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Autor Thema: Zahnärztliche Leistungen  (Gelesen 2800 mal)

Waschko__

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Zahnärztliche Leistungen
« am: 19. September 2019, 10:09:12 »

Gute Tag Kameraden,
Ich habe leider keine ausschlaggebende Antwort auf meine Frage gefunden die man mit
Vorschriften belegen konnte.

Wann habe ich beim Zahnarzt für was einen Eigenanteil zu zahlen und wie viel?
Krone, Füllungen etc.

Speziell geht’s mit um die Kunststofffüllung im Seitenbereich. Viele sagen das übernimmt
Die Bundeswehr und viele sagen das muss man selber zahlen. Nur kann leider niemand
Eine Vorschrift dazu aufweisen. Habe auch schon viel gelesen mit irgendwelchen Punktesystemen
etc. bei denen ich aber überhaupt nicht durch blicke und dort ebenfalls nicht direkt ausführlich
steht was für was geleistet wird.

Um Hilfe dazu wäre ich euch echt dankbar.

Vorschriften soweit diese dem Schutzbereich unterliegen, gerne auch per LoNo.
Bitte aber nur wenn diese ausschließlich im Intranet zu finden sind und nicht im Internet.
Somit können sich dann andere Kameraden auch informieren.

Grüße
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Tommie

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #1 am: 19. September 2019, 10:19:23 »

Prinzipiell ist es so, dass man bei der Bundeswehr weiniger Eigenanteil zahlt, als im "richtigen Leben" ;) ! Ich habe für meine Kunststofffüllungen keinen Eigenanteil bezahlen müssen, was aber auch damit zusammen hängen kann, das bereits existierende Kunststofffüllungen vom zivilen Zahnarzt erneuert wurden. Ich würde in der Zahnarztgruppe einmal nachfragen, ob da ein Eigenanteil auf die zu kommt.

Ach ja, der Eigenanteil einer Kunststofffüllung für gesetzlich versicherte Patienten beim zivilen Zahnarzt liegt in der Regel so um die € 50,--!
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Waschko__

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #2 am: 19. September 2019, 10:37:15 »

Das könnte eventuell damit zusammenhängen das bei Ihnen schon eine Kunststofffüllung vorhanden
war, aber da bin ich mir nicht sicher.
Ich musste für meine Kunststofffüllung 90€ Eigenanteil leisten (nicht tragisch aber)
Ich habe von einem Oberstabsarzt der Zahnarztgruppe gesagt bekommen das Kunststofffüllung
übernommen werden und werde jetzt schauen das ich an dem Standort meine Behandlungen
fortsetzen kann. In meiner Zahnarztgruppe in der Stamm sagt man mir das ich Kunststofffüllungen
mit Eigenanteil selbst zahlen muss. Eine Vorschrift dazu gibt es, nur konnte mir der OsA die nicht
direkt nennen weil er zeitlich sehr begrenzt war.
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Pericranium

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #3 am: 19. September 2019, 10:41:20 »

So wie ich das verstanden habe, gibt es quasi die Standard-Behandlung beim Zahnarzt gratis.
Will man aber optisch schönere Sachen, dann muss man wohl meist drauf zahlen.
Wobei ich da aber auch schon Ausnahmen gesehen habe, z.B. Keramikbrackets bei einer festen Zahnspange ohne Zuzahlung, obwohl der Standard Metallbrackets sind etc.
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Waschko__

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #4 am: 19. September 2019, 10:45:42 »

Ich glaube auch das das ganze abhängig von der Zahnarztgruppe ist.
Aber dazu muss es doch eine Vorschrift geben wie dort zu verfahren ist.
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F_K

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #5 am: 19. September 2019, 11:08:25 »

Selbst, wenn es eindeutig geregelt wäre (ich kenne da die Vorschriften nicht), gibt es meistens einen Ermessensspielraum - oder wie so oft, einfach Unkenntnis der Vorschriftenlage (wodurch diese ignoriert wird).

Daher Ratschlag: Einfach vor Ort beim Einzelfall nachfragen, ob eine Zuzahlung in Betracht kommt (die Kameraden erläutern dann auch ggf. die Entscheidungsgrundlage).
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RefüPerser d.R.

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #6 am: 19. September 2019, 12:04:04 »

B-860/13
Zentralerlass
Zahnärztliche Behandlung von Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr

und

C-869/1
Bearbeitung und Entscheidung zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen
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Andi

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Antw:Zahnärztliche Leistungen
« Antwort #7 am: 20. September 2019, 19:22:24 »

Und auf die Frage bezogen: Kunststoffüllungen, die der Truppenzahnarzt selbst setzt sind normalerweise Teil der kostenlosen truppenärztlichen Versorgung. Bei einer Überweisung an einen zivilen Zahnarzt kann es zu Zuzahlungen für Behandlungen kommen, die der Truppenzahnarzt kostenlos macht.

Bei größeren zahnärztlichen Behandlungen mit Heil- und Kostenplan hängt eine etwaige Zuzahlung und deren Höhe von der Behandlungsbedürftigkeit und dem Gesamtzustand der Zähne ab - über die Höhe entscheidet nicht der Truppenzahnarzt sondern die zuständige SanKdoBeh. Das kann selbst bei Behandlungskosten von 30000€ für eine Heilbehandlung ohne Zuzahlung gehen - oder mit mehreren tausend Euro Zuzahlung. Habe deswegen schon immer eine kostengünstige private Zahnzusatzversicherung gehabt - die ich noch nie benötigt habe.

Gruß Andi
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