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Autor Thema: Musterung, ZDv 46/1  (Gelesen 1770 mal)

Timo24352

  • Gast
Musterung, ZDv 46/1
« am: 14. September 2019, 19:14:08 »

Hey zusammen!

Vorab: Ich weiß, keiner kann von euch mir sagen, ob ich mit Beschwerden XY tauglich bin oder nicht. Dennoch würde ich gerne zum folgenden Thema eure Meinung bzw. Erfahrungen wissen.

Ich habe, bedingt durch einen nun ausgeglichenen Beckenschiefstand, eine leichte Skoliose. Ich gehe auch seit diesem Jahr regelmäßig zum Osteopathen, um die Fehlhaltung muskulär auszugleichen. Auch wenn der Beckenschiefstand nun okay ist, besitze ich nun mal diese Abweichungen von der physiologischen Krümmungen der Wirbelsäule. Ich hatte im Übrigen nie Schmerzen oder Ähnliches. Nun zu meinen Fragen:

1. Gibt es eine Möglichkeit einer medizinischen "Vor"untersuchung? Oder kann man mit der ZDv zu einem Arzt gehen und dieser kann eine Einschätzung abgeben (z.B. bezüglich des Grades der Skoliose)?
2. T3 wird ja jener gemustert, der eine "Wirbelsäulenveränderungen mit geringer Funktionseinschränkung z. B. Skoliose unter 20° nach Cobb" besitzt. Wo ist die Grenze zwischen einer "geringen Abweichung" und eine Skoliose mit z.B. 15° nach Cobb? Obliegt dies dem Arzt in der Eignungsfeststellung? Und kann man sich, sofern man T3 gemustert werden sollte, eine zweite Meinung einholen?

Mit freundlichen Grüßen

Timo M.
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KlausP

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Antw:Musterung, ZDv 46/1
« Antwort #1 am: 14. September 2019, 19:18:14 »

Zitat
1. Gibt es eine Möglichkeit einer medizinischen "Vor"untersuchung? Oder kann man mit der ZDv zu einem Arzt gehen und dieser kann eine Einschätzung abgeben (z.B. bezüglich des Grades der Skoliose)?

Nein und nein. Außerdem ist die von Ihnen genannte Vorschrift schon seit geraumer Zeit ungültig, weil durch eine andere ersetzt.
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ulli76

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Antw:Musterung, ZDv 46/1
« Antwort #2 am: 14. September 2019, 21:47:41 »

"Ich gehe auch seit diesem Jahr regelmäßig zum Osteopathen, um die Fehlhaltung muskulär auszugleichen." - finde den Fehler. Wenn dann müsstest du Gymnastik machen und nicht zu einem Quacksalber gehen.

"Ich hatte im Übrigen nie Schmerzen oder Ähnliches."
Genau-wenn man keine Beschwerden hat, dann begibt man sich längerfristig in Behandlung.

So lange du dich in regelmäßiger Behandlung befindest, wird das nichts.
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Antw:Musterung, ZDv 46/1
« Antwort #3 am: 15. September 2019, 19:29:17 »

Gibt es eine Möglichkeit einer medizinischen "Vor"untersuchung? Oder kann man mit der ZDv zu einem Arzt gehen und dieser kann eine Einschätzung abgeben (z.B. bezüglich des Grades der Skoliose)?

Grundsätzlich können Sie selbstverständlich Facharztbefunde zur Musterung mitbringen.

Zitat
2. T3 wird ja jener gemustert, der eine "Wirbelsäulenveränderungen mit geringer Funktionseinschränkung z. B. Skoliose unter 20° nach Cobb" besitzt. Wo ist die Grenze zwischen einer "geringen Abweichung" und eine Skoliose mit z.B. 15° nach Cobb? Obliegt dies dem Arzt in der Eignungsfeststellung?

Im Zweifel wird Sie der Arzt zu nem Bundeswehr-Facharzt schicken.

Zitat
Und kann man sich, sofern man T3 gemustert werden sollte, eine zweite Meinung einholen?

Sie können sich soviele Meinungen einholen wie Sie wollen. Das was zählt ist aber eben was der Musterungsarzt festgelegt hat.
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