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Autor Thema: OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!  (Gelesen 63362 mal)

14NewOne8

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #90 am: 23. Februar 2020, 19:42:57 »

Okay, dass ist klar, aber seine letzte Beurteilung war im Jahr 2017 als OFw und er wird wie du bereits richtig gesagt hast dieses Jahr mit den HF‘s sowie SF‘s mitbeurteilt.
Ist das denn noch rechtens wenn die vorletzte Beurteilung 3 Jahre alt ist bzw. dann schon fast 4 für das Verfahren im Jahr 2021.
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Tommie

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #91 am: 23. Februar 2020, 19:47:38 »

Na ja, wie ich sehe, haben Sie gerade den Begriff der "historischen" Beurteilung verstanden ;D ! Und für das Verfahren im Jahre 2021 ist ja dann entweder die planmäßige Beurteilung vom 30.09.2020 da, oder die Sonderbeurteilung, die auf Anforderung von BAPersBw als Ersatz einer planmäßigen Beurteilung erstellt wurde.
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14NewOne8

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #92 am: 23. Februar 2020, 20:15:11 »

Wie historisch ?
Klar, da wird dann die Beurteilung von 2020 da sein, aber was meinen Sie mit historisch ?
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Tommie

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #93 am: 23. Februar 2020, 20:17:31 »

Na ja, die aktuelle Beurteilung zählt mit rein und die Beurteilung davor, die sogenannte "historische" Beurteilung! Und diese kann, bei zwischenzeitlicher Beförderung und damit Zuweisung zu einer neunen Vergleichsgruppe, durchaus schon mal drei Jahre alt (und damit ein wenig "historisch" ;) !) sein! Klingt komisch, ist aber so ;) !
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14NewOne8

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #94 am: 23. Februar 2020, 20:21:03 »

Okay, hat diese denn einen anderen Wert ? Habe mal gehört, dass diese doppelt gewertet werden.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #95 am: 23. Februar 2020, 20:23:29 »

Kleiner Vorschlag: du setzt dich mit deinem PersOffz zusammen und lässt dich mal beraten, in die Vorschriften magst du ansch. nicht selbst reinschauen. In einem Gespräch lässt sich das besser klären, als dieses Frage- und Antwortespiel hier.
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Tommie

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #96 am: 23. Februar 2020, 20:25:55 »

Die letzte Beurteilung zählt immer mit einer höheren Gewichtung als die "historische" Beurteilung! Aber ich gehe mit "Ralf" absolut konform, dass bei Ihrer Kenntnislage eine Beratung durch den zuständigen PersFw oder PersOffz angebracht scheint ;) !
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14NewOne8

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Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #97 am: 23. Februar 2020, 22:04:53 »

Habe ich soweit verstanden.

Inwiefern wird heutzutage auf eine SBU geschaut auch wenn kein P dort steht?
Wie in seinem Fall z.B. historisch aus 2017 vorhanden sowie dann dieses Jahr die neue die kommen wird. Wie weit schaut man dann noch auf die SBU gar nicht mehr oder bekommt die dennoch einen gewissen Wert zuerkannt ?
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LwPersFw

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Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #98 am: 23. Februar 2020, 22:34:39 »

Habe ich soweit verstanden.

Inwiefern wird heutzutage auf eine SBU geschaut auch wenn kein P dort steht?
Wie in seinem Fall z.B. historisch aus 2017 vorhanden sowie dann dieses Jahr die neue die kommen wird. Wie weit schaut man dann noch auf die SBU gar nicht mehr oder bekommt die dennoch einen gewissen Wert zuerkannt ?

Lesen Sie hier

GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13 Beurteilungssystematik Auswahlverfahren OffzMilFD 2020
GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-05 B "Beurteilungssystematik" 

und die Erläuterungstexte zum Thema Beurteilung in den Ausschreibungen.

