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Autor Thema: Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation  (Gelesen 3312 mal)

Typ87

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Guten Tag,

ich bin Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und befasse mich aktuell mit dem Thema Anwartschaft.
Wenn man nach der Bundeswehrzeit ausscheidet und eine kleine Anwartschaft hat,
kann man ja mit dem gleichen Beitrag bzw Gesundheitszustand welchen man vor der BW Zeit
zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Wie ist die Lage wenn ich nach meiner Bundeswehrzeit auf jeden Fall (als zB Angestellter und nicht selbständig)
nur in die gesetzliche Krankenkasse möchte?
Wird man da im Beitrag höher eingestuft, oder spielt da die Anwartschaft keine Rolle (und nur bei privaten Krankenversicherungen)?

Kameraden von mir wissen da auch nicht genau Bescheid, laut Internetrecherchen verstehe ich es so das man die
Anwartschaft nur braucht falls man nach dem Ausscheiden in eine private Krankenversicherung möchte.

Danke im vorraus für die Antworten,

Gruß
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KillBurn93

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #1 am: 30. Juli 2019, 19:51:01 »

Die gesetzliche Krankenkasse berechnet ihre Zahlungen aus dem jeweiligen Einkommen prozentual wenn Sie eine Anstellung aufnehmen. In dem Fall ist die kleine Anwartschaft vollkommen sinnlos.
Wenn Sie in eine private Krankenversicherung möchten greift entsprechend die kleine Anwartschaft (nur bei der Versicherung bei der sie abgeschlossen wurde).
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Typ87

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #2 am: 30. Juli 2019, 19:54:53 »

Die gesetzliche Krankenkasse berechnet ihre Zahlungen aus dem jeweiligen Einkommen prozentual wenn Sie eine Anstellung aufnehmen. In dem Fall ist die kleine Anwartschaft vollkommen sinnlos.
Wenn Sie in eine private Krankenversicherung möchten greift entsprechend die kleine Anwartschaft (nur bei der Versicherung bei der sie abgeschlossen wurde).

Wie ist es wenn man nach der Dienstzeit den BFD zB für eine neue Ausbildung in Anspruch nimmt?
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KillBurn93

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #3 am: 30. Juli 2019, 19:57:47 »

Das entzieht sich meiner Kenntnis ich habe allerdings auch noch ein paar Jahre bis dahin.
Am einfachsten mal beim BFD nachfragen wenn es aktut sein sollte ansonsten ändert sich das bis dahin wahrscheinlich eh wieder. ::)
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Carl von Clausewitz (1780-1831)

LwPersFw

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #4 am: 31. Juli 2019, 09:33:25 »


Wenn man nach der Bundeswehrzeit ausscheidet und eine kleine Anwartschaft hat, kann man ja mit dem gleichen Beitrag bzw Gesundheitszustand welchen man vor der BW Zeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.


Beachten Sie zunächst die Unterschiede zwischen "kleiner" und "großer" Anwartschaft.

Die "kleine" sichert nur die Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung - ist aber nicht beitragsrelevant.

Die "große" sichert die Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung - und ist beitragsrelevant.

Sollten Sie vor der Bw bei einer GKV versichert gewesen sein ... der damals gezahlte Beitrag kann nicht mit den Beiträgen der PKV'en verglichen werden.



"Die kleine Anwartschaft

Die kleine Anwartschaftsversicherung dient dazu, den Gesundheitszustand der versicherten Person
zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung zu konservieren oder, wie es Versicherungsvertreter
gerne formulieren, einzufrieren. Der Effekt ist, dass, wenn denn die kleine Anwartschaft aktiviert
wird, keine Gesundheitsfragen mehr gestellt werden müssen, also keine sogenannte Risikoprüfung mehr
erfolgen darf und die versicherte Person mit dem gleichen Gesundheitszustand in der Hauptversicherung
zu versichern ist, wie es zum Zeitpunkt des Abschlusses der kleinen Anwartschaft gewesen wäre.
Zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten oder Gesundheitsschäden, egal welcher Art und Schwere,
spielen dann keinerlei Rolle mehr.
Da die kleine Anwartschaft ausschließlich den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
konserviert, ist der Beitrag für eine solche Versicherung in der Regel sehr gering und liegt etwa
zwischen 0,50 Euro und 5 Euro im Monat.
(Der Beitrag für eine Pflegepflichtversicherung muss zusätzlich aufgewandt betrachtet werden.)


Die große Anwartschaft

Die große Anwartschaft erhält, wie auch die kleine Anwartschaft, zu allererst den Gesundheitszustand
des Versicherten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung.

