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Autor Thema: Trennungsgeld nach Paragraph 6 Steuerpflichtig?  (Gelesen 1939 mal)

chefderang

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Trennungsgeld nach Paragraph 6 Steuerpflichtig?
« am: 25. August 2019, 17:31:24 »

Guten Tag
Vielleicht kann mir hier jemand beantworten, unter welchen Voraussetzungen Trennungsgeld nach Paragraph 6 Steuerpflichtig ist? Und unter welchen Voraussetzungen nicht?
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Andi8111

  • Gast
Antw:Trennungsgeld nach Paragraph 6 Steuerpflichtig?
« Antwort #1 am: 25. August 2019, 17:39:36 »

Siehe Anhang.
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chefderang

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  • Beiträge: 201
Antw:Trennungsgeld nach Paragraph 6 Steuerpflichtig?
« Antwort #2 am: 25. August 2019, 17:46:26 »

Ok hab ich verstanden unter 48 Monate Restdienstzeit steuerfrei  über 48 Steuerpflichtig.
Was zählt nun bei einer Zwischenfestsetzung der Dienstzeit? Zu meinen Fall ich habe eine Restdienstzeit von 21 Jahren wurde aber erstmal auf 2 Jahre zwischenfestgestzt. Zählt hier die Restdienstzeit oder die Zwischenfestsetzung?
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Andi8111

  • Gast
Antw:Trennungsgeld nach Paragraph 6 Steuerpflichtig?
« Antwort #3 am: 25. August 2019, 18:11:11 »

Es zählt die in der Personalverfügung vermerkte Verweildauer am neuen Dienstort...
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