-Strausberg@bva.bund.de
Dieses Merkblatt findet sich auf der Homepage des BVA :
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/psychotherapie.pdf?__blob=publicationFile&v=25
Griffin:
... " 10. Änderung der Beihilfeverordnung " zum 1. April 2024 Inkraftgetreten - Relevantes:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2024/Zehnte_Aenderungsverordnung.html
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/info_10_AendVO.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Die Verlängerung der Antragsfrist auf nunmehr drei Jahre begrüße ich sehr!
Denn manchmal war es schon echt haarig mit der Einjahresfrist. Insbesondere dann, wenn sich das FA mal wieder mächtig Zeit ließ mit Bearbeitung der EKStErkl.
Grüße!
LwPersFw:
"Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) - Vorgriffregelung zur Aufnahme neuer Leistungspositionen im Bereich Physiotherapie"
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/bundesbeihilfeverordnung-bbhv-vorgriffregelung-zur-aufnahme-neuer-leistungspositionen-im-bereich-physiotherapie/
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