Wenn man nach der Bundeswehrzeit ausscheidet und eine kleine Anwartschaft hat, kann man ja mit dem gleichen Beitrag bzw Gesundheitszustand welchen man vor der BW Zeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Beachten Sie zunächst die Unterschiede zwischen "kleiner" und "großer" Anwartschaft.
Die "kleine" sichert nur die Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung - ist aber
nicht beitragsrelevant.
Die "große" sichert die Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung - und
ist beitragsrelevant.
Sollten Sie vor der Bw bei einer GKV versichert gewesen sein ... der damals gezahlte Beitrag kann nicht mit den Beiträgen der PKV'en verglichen werden.
"Die kleine Anwartschaft
Die kleine Anwartschaftsversicherung dient dazu, den Gesundheitszustand der versicherten Person
zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung zu konservieren oder, wie es Versicherungsvertreter
gerne formulieren, einzufrieren. Der Effekt ist, dass, wenn denn die kleine Anwartschaft aktiviert
wird, keine Gesundheitsfragen mehr gestellt werden müssen, also keine sogenannte Risikoprüfung mehr
erfolgen darf und die versicherte Person mit dem gleichen Gesundheitszustand in der Hauptversicherung
zu versichern ist, wie es zum Zeitpunkt des Abschlusses der kleinen Anwartschaft gewesen wäre.
Zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten oder Gesundheitsschäden, egal welcher Art und Schwere,
spielen dann keinerlei Rolle mehr.
Da die kleine Anwartschaft ausschließlich den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
konserviert, ist der Beitrag für eine solche Versicherung in der Regel sehr gering und liegt etwa
zwischen 0,50 Euro und 5 Euro im Monat.
(Der Beitrag für eine Pflegepflichtversicherung muss zusätzlich aufgewandt betrachtet werden.)
Die große Anwartschaft
Die große Anwartschaft erhält, wie auch die kleine Anwartschaft, zu allererst den Gesundheitszustand
des Versicherten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung.
Darüber hinaus wird über den vergleichsweise hohen Beitrag durch die große Anwartschaft auch eine
gewisse Rücklage gebildet, die die sogenannten Altersrückstellungen speist und die dafür sorgen soll,
dass die Beiträge bei Aktivierung im höheren Alter beziehungsweise bei weiter fortschreitendem Alter
nicht überproportional hoch sind oder steigen.
Fälschlicherweise wird im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft durch Versicherungsvertreter
immer wieder kundgetan, dass diese Form der Anwartschaft neben dem Gesundheitszustand
auch das Eintrittsalter absichert. Zwar sind die Beiträge für jemanden, der über einen langen
Zeitraum die große Anwartschaft gezahlt hat, teils deutlich geringer als die Beiträge einer Person,
die über den gleichen Zeitraum lediglich die kleine Anwartschaft hatte. Einem echten Vergleich mit
jemandem der zum Zeitpunkt des Abschlusses der großen Anwartschaft eine vergleichbare
Vollversicherung abgeschlossen hat, hält sie jedoch nicht stand."Zum Punkt "...wechseln..."Alle SaZ, die ab 01.01.2019 DZE haben, haben keinen Beihilfeanspruch mehr.
Dafür werden Sie aber - egal wie alt - gesetzlich einer GKV zugeordnet und erhalten während der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag,
solange Sie nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, bei dem der Arbeitgeber anteilig die KV-Kosten trägt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, in eine PKV zu gehen.
Hier kommt eine ggf. bestehende Anwartschaft - nach den o.g. Grundregeln - zum Tragen.
Dabei muss aber berücksichtigt werden ... durch den Wegfall des Beihilfeanspruchs ist eine
100 % - Vollversicherung abzuschließen !
Mit den deutlich höheren Beiträgen gegenüber einer früher nur erforderlichen Restkostenversicherung über 30 % !
Auch hier wird auf Antrag -
maximal während der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse - ein Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag gezahlt.
Hier gilt ebenfalls, ist ein Arbeitgeber zu Leistungen verpflichtet, entfällt der Zuschuss vom Bund.
Hinzu tritt...
Es gibt wohl erste Anzeichen, dass Soldaten, mit einer Anwartschaft für einen beihilfekonformen Tarif, Schwierigkeiten haben, eine private KV als 100 % - Vollversicherung abzuschließen.
Warum ?
Einige PKV'en sehen wohl ein Problem darin, dass die bestehende Anwartschaftsversicherung sich nicht auf ein später abzuschließende 100%-Vollversicherung bezog...
...sondern auf eine beihilfekonforme Restkostenversicherung , z.B. über 30 %
Hier wird es stark darauf ankommen, was in den jeweiligen Vertragsbedingungen der jeweiligen PKV steht und wie diese handelt.
Deshalb der dringende Rat ... frühzeitig ... also deutlich vor DZE ... bei der PKV um schriftliche Auskunft bitten, wie diese verfahren will...
Und sollten dann Probleme auftreten >>> a.s.a.p. zum Sozialdienst !!
Bzw. wer Mitglied im Bundeswehrverband ist >>>
zusätzlich Rat/Hilfe dort erbitten >> EMail r6@dbwv.de
Wie ist die Lage wenn ich nach meiner Bundeswehrzeit auf jeden Fall (als zB Angestellter und nicht selbständig) nur in die gesetzliche Krankenkasse möchte?
Wird man da im Beitrag höher eingestuft, oder spielt da die Anwartschaft keine Rolle (und nur bei privaten Krankenversicherungen)?
Kameraden von mir wissen da auch nicht genau Bescheid, laut Internetrecherchen verstehe ich es so das man die
Anwartschaft nur braucht falls man nach dem Ausscheiden in eine private Krankenversicherung möchte.
Es gilt das o.g. zur GKV.
Die Anwartschaft spielt keine Rolle.
Und ja ... die Anwartschaft ist nur für die PKV relevant.
Lesen Sie auch einmal die Beiträge zum neuen KV-Recht ab 01.01.2019 im obigen Top-Thema zur Krankenversicherung - inkl. der Anhänge zu einigen Beiträgen !