Ich mache hier zu- das ist nur noch dümmstes Getrolle.
- noch einmal von mir geöffent - ist aber bei weiterem getrolle sofort wieder dicht -
dass ganze Thema kann unter folgenden Gesichtspunkten SACHLICH weiter diskutiert werden
der Brandschutz - sowohl päventiv wie akut ist Landkreissache
- hier ist die Kreibrandinspektion mit dem berufenen Kreisbrandrat an der Spitze der Verantwortliche
- werden Gelder von Bund und Länder für Material und Ausbildung zur Verfügung gestellt
KatSchutz ist Landessache und wird über die Kreisverwaltungsbehörden (Untere K-Schutzbehörde) organisiert
- hierfür bekommen Landkreise von Bund und Ländern Mittel zur verfügung gestellt, welche sie in Eigenregie verwalten und ausgeben können
- haben aber bestimmtes Material und Personal vorzuhalten
Verantwortliche im K-Schutz - auf Kreisebene = Landrat
- auf Bezirksebene (wo Bezirke vorhanden und wenn über mehrere Landkreise de KatAl ausgerufen wurde) der Regierungspräsident
- auf Landesebene, wenn mehrere Bezirke (wenn vorhanden) oder Kreise betroffen sind der Landesinnenminister
- auf Bundesebene wenn mehrere Länder betroffen sind der Bundesinnenminister
diese Behörden sind für den ihnen unterstellten Behörden die Dienstaufsicht - Weisung und Beratungsebene
die Bundeswehr- darf nur subsidär unterstützen da sie erst dann eingestzt werden DARF, wenn Material und Personal der anderen Hilfskräfte bereits ausgeschöpft sind (Ausnahme eilige Soforthilfe)
Alle Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen durch die Bundeswehr erfolgten stets im Rahmen der Amtshilfe (Art. 35, Abs. 1, GG)
ohne hoheitliche Befugnisse.
wenn jetzt jemand eine stehende TF aufstellen will, sind die Angehörigen der Bundeswehr NICHT mit einzuplanen bzw kann über diese, nach jetziger Gesetzeslage, nicht einfach verfügt werden
wenn Bundeshorst also eine TF bilden will muss er auf eigene Haushaltsmittel und die der Länder zurückgreifen, evtl kann er auch auf Mittel der BIMA , welche ja Verwalter der Bundesforste ist, zu der auch die Verwaltung der Flächen der Übungsplätze gehören, zurückgreifen