Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 20. April 2024, 00:27:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zentrale Orientierung in der freiwilligen Reservistenarbeit (BW-nahe Ausbildung)  (Gelesen 8150 mal)

Tommie

  • Gast

Ernsthaft: Was ist so schlimm daran, wenn jemand einen solchen Fun Patch trägt? ...

Daran ist gar nichts schlimm ;) ! Es ist nur schlicht und ergreifend nicht zulässig! Und wer zu einer DVag zugezogen wurde, ist Soldat mit allen Rechten (das wissen die meisten!) und Pflichten (das wollen immer ein paar Leute nicht wahrhaben!). Somit gilt die Vorschriftenlage auch für Teilnehmer an DVags!

Der Kamerad, der mit einem solchen Patch vor mir steht und im Dienstgrad unter mir ist, erhält den kameradschaftlichen Hinweis auf die Vorschriftenlage und die Aufforderung, diesen Patch sofort zu entfernen. Kommt er dieser Aufforderung nach, passiert exakt NICHTS! Möchte er diskutieren, wird es auf der Stelle dienstlich: Ich stelle ihn ins Achtung und befehle ihm , den Patch sofort zu entfernen. Kommt er dem Befehl nicht nach, wiederhole ich diesen unter Hinweis auf das, was danach passieren könnte, befolgt er ihn immer noch nicht, nehme ich ihn wegen Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) vorläufig fest. Was das für die Reservistenkarriere bedeutet, dürfte auch dem letzten Vogel klar sein, oder?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

@ Ehefrau:

Genau - es wird auch in der Bundeswehr eine Wappenrolle geführt und nur diese Wappen dürfen (sofern berechtigt) getragen werden.

@ Tommie:

Nunja, Pro - Tipp: Der Rechtsberater sagt, dass das Wiederholen des Befehles (weil dann bei Nichtbefolgen ggf. eine Wehrstraftat vorliegt), nicht angezeigt ist (Kameradschaft, Verhältnismäßigkeit bei Freiwilligkeit)

Folgt der Soldat während einer DVag einem Befehl nicht - so wird er über die möglichen Folgen belehrt (und bei Bestehen auf diesem Verhalten) und dann SOFORT aus der DVag entlassen - dann ist der Zivilist. Dann verbietet man ihm den Aufenthalt auf der (militärischen) Anlage und das Tragen der Uniform - und schreibt eine nette Meldung.

Auch dass ist dann praktisch das Ende der Res Karriere.

@ PzPikp360:

Es werden also in dem Sinne keine "Sprengmittel" ausgepackt, sondern nur (freundlich und bestimmt) die geltenden Befehle umgesetzt. Was dann passiert, bestimmt im wesentlichen der Träger der illegalen Patches - hier wählt jeder sein Schicksal selber.
Gespeichert

PzPiKp360

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 846

Liebe Kameraden, so verstanden. Noch eine Frage: Was ist mit einem kleinen Patch auf dem "RSU <Name>" steht?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

@ PzPiKp360:

Gegenfrage: Ist so ein Patch in der Anzugordnung explizit erlaubt?

Wenn Nein, dass ist so ein Patch verboten / nicht zulässig.

(genauso wie "Bloodpatches" und die doofe Idee, ausländische Dienstgradabzeichen "zusätzlich" zu tragen um den Eindruck zu erwecken, man wäre "international" ... )
Gespeichert

Tommie

  • Gast

Nunja, Pro - Tipp: Der Rechtsberater sagt, dass das Wiederholen des Befehles (weil dann bei Nichtbefolgen ggf. eine Wehrstraftat vorliegt), nicht angezeigt ist (Kameradschaft, Verhältnismäßigkeit bei Freiwilligkeit)

Das wusste ich so nicht, F_K! Wenn ich als aktiver Soldat bei einer DVag ausbilde, neige ich in der Regel dazu, die zugezogenen Reservisten wie aktive Soldaten zu behandeln! Und bei einem solchen würde ich wie oben beschrieben reagieren. Ich nehme an, das Geheule wäre groß, aber es würde mir letztendlich kein Nachteil entstehen, wenn ich einen rechtmäßig erteilten Befehl mit den Mitteln des Wehrstrafrechts durchsetze, oder?
Gespeichert

Eisensoldat

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 502

Genauso verboten wie weiße DG-Abzeichen, Dienstgradabzeichen oder Namensbändern auf Flecktarn, ausländische Springerabzeichen die nicht im Dienst erworben wurden usw. usf.
entgelisungen dieser Art waren ja schon immer eine Domäne "der Reservisten", aber ich beobachte in letzter Zeit solche Auswüchse auch bei Aktiven. Aber egal ob aktiv oder Reservist, die Zahl der unzulässigen Uniformteile ist indirekt proportional zum Können und Auftreten
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

@ Tommie:

Eine DVag ist eben ein "Wehrdienstverhältnis der besonderen Art" - es gibt keine Pflicht zum "Erscheinen" und auch auf der Veranstaltung selber (nach Erscheinen und dem Soldat werden) kann der Soldat im Prinzip jederzeit erklären "Ich habe keinen Bock mehr und möchte nun entlassen werden" - dann ist, bis auf wenige Ausnahmen (dringend benötigter Funktioner) dem Wunsch des Soldaten zu entsprechen.