Wenn dann noch Fragen sind >>> PersFw oder PersOffz

Dto. dann die Auschreibungen 2021 ... 2022 ... 20XX ...  sobald veröffentlicht.
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Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #99 am: 24. Februar 2020, 20:39:30 »

Hier meine persönliche BU-Systematik
2012: Beförderung zum Feldwebel
2014: Versetzung in neue Einheit, erstmalige BU nach 12 Monate auf DP unmittelbar nach Dienstantritt ohne BU-Beitrag ehem. DV
2015: zweite PBU als UmP während Fortbildungsstufe ohne neue Erkenntnisse des DV
2017: Beförderung zum HptFw, Entfall zweite PBU als OFw dafür einmalige SBU
2018: PBU als HptFw
2020: PBU als HptFw
Für Auswahlverfahren 2020 werden also defacto "Erkenntnisse" von 2 Wochen aus 2014 genutzt, das kann man als HISTORISCH bezeichnen...wenn der offizielle Ablehnungsbescheid da ist, werde ich mal wieder die Gerichte bemühen müssen. Auch wenn man von der PBU aus 2015 ausgeht, halte ich diesen Zeitraum für deutlich zu lang, hier werde ich bestraft weil ich befördert worden bin.
Im übrigen werde ich dann direkt mit einem Kameraden verglichen, der 2019 seine erste PBU erhalten hat und nun, dank inflationäre Noten dieses Jahr befördert worden ist und gleich noch seine zweite PBU als HptFw erhält. Bei ihm also Zeitraum von zwei Jahren, bei mir defacto sechs Jahre Vergleichszeitraum.
Da fällt einem nichts mehr zu ein ...
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Tommie

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #100 am: 25. Februar 2020, 09:51:48 »

Da sind so viele Fehler drinnen, da wird einem gleich schlecht ;) !

1. Die erste Beurteilung als UmP ist eine Anlassbeurteilung (1. ABU) und keine planmäßige Beurteilung!
2. diese 1. ABU erfolgt 12 Monate nach Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann, verschoben nur dann, wenn Lehrgänge oder andere Abwesenheiten von mehr als 30 Tagen vorliegen!
3. Die zweite Anlassbeurteilung für UmP erfolgt zum 30.09. eines Jahres mit ungerader Endziffer und wird bereits als planmäßige Beurteilung geschlüsselt!
4. Eine Beurteilung unmittelbar nach Versetzung durch den neuen Vorgesetzten, der Sie quasi nicht kennt, ist nicht zulässig! Hier hätte ab dem Anlasszeitpunkt, der nicht deckungsgleich mit dem Termin der BU sein muss, eine Beurteilung durch den letzten DV erfolgen müssen!
5. Die PBU 2020 wird wohl erst nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens erstellt werden!

Weiterhin ist der Kamerad Oberfeldwebel, der aufgrund seiner "Ich kann übers Wasser gehen"-Beurteilung so schnell HptFw wurde, jetzt in einer komplett neuen Vergleichsgruppe und ich zweifle ernsthaft an, dass er dort alle altgedienten Haupt- und Stabsfeldwebel "rechts überholt"! In unserem Beritt passiert so etwas garantiert nicht und ein "Neuling" in der Vergleichsgruppe wird vom DV Stufe 2 sofort gedeckelt und maximal in die mittlere Schiene einsortiert.

Bei Ihnen zählt die PBU von 2018 in die Auswahl mit rein und als "historische" Beurteilung die 2. ABU von 2015, was durchaus zulässig ist! Den Prozess können Sie sich glatt sparen, denn der führt nur dazu, dass man Sie bei der nächsten BU am ausgestreckten Arm verhungern lässt, und so einstuft, dass Sie garantiert kein BS werden ;) ! Und wenn Sie dann erneut klagen, wartet man das ganze Theater einfach ab, bis Ihre Dienstzeit ausläuft ...
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Andi8111

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #101 am: 25. Februar 2020, 10:18:45 »

Den Prozess können Sie sich glatt sparen, denn der führt nur dazu, dass man Sie bei der nächsten BU am ausgestreckten Arm verhungern lässt, und so einstuft, dass Sie garantiert kein BS werden ;) ! Und wenn Sie dann erneut klagen, wartet man das ganze Theater einfach ab, bis Ihre Dienstzeit ausläuft ...

