Grundsätzlich habe ich nichts gegen SRS/ SSW. Ich habe mich damit auch schon erfolgreich verteidigen können (damals, in den "Wilden 90ern"
)
Auch wenn die Plempen seit Jahren gut verwahrt im Tresor liegen und nicht mehr geführt werden - den KWS habe ich seit der Einführung dieses zweifelhaften Erlaubnisscheins.
Ich weiß - bei den Diskussionen für und wider der Schreckschusswaffen kommt immer wieder das Argument:
"und was, wenn der Gegner ne echte zieht?" Da kann ich nur entgegnen: eine Gaspistole funktioniert nur dann, wenn der Gegner nicht damit rechnet. Wenn er bspw. mit dem Käsemesser vor einem steht und die Herausgabe von Handy und Bargeld fordert, aber stattdessen 9mm CS/ OC zur Antwort bekommt.
Es funktioniert natürlich nicht, wenn man die Waffe offen zu Schau trägt (Oberschenkelholster o.ä.) oder der Gegner schon mit einer 'Schusswaffe' vor einem steht.
Kein Gegner wird aber die Waffen wechseln und vom Springmesser auf die Makarov umschwenken, weil das "Opfer" plötzlich eine Knarre zieht.
Der Überraschungseffekt mit dem Gaser funktioniert eben auch nur dann, wenn der Täter glaubt, trotz einfacher Mittel (Faust, Knüppel, Messer, usw.) die Oberhand zu haben und man mit der Schreckschusswaffe kontern kann.
Nun gibt es einige Menschen, die haben vor nichts und niemandem Respekt und/ oder sehen Uniformträger grundsätzlich als Repräsentanten des falschen Systems und damit als Gegner, die es zu bekämpfen gilt.
Auch wenn Polizisten und Soldaten ihre Waffen meist offen tragen, gehen die Täter dennoch ein hohes Risiko ein, dass der Gegner eine Waffe als Backup führt.
Somit ist auch nicht auszuschließen, dass die Angreifer ebenso Waffen mit sich führen, die sie im Zweifelsfall zur eigenen Selbstverteidigung (einer selbst herbei geführten/ verschuldeten Situation) einsetzen würden.
Wie gesagt: beim Zivilisten kann man hierzulande fast davon ausgehen, dass sich das Opfer nicht wehrt/ wehren kann.
Bei Uniformträgern (Polizei/ Militär) kann und muss man eher davon ausgehen, dass diese sich zur Wehr setzen.
Wenn man in Uniform als "Opfer" zu einer Schreckschusswaffe greift und auch nicht gleich schießt/ die Gegner zum heulen und niesen bringt, sondern damit theatralisch herumfuchtelt,
riskiert einmal mehr, durch eine gegnerische Schusswaffe zu Schaden - wenn nicht gar zu Tode - zu kommen.
Davon mal ab: ein Schreckschusswaffe erzeugt einen diffusen Nebel, der einem selber um die Nase wehen kann.
Auch diese von manchen als "Spielzeuge" titulierten Abwehrmittel fallen unter das Waffengesetz.
Bei vielen Situationen, wo man meint sie im schlimmsten Falle brauchen zu können (z.B. beim Volksfest), dürfen sie gar nicht geführt werden => Verstoß gegen das Versammlungsgebot.
Einige Städte (z.B. Hamburg und Bremen) haben Waffenverbotszonen ausgewiesen, wo auch die Replikas aus Zinkdruckguss nicht mitgenommen werden düfen (jedoch auch keine Taaschenmesser, Sprays, usw.).
Die weniger coole, aber sinnvollere Alternative wäre ein Abwehr-Spray - besser noch -Gel oder -Schaum. Das kostet nur ein paar Euros, passt in die Jackentasche und bringt einen nicht gleich mit einem Bein in den Knast. Einige Richter reagieren zudem extrem ungehalten auf die "Rambos mit den Zinkplempen" und sehen alleine schon durch das Führen einen Vorsatz, diese Mittel einsetzen zu wollen (das gilt für die gegnerische Seite mit den 500 Jahren Vorstrafe natürlich nicht).
Darum mein Ratschlag: da wo man sich in den Klamotten unwohl fühlt, besser auf die "Kutte" verzichten (mit dem Schalke-Trikot sollte man auch nicht in eine BVB-Kneipe gehen) und sich besser nicht zur Zielscheibe machen.
Kurzum: wenn einem der Dienstherr nicht erlaubt, mit der H&K P8 die Zugreise anzutreten, dann sollte man auch nicht selbstständig zur RG96 greifen.