Insoweit vermeidet der Vorgesetzte die "Durcheskalation" zur Wehrstraftat mit der Entlassung des Soldaten - so die Sichtweise des Rechtsberaters.
Der Vorgesetzte kann auch Durcheskalieren - nur was macht mann dann mit dem Festgenommenen? Mit dem Ende der DVag (in der Regel innerhalb weniger Stunden) ist der Soldat wieder Zivilist ... der DV ist in aller Regel, gerade am Wochenende, nicht zeitig zu erreichen ...

Ich würde mir das nicht antun - aber Nachteile dürften dem Vorgesetzten dadurch nicht entstehen.

@ Eisensoldat:

Nunja - manches wird aus meiner Beobachtung auch besser - wie gesagt, in "meinem" LKdo sind wir da auf einem guten Weg ...
Gespeichert

Tommie

  • Gast

Eine DVag ist eben ein "Wehrdienstverhältnis der besonderen Art" - ...

Auch wenn ich verstehe, wovon Du sprichst, F_K, wäre ich mit der Verwendung dieses Begriffes, auch wenn er in "" geschrieben ist, doch eher vorsichtig ;) !

Begründung:

https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__6.html
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

@ Tommie:

Problem erkannt - die Bezeichnung in "" kommt ja nicht von mir, sondern ist ein Titel einer juristischen Abhandlung zum Thema DVag durch einen RB - die vor diesem Gesetz geschrieben wurde - nunmehr ist der Titel tatsächlich etwas unglücklich.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699

Hätte er sui generis geschrieben wären wir alle glücklich und froh.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Unproomn

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144

Irgendwie amüsant. Mir ging es um DVags, die möglichst "ernst" und "realitätsnah" sind. Und jetzt geht es um Reservisten mit persönlicher Uniformverzierung  ;D

Man könnte ja eigentlich meinen, der Reiz einer DVag bestehe unter anderem darin, für ein paar Stunden/Tage Soldat samt allen damit einhergehenden Strukturen und auch Vorschriften zu sein, was man beim örtlichen Wanderverein eben nicht ist. Aber offenbar wollen sich einige ihren Individualismus dabei nicht nehmen lassen  ;)

Übrigens mal eine rein hypothetische Frage aus reinem Interesse, weil oben das Thema Disziplinarverfahren angesprochen wurde. Wie sähe es eigentlich bei einer regulären Wehrübung aus, die beispielsweise eine Woche von Montag bis Freitag geht. Reservist XY fährt am Donnerstag Abend heim und kommt nicht wieder. Wird er dann als Soldat bestraft und ggf. festgesetzt (womit sich sein Soldatenstatus ja verlängern würde) oder bereits wieder als Zivilist?
Gespeichert

Tommie

  • Gast

Reservist XY fährt am Donnerstag Abend heim und kommt nicht wieder.

Dann wird erstmal nichts passieren, weil die Feldjäger erst bei mehr als drei Tagen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst "losgeschickt" werden (können). Man wird ihn dann belangen, wenn er Bundeswehreigentum (Achtung: Dazu gehört auch der eDTA!) mit sich führt, aber in der Regel erreicht er den höchsten Dienstgrad, den er als Reservist erreichen kann, dann ziemlich zügig ;) : HGUA = Heim Geschickt Und Ausgekleidet ;D ! Wann wird ihn wohl kurz und schmerzlos ausplanen, auskleiden und nie wieder zu einer RDL einberufen!
Gespeichert

PzPiKp360

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 846

Genauso verboten wie weiße DG-Abzeichen, Dienstgradabzeichen oder Namensbändern auf Flecktarn, ausländische Springerabzeichen die nicht im Dienst erworben wurden usw. usf.
entgelisungen dieser Art waren ja schon immer eine Domäne "der Reservisten", aber ich beobachte in letzter Zeit solche Auswüchse auch bei Aktiven. Aber egal ob aktiv oder Reservist, die Zahl der unzulässigen Uniformteile ist indirekt proportional zum Können und Auftreten

An der Stelle möchte ich nochmals einhängen, auch wenn der Faden damit endgültig gekapert sein sollte: "Dienstgradabzeichen oder Namensbändern auf Flecktarn ... die Zahl der unzulässigen Uniformteile ist indirekt proportional zum Können und Auftreten." Und dann schaue ich gerade mal wieder im YT-Kanal der Bw vorbei, und wer hat das genau so in einem offiziellen Video an? Der damalige Kommandeur der 1. Panzerdivision, Herr Generalmajor Markus Laubenthal, in "Auf Stube" #28: https://www.youtube.com/watch?v=3qNhU00dxC4

Ok, sein Nachfolger, Herr Generalmajor Jürgen-Joachim von Sandrart, trägt auf dem offiziellen Vita-Foto nur noch die Dienstgradabzeichen in Flecktarn: https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/dienstst/1pzdiv/vitakdr/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfEyDLA0cXT1Nwnx9XIwN_I30wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GuH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQAV82hF/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922L5R90AEI4VMLD30O7
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

@ PzPiKp360:

Es gibt leider auch "prominentes" Fehlverhalten - es ist und bleibt trotzdem Fehlverhalten.
Gespeichert

panzerjaeger

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 202

Von Sandrart trägt auch immer einen Schal / ein Halstuch zum Feldanzug - das dürfte auch nicht so ganz Vorschriftskonform sein...
Und sowohl weiße Dienstgradabzeichen (bei Offizieren und FW) als auch Flecktarn bei Schulterklappen und Namensbändern sind bei Panzerlehrbatallion 93 in Munster, als auch beim Kommando Heer in Straußberg Gang und Gäbe.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de