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Thema "Beihilfe"

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F_K:
Sozialdienst ist eine gute Idee.

Was ist "Dein" Problem?

Fürs Arbeitslosengeld / Sozialhilfe werdet Ihr als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen, daher bei Deinem Sold keine Unterstützung.

Eine Einbeziehung in die Beihilfe wird vermutlich am Familienstatus scheitern.

Es bleibt eine eigenständige, freiwillige Versicherung in der GKV, sich am besten (parallel zum Sozialdienst) bei der GKV beraten lassen.

särsch:

--- Zitat von: F_K am 05. Juni 2020, 11:39:01 ---Fürs Arbeitslosengeld / Sozialhilfe werdet Ihr als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen, daher bei Deinem Sold keine Unterstützung.
--- Ende Zitat ---

Als Bedarfsgemeinschaft gilt man unverheiratet bspw. erst, wenn man 12 Monate oder mehr in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Ist das bei euch der Fall @Knightlingo?

F_K:
@ särsch:

Ich habe meine Erläuterung auf die ("gemeldete") Einschätzung der Behörde abgestützt.

Ansonsten Nachbrenner:

Ggf. ist die Verlängerung des Studium sinnvoll, da eine Studentenversicherung in der Regel günstiger ist - und es sich auch im Lebenslauf besser macht ...

Nachtmensch:

--- Zitat von: särsch am 05. Juni 2020, 15:46:33 ---Als Bedarfsgemeinschaft gilt man unverheiratet bspw. erst, wenn man 12 Monate oder mehr in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

--- Ende Zitat ---
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

F_K:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Absatz 2, gesetzliche Annahme - da geht es um Beweislastumkehr.

Die Bedarfsgemeinschaft KANN aber auch schon deutlich vorher vorliegen - und die Schilderung knightlingo ist eine BESTÄTIGUNG einer Bedarfsgemeinschaft - insoweit ist die Dauer des Zusammenlebens hier nicht mehr von Belang.

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