Ja, das denkt sich so mancher Personaler.... aber oft genug gibt einem das Verwaltungsgericht Recht. Wenn man sich beschwert fühlt, sollte man eine Beschwerde schreiben, sollte der Beschwerdebescheid nicht abhelfen und man fühlt sich weiterhin beschwert und hat genug Kleingeld und/oder eine Rechtsschutzversicherung und dazu genug Geduld, sollte man klagen. Das rate ich wirklich jedem. Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, dass unsere Personalführung nicht nur aus gewissenhaft arbeitenden und den Ermessensspielraum ausnutzenden Kameraden besteht, sondern ein Haufen unausgebildeter Diplomkorinthekacker mit Hilfe einer Handreichung zum geltenden Recht durch den Dienstalltag hangelt. Da passieren zwangsläufig Fehler....
Und alleine der Rat, lieber Tommie, das zu lassen, kann einem, wenn ein Vorgesetztenverhältnis besteht, als Unterdrückung von Beschwerden zum Verhängnis werden. Noch dazu der Hinweis, das man "am langen Arm" hängen bleibt und/oder im folgenden Prozess das DZE abgewartet wird, klingt wirklich ganz typisch nach dem Archetyp des PerFhr im Bundesamt für Personalmißmanagement der Bundeswehr....
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Tommie

  • Gast
Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #102 am: 25. Februar 2020, 10:46:30 »

Ich bin nicht bei BAPersBw sondern in der Truppe, quasi auf der Ebene eines Regimentes. Ich habe an verschiedenen Beispielen live und in Farbe erlebt, was passiert, wenn jemand bezüglich einer Beurteilung klagt. Und wer glaubt, dass er wegen einer Beurteilung, die er versucht hat, "hoch zu klagen" in die BS-Auswahl kommt, der glaubt auch noch, dass Zitronenfalter Zitronen falten ;D ! Diesem Soldaten werden dann von allen möglichen Leuten so lange Rechen mit den Zinken nach oben in den Weg gelegt, bis er mal richtig herzhaft rein tritt und ihm bei Hochschnappen der Stil ins Gesicht springt ;) ! In der absoluten Mehrheit der Fälle sitzt die Bundeswehr das Problem aus, verlängert eben mal eine Dienstzeit als SaZ nicht und lässt den Kandidaten durch gezielt verlangsamende Maßnahmen ein wenig "austrocknen".

Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass das Verwaltungsgericht nicht wirklich oft innerhalb der nächsten 14 Tage entscheidet! Und wer dann da sitzt und wartet, dass etwas passiert, der kann oft wegen eine fehlenden Abschlusses einer Vorbeurteilung, den dieses mal nicht der Dienstherr veranlasst hat, nicht folgebeurteilt werden, erleidet dadurch Nachteile beim nächsten Auswahlverfahren, etc. … ! Man sollte sich diesen Schritt wirklich gut überlegen!
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wolverine

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Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #103 am: 25. Februar 2020, 10:56:41 »

Naja, wenn das so ist, begeben sich dort eine Menge Leute in den Bereich des Dienstvergehens. :-\
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F_K

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Antw:OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!
« Antwort #104 am: 25. Februar 2020, 11:03:20 »

Ach Jungs,

nicht "streiten".

Wenn ein Soldat sich beschwert fühlt, und auch nach versuchter Klärung des Sachverhaltes (Ansprechpartner, Kameraden, Ansprechstellen, Vertrauensleute) eine Beschwer sieht, so soll er sich beschweren - dies ist sein gutes Recht und so vorgesehen.

Wenn auch eine weitere Beschwerde nicht erfolgreich ist, und weiter Chancen gesehen werden, ist halt der Klageweg zu beschreiten.

Wie immer bei einem "Konflikt", der im "Kampf" gelöst wird, kann man ggf. auch verlieren, insoweit ist eine gute Beratung vorab immer hilfreich.

(PersFw zitiert ja hier oft auch Urteile höchster Gerichte, wo eben ggf. auch der Kläger nicht erfolgreich war).
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