Darüber hinaus wird über den vergleichsweise hohen Beitrag durch die große Anwartschaft auch eine
gewisse Rücklage gebildet, die die sogenannten Altersrückstellungen speist und die dafür sorgen soll,
dass die Beiträge bei Aktivierung im höheren Alter beziehungsweise bei weiter fortschreitendem Alter
nicht überproportional hoch sind oder steigen.

Fälschlicherweise wird im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft durch Versicherungsvertreter
immer wieder kundgetan, dass diese Form der Anwartschaft neben dem Gesundheitszustand
auch das Eintrittsalter absichert. Zwar sind die Beiträge für jemanden, der über einen langen
Zeitraum die große Anwartschaft gezahlt hat, teils deutlich geringer als die Beiträge einer Person,
die über den gleichen Zeitraum lediglich die kleine Anwartschaft hatte. Einem echten Vergleich mit
jemandem der zum Zeitpunkt des Abschlusses der großen Anwartschaft eine vergleichbare
Vollversicherung abgeschlossen hat, hält sie jedoch nicht stand."



Zum Punkt "...wechseln..."

Alle SaZ, die ab 01.01.2019 DZE haben, haben keinen Beihilfeanspruch mehr.

Dafür werden Sie aber - egal wie alt - gesetzlich einer GKV zugeordnet und erhalten während der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag,
solange Sie nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, bei dem der Arbeitgeber anteilig die KV-Kosten trägt.


Es besteht aber auch die Möglichkeit, in eine PKV zu gehen.

Hier kommt eine ggf. bestehende Anwartschaft - nach den o.g. Grundregeln - zum Tragen.

Dabei muss aber berücksichtigt werden ... durch den Wegfall des Beihilfeanspruchs ist eine 100 % - Vollversicherung abzuschließen !

Mit den deutlich höheren Beiträgen gegenüber einer früher nur erforderlichen Restkostenversicherung über 30 % !

Auch hier wird auf Antrag - maximal während der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse - ein Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag gezahlt.

Hier gilt ebenfalls, ist ein Arbeitgeber zu Leistungen verpflichtet, entfällt der Zuschuss vom Bund.


Hinzu tritt...

Es gibt wohl erste Anzeichen, dass Soldaten, mit einer Anwartschaft für einen beihilfekonformen Tarif, Schwierigkeiten haben, eine private KV als 100 % - Vollversicherung abzuschließen.

Warum ?

Einige PKV'en sehen wohl ein Problem darin, dass die bestehende Anwartschaftsversicherung sich nicht auf ein später abzuschließende 100%-Vollversicherung bezog...

...sondern auf eine beihilfekonforme Restkostenversicherung , z.B. über 30 %


Hier wird es stark darauf ankommen, was in den jeweiligen Vertragsbedingungen der jeweiligen PKV steht und wie diese handelt.

Deshalb der dringende Rat ... frühzeitig ... also deutlich vor DZE ... bei der PKV um schriftliche Auskunft bitten, wie diese verfahren will...

Und sollten dann Probleme auftreten >>>  a.s.a.p. zum Sozialdienst !!

Bzw. wer Mitglied im Bundeswehrverband ist >>> zusätzlich Rat/Hilfe dort erbitten  >> EMail  r6@dbwv.de








Wie ist die Lage wenn ich nach meiner Bundeswehrzeit auf jeden Fall (als zB Angestellter und nicht selbständig) nur in die gesetzliche Krankenkasse möchte?
Wird man da im Beitrag höher eingestuft, oder spielt da die Anwartschaft keine Rolle (und nur bei privaten Krankenversicherungen)?

Kameraden von mir wissen da auch nicht genau Bescheid, laut Internetrecherchen verstehe ich es so das man die
Anwartschaft nur braucht falls man nach dem Ausscheiden in eine private Krankenversicherung möchte.


Es gilt das o.g. zur GKV.
Die Anwartschaft spielt keine Rolle.

Und ja ... die Anwartschaft ist nur für die PKV relevant.



Lesen Sie auch einmal die Beiträge zum neuen KV-Recht ab 01.01.2019 im obigen Top-Thema zur Krankenversicherung - inkl. der Anhänge zu einigen Beiträgen !

