Grüße in die Runde!
Bin seit längerem stiller Mitleser und habe mich entschieden, ein Mitglied des Forums zu werden. Ich sollte im Laufe des Tages freigeschaltet sein, sodass ich jetzt erstmal als Gast einen Beitrag verfasse. Und da ich mit dem Thema aus Selbstinteresse ein wenig vertraut bin (siehe letzten Absatz), freue ich mich auf meinen ersten Beitrag, in diesem wie ich finde, sehr informativen Forum.
Ich bin schon der Meinung, dass man innerhalb aus dem DQR Vergleiche heranziehen kann.
Richtig ist jedenfalls, dass sowohl die Meisterebene/Fachwirte als auch z.B. der staatlich geprüfte Techniker/Betriebswirt auf einer Ebene angeordnet sind (Stufe 6). Das rechtfertigt aber grundsätzlich keine Befreiung des zweijährigen Besuchs der Fachschule.
Ich zitiere hier mal ein paar Passagen aus der Ausbildungsweisung Nr. 9001 vom Inspekteur der Luftwaffe:
Die Ausbildung der OA MilFD ist in drei Stufen gegliedert:
a) Militärfachliche Ausbildung (Teil I)
Regelausbildungsgang für OA MilFD ist grundsätzlich eine staatlich anerkannte Fachschulausbildung
Mit der militärfachlichen Ausbildung Teil I wird die Grundlage im Schwerpunktbereich der fachlichen Qualifikation geschaffen. Mit dem Abschluss der höheren Berufsausbildung und dem Erreichen der fachgebundenen Hochschulreife soll die Allgemeinbildung der OA MilFD vertieft werden. Zugleich sollen die zukünftigen OffzMilFD eine fundierte, möglichst verwendungsbezogene und praxisorientierte Grundlagenausbildung erhalten, die dem veränderten Anforderungsprofil im zukünftigen Aufgabenbereich Rechnung trägt. Neben diesem Primärziel ist zur Sozialisierung mit dem künftigen Berufsbild Erziehung zur Persönlichkeitsformung erforderlich.
Ausbildungsziel
OA MilFD absolvieren eine staatlich anerkannte Fachschulausbildung und werden zum „staatlich geprüften Betriebswirt“ oder „staatlich geprüften Techniker“ qualifiziert. Die Offizieranwärterinnen und -anwärter sollen so die fachgebundene Hochschulreife erwerben.
Darüber hinaus sollen die OA MilFD einen Rollenwechsel zum Offizier vollziehen und für den Aufstieg von der Durchführungs- in die Führungsebene mit praxis- und anwendungsorientierter Führungsqualitäten ausgestattet werden. Der zukünftige Offizier erwirbt hierzu Führungs- wie auch Managementqualifikation, die ihn durch Erwerb von Methoden-, Sozial- und Fachkompetenz vertiefend zum Führer, Erzieher und Ausbilder prägen.
Grundvoraussetzung für eine Befreiung von der Teilnahme an der Fachschulausbildung ist der Nachweis über einen anerkannt gleich- oder höherwertigen Berufsabschluss und Bildungsabschluss. Die fachliche Prüfung obliegt dem Kommandeur der Fachschule der Luftwaffe im Benehmen mit der Landesschulbehörde auf Weisung des LwAusbKdo.
Am Ende bleibt es wie so oft eine Einzelfallentscheidung.
Ich strebe im nächsten Jahr ebenfalls den Laufbahnwechsel zum OffzMilFD an. Ich selbst habe einen Abschluss als Kaufmännischer Fachwirt (DQR Stufe 6) und einen Abschluss zum Betriebswirt (HWK), welche der Stufe 7 im DQR zugeordnet ist. Nach verschieden Informationsgesprächen und Rücksprachen mit den verantwortlichen Stellen, würde man mich selbstverständlich vom Besuch der Fachschule befreien.