@ Justice:
Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?
Ja, es geht in die selbe Richtung wie bereits Wolverine schrieb.
Das zuständige BwDLz hat zwei Möglichkeiten bei einer Wehrbeschwerde: Möglichkeit 1 (ungeschickt): Zurückweisen: Dann sieht der Beschwerdebescheid in etwa so aus: Wir haben nichts falsch gemacht, es gibt da und da Probleme, aber wir kümmern uns...schnellstmöglich...bla… Dagegen kann man dann Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Was soll denn da wann bei rauskommen? Das Verwaltungsgericht entscheidet irgendwann nächstes Jahr, dass das scheiße gelaufen ist....
Möglichkeit 2: Der Beschwerde stattgeben: Dann sieht der Bescheid wie folgt aus: Ihrer Beschwerde wird stattgegeben. In der Tat ist das alles dumm gelaufen. Im Rahmen der Abhilfe haben wir den Vorgang nochmal bei der zivilen Firma angemahnt....(oder sonst was tröstliches) bla….. Dann ist man mit seinem Rechtsmittel am Ende, aber ob es wirklich warm wird, ist fraglich.
Was passiert aber vielleicht bei einer Eingabe?
Der Auftrag zur Prüfung geht von oben nach unten. Und jede Ebene fragt, wieso die Heizung nicht funktioniert, und vor allem, wieso es keine vernünftige Lösung für die Soldaten gibt. Dann müssen sich alle vor der jeweils vorgesetzten Ebene rechtfertigen. Und möglicherweise führt das dazu, dass irgendjemand mal auf die Idee kommt, die Sache nicht nur einfach so hinzumachen (nach dem Motto, "da kann man nichts machen"), sondern mal eine konkrete Lösung vorschlägt. Oder es gibt sogar eine Entscheidung von oben (Alternative zur Unterkunft, die aufgetrieben wird oder vorübergehende Hotelnutzung etc.)
Kreative Lösungen sind jedenfalls auf diese Weise wahrscheinlicher als bei einer Beschwerde.
Aber wie gesagt, das ist hier ne Ausnahme: In 98% der Fälle bin ich eher ein Fan einer Wehrbeschwerde.