Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 19:23:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fehl in der Grundakte. Einsicht möglich?  (Gelesen 1580 mal)

DasBier

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Fehl in der Grundakte. Einsicht möglich?
« am: 12. Juli 2019, 14:32:10 »

Schönen guten Tag in die Community.

Mein PersFw hat Post aus Köln bekommen.
In diesem Brief geht es um eine Prüfung meiner Grundakte durch die Abteilung Aktenführung im BaPersBw.
Wärend dieser revisionsfähigen Prüfung ist ein Fehl in meiner Grundakte beim Abgleich mit PersWiSy aufgefallen.

Schön und gut. Kann passieren wir sind ja alle keine Maschinen.
Jedoch ist der Fehl der bei dieser Prüfung meiner Akte aufgefallen ist schon erschreckend und für mich nicht nachfolziehbar.

Es fehlen insgesamt 59 Nachweise in meiner Grundakte.
Angefangen von
- Erklärung Treuepflicht Grundgesetz
- Personalfragebogen bei Eintritt
- Verwendungsausweis Musterrung
- Einberufung Grundwehrdienst
über
- Sämmtliche Kommandierungen und Versetzungen
- Anerkennungen Wohnungen
- Berufungsurkunde SaZ
- Nachweis Pflegepflichtversicherung
bis hin zu
- Prüfungszeugnis IHK
- Bafähigungsnachweise BA 90/8 zu diversen Qualifikation von 2009 bis ende 2018
um nur einige Beispiele zu nennen.

Nun bin ich dem FGG1 nicht so nahe besonnen.
Wie sind die Arbeitsprozesse im BaPersBw das dieser fehl
1. Erst jetzt auffällt
2. Dieser fehl zustande kommen konnte

Für mich klingt die Auflistung mit den 59 Positionen danach das meine Grundakte in Köln komplett verloren gegangen ist.
Habe ich die möglichkeit Einsicht in meine Grundakte anzufordern?
Mich würde mal interessieren was nun überhupt noch Vorhanden ist bzw. ob meine Akte noch existiert.

Ich soll nun bis Anfang nächsten Monat alle Nachweise die ich zu dem Fehl habe in beglaubigter Kopie vorlegen
oder eine Dienstliche Erklärung Unterschreiben das ich z.B. die Qualifikationen ohne Nachweis wirklich Erworben habe.
So wurde es mir vorhin am Telefon von der Abteilung erklärt.
Das halte ich persönlich aber für ne korrekte Art meine Akte damit "Vollständig" zu machen.


Nochmal kurz meine Fragen:

- Wie sind zur Aktenführung die Prozesse im BaPersBw?
- Was sind eure Einschätzungen wie so ein Fehl zustande kommen kann?
- Kann ich einsicht in meine Grundakte Anfordern?

Ich dank euch schonmal für eure Einschätzungen und Hilfe.
 

Gespeichert

DasBier

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Fehl in der Grundakte. Einsicht möglich?
« Antwort #1 am: 12. Juli 2019, 14:37:59 »

Bitte Rechtschreibung missachten :D schwierig mit nem Kind aufm Arm sich darauf zu konzentrieren.

* Edit nicht korrekte Art meine Akte "Vollständig" zu machen.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.018
Antw:Fehl in der Grundakte. Einsicht möglich?
« Antwort #2 am: 12. Juli 2019, 15:16:27 »

Ja, siehe A1-1480/0-5001, Kapitel 9.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DasBier

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Fehl in der Grundakte. Einsicht möglich?
« Antwort #3 am: 12. Juli 2019, 17:07:18 »

z.Z. im Urlaub also kein Zugriff auf die Regelung aber werde mir den Wortlaut darauf mal von meinem PersFw am Montag zusenden lassen, bzw. kann er es ja dann direkt fertig machen die Einsicht zu beantragen.

Danke schonmal für die erste Antwort.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de