« Letzte Änderung: 31. Juli 2019, 09:55:03 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Typ87

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #5 am: 20. September 2019, 20:04:33 »

Danke im nachhinein für die Antworten.
Muss den Thread nochmal rausholen.
Hatte heute ein Gespräch mit einem erfahrenen Kameraden welcher darauf bestand das
die kleine Anwartschaft doch eine Rolle spielt wenn man ausscheidet und in die Gesetzliche Krankenversicherung kommt.
Er meinte dass man in die gesetzliche Krankenversicherung entgegen dem Post von @LwPersFw ohne kleine Anwartschaft
auch höher eingestuft wird (also genau wie in der privaten Krankenversicherung).


Kann mich jemand (am besten mit Quellen) aufklären?

MFG
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2Cent

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #6 am: 20. September 2019, 20:34:37 »

In der gesetzlichen gibt es keine unterschiedlichen Stufen und daher auch keine Einstufung, sie bezahlen einen festen Prozentsatz der gesetzlich geregelt ist.
Momentaner normalsatz 14.6%
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2Cent

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #7 am: 20. September 2019, 21:12:11 »

Noch etwas
Unter Umständen, ich weiß nicht ob das bereits angepasst wurde, könnte es sein das ihnen die kleinen Anwartschaft relevant wird das Sie wenn sie in Rente gehen in die Krankenkasse der Rentner kommen.
Falls sich bei der 9/10 Regel noch nichts getan hat,  ist dies aber auch nur relevant wenn sie sich während der Verpflichtungszeit in der 2. Hälfte ihres Erwerbslebens befinden.

Ist relativ einfach googeln sich sich Mal 9/10 Regelung.

Als Quelle noch für den Beitragssatz
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege-und-tarife.html
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justice005

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #8 am: 20. September 2019, 22:56:08 »

Zitat
die kleine Anwartschaft doch eine Rolle spielt wenn man ausscheidet und in die Gesetzliche Krankenversicherung kommt.

hat er das von der Pingus-GmbH ???  Das ist völliger Blödsinn.

Anwartschaft hat nichts mit gesetzlicher Krankenversicherung zu tun. Jeder, der in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis ist, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Der Beitrag ist festgelegt und wird von Gehalt abgezogen.

Die Anwartschaft ist nur für folgende Fälle da:

1. Wechsel ins Beamtenverhältnis
2. Selbstständigkeit
3. ggf (!) bei BFD-Ansprüchen nach Ende der Dienstzeit, wenn man nicht sofort wieder angestellt wird.

Selbst bei den oben genannten Konstellationen ist die Anwartschaft nicht zwingend, wenn man sich z.B. nur kurz verpflichtet (4-8 Jahre), denn dann ist man nach Ende der Dienstzeit meistens noch jung genug, um auch dann noch günstige Versicherungen zu bekommen. Das muss aber jeder selber wissen. Wirklich zwingend notwendig ist die Anwartschaft nur bei Berufssoldaten, denn diese müssen sich auf die spätere Pension vorbereiten. Dann müssen sie sich privat versichern und würden in dem hohen Alter keine (bezahlbare) private Versicherung mehr bekommen. Wobei ich mir selbst da gar nicht so sicher bin, denn auf den Basistarif müsste eigentlich jeder Anspruch haben. Aber egal... darum geht es hier nicht.

Wichtig ist nur: Eine Anwartschaft ist IMMER auf eine spätere private Krankenversicherung ausgerichtet. Und wenn jemand etwas anderes behauptet, dann möge man bitte die entsprechenden Verträge mal genau lesen (im Idealfall VOR einer Unterschrift).

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2Cent

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #9 am: 21. September 2019, 07:21:24 »

Naja so ganz richtig ist das nicht das eine Anwartschaft nur auf eine privaten Versicherung ausgerichtet ist, man kann auch bei einer gesetzlichen eine abschliessen damit die Zeit bei der 9/10 Regelung zählt. Dies ist aber nur in ganz wenigen Fällen erforderlich.
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ulli76

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #10 am: 21. September 2019, 08:51:23 »

Auch ganz wichtig- ihr solltet die Anwartschaft auf die VOLLVERSICHERUNG abschließen, nicht auf einen Beihilfetarif.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

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Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation
« Antwort #11 am: 21. September 2019, 09:22:42 »

Bitte hier sich "durcharbeiten"...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.45.html

Und wer als Mitglied angemeldet ist ... kann dort auch die erläuternden Anhänge lesen


Zu den Anwartschaften:

1. Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung

2. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ohne Leistungsbezug (Anwartschaft)

Und in der GKV gibt es Beitragsunterschiede durch die Art der Mitgliedschaft:

1. Mitgliedschaft durch Versicherungspflicht

2. Freiwillige Mitgliedschaft
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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