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Autor Thema: Reisebeihilfe Famielenheimfahrt - Nur Rückfahrt im Anspruchszeitraum möglich?  (Gelesen 2571 mal)

ItUffzBW

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  • Beiträge: 3

Abend liebe Bundeswehr Gemeinde,

da die Vorschrift mir leider nicht weiter helfen konnte, mal eine frage an die Profis unter euch.

Muss die Familienheimfahrt immer aus einer Heimfahrt und Rückfahrt bestehen? Habe gerade die Konstellation das in meinem 15 Tägigen Anspruchzeitsraum als erstes eine Rückfahrt und dann eine Heimfahrt erfolgt ist.
Bekomme ich in diesem Fall gar nichts, beide fahrten bezahlt oder wenigstens nur eine?

Danke vorab für jede Hilfreiche Antwort.
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Tommie

  • Gast

In der Regel ist es so, dass die Hinfahrt im Anspruchszeitraum liegen muss, und die Rückfahrt im nächsten Anspruchszeitraum sein darf!
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RefüPerser d.R.

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  • Beiträge: 219
Antw:Reisebeihilfe Famielenheimfahrt -
« Antwort #2 am: 06. November 2019, 07:03:03 »

Tommie hat die Frage abschließend beantwortet. Thema kann geschlossen werden. 8)
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Tommie

  • Gast

@ RefüPerser d.R.:

Nicht bevor ich Dir gesagt, habe, dass mir als PersFw SK es auch mal gut tut, wenn jemand, der sich damit auskennt, meine Aussage bestätigt ;) ! Dankeschön!
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