Da sind so viele Fehler drinnen, da wird einem gleich schlecht
!
1. Die erste Beurteilung als UmP ist eine Anlassbeurteilung (1. ABU) und keine planmäßige Beurteilung!
2. diese 1. ABU erfolgt 12 Monate nach Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann, verschoben nur dann, wenn Lehrgänge oder andere Abwesenheiten von mehr als 30 Tagen vorliegen!
3. Die zweite Anlassbeurteilung für UmP erfolgt zum 30.09. eines Jahres mit ungerader Endziffer und wird bereits als planmäßige Beurteilung geschlüsselt!
4. Eine Beurteilung unmittelbar nach Versetzung durch den neuen Vorgesetzten, der Sie quasi nicht kennt, ist nicht zulässig! Hier hätte ab dem Anlasszeitpunkt, der nicht deckungsgleich mit dem Termin der BU sein muss, eine Beurteilung durch den letzten DV erfolgen müssen!
5. Die PBU 2020 wird wohl erst nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens erstellt werden!
Weiterhin ist der Kamerad Oberfeldwebel, der aufgrund seiner "Ich kann übers Wasser gehen"-Beurteilung so schnell HptFw wurde, jetzt in einer komplett neuen Vergleichsgruppe und ich zweifle ernsthaft an, dass er dort alle altgedienten Haupt- und Stabsfeldwebel "rechts überholt"! In unserem Beritt passiert so etwas garantiert nicht und ein "Neuling" in der Vergleichsgruppe wird vom DV Stufe 2 sofort gedeckelt und maximal in die mittlere Schiene einsortiert.
Bei Ihnen zählt die PBU von 2018 in die Auswahl mit rein und als "historische" Beurteilung die 2. ABU von 2015, was durchaus zulässig ist! Den Prozess können Sie sich glatt sparen, denn der führt nur dazu, dass man Sie bei der nächsten BU am ausgestreckten Arm verhungern lässt, und so einstuft, dass Sie garantiert kein BS werden
! Und wenn Sie dann erneut klagen, wartet man das ganze Theater einfach ab, bis Ihre Dienstzeit ausläuft ...