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Trennungsgeld wechsel von §3 auf §6

Begonnen von SGH1983, 09. September 2019, 18:43:56

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SGH1983

Nabend zusammen,

nach 4 Jahren im Bezug von TG nach § 3, muss ich nun täglich nach Hause pendeln. Laut Rechnungsführer ist das in meinem Fall auch zumutbar. Ich wohne 129 km vom Dienstort entfernt, benötige weit unter 3 Stunden, weil die Autobahnanbindung sehr gut ist.

Warum mache ich das? Weil ich ein Kind habe, welches Autist mit Asperger ist. Eine Unterstützung meiner Frau ist notwendig geworden, auch weil noch ein zweites Kind vorhanden ist. Ein Umzug kommt auf keinen Fall in Frage.
Selbst eine Versetzung wäre in meinem Fall ohne Probleme möglich.

Jedoch kommt diese nicht in Frage, weil ich gerade erst einen Dienstposten bekommen habe, auf Grund dessen ich mich nochmal überreden lassen habe, 4 Jahre zu verlängern. Mir gefällt es in meiner Einheit und mein neuer Job ist auch super.

Auf diesem Dienstposten werde ich im nächsten Jahr eine Position höher steigen und Aufgaben auf Uffzebene übernehmen. BwFuhrpark Bearbeiter, aktuell werde ich eingearbeitet. Mir kommt die Sache auch entgegen, weil ich vor kurzem eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement über den BFD abgeschlossen habe.


Nun zum eigentlichen Thema:


Was ich bis jetzt nicht verstehe, ist, wie die Berechnung zustande kommen wird.

Die Kilometerpauschale ist soweit klar. 258 km x 0,20 Euro plus 2,05 Euro pro Tag. Was wird davon aber abgezogen?


Wäre mal wer so nett und könnte mal den genauen Rechenweg zeigen?


Zuletzt die Frage nach der Versteuerung: Bei §3 wird dieses monatlich einbehalten, bei §6 wird es mit dem Lohnsteuerjahresausgleich abgerechnet.

Ist die ganze Sache überhaupt lohnenswert? Es führt leider kein Weg dran vorbei, täglich nach Hause zu pendeln. Im Extremfall müsste ich dann doch über ein Versetzung nachdenken.

Viele dank für die offenen Augen,

Grüße










LwPersFw

#1
Zitat von: SGH1983 am 09. September 2019, 18:43:56

Zuletzt die Frage nach der Versteuerung: Bei §3 wird dieses monatlich einbehalten, bei §6 wird es mit dem Lohnsteuerjahresausgleich abgerechnet.


beachte https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67001.0.html



Zitat von: SGH1983 am 09. September 2019, 18:43:56

Wäre mal wer so nett und könnte mal den genauen Rechenweg zeigen?


siehe Anhänge



Und beachten Sie auch die Thematik "Höchstbetragsberechnung"

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62676.msg664941.html#msg664941
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

c3r83ru5

Unter Punkt 6 in der Info zum TG ist Ihr Fall genau geschildert da bei Ihnen eine Höchstbetragsberechnung gemacht wird.

Sehr gutes Informationsmaterial. Das Speicher ich mir doch gleich mal   :)

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