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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: EK-Abzeichen  (Gelesen 8834 mal)

tank1911

  • Gast
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #30 am: 04. Dezember 2020, 18:14:29 »

Danke.

Also schnell neues JagdKdoAbzeichen besorgen.
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Jan96

  • Gast
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #31 am: 04. Dezember 2020, 20:39:31 »

Wenn der bwbm shop schnell genug ist :D
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tank1911

  • Gast
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #32 am: 07. Dezember 2020, 10:27:40 »

Heute mal reingeschaut. "Zivil" gibt es natürlich noch nichts. Die BwBM Online Präsenz ist eine Katastrophe. Denke, das dauert noch. Interessant wäre es, die Quellen der Schule abzufragen, da diese ja das Abzeichen aushändigen müssen. Wenn hier noch andere Absolventen mitlesen, gerne mal die eigenen Quellen aufzeigen.
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JensMP79

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  • Beiträge: 336
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #33 am: 17. Juni 2021, 14:26:35 »

Ich lass das hier mal wieder aufleben...  ;D

Hat denn mittlerweile jemand eine Bezugsquelle für das Abzeichen "Führer eines Jagdkommandos"?

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Paul Minga

  • Gast
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #34 am: 03. August 2022, 08:39:47 »

Nochmal zum Verständnis: In der neuen Anzugsordnung A1-2630/0-9804 steht ja zum neuen EKL1-Abzeichen auf Seite 201:

b) Lehrgangsteilnehmenden, die den Einzelkämpferlehrgang (EKL I) mit Erfolg abgeschlossen
haben, sind bei Beendigung des Lehrgangs zwei maschinengestickte Abzeichen durch die
Kommandeurin bzw. den Kommandeur des Ausbildungszentrums Infanterie oder dessen bzw. deren
Vertretung auszuhändigen
c) Trageberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten einschließlich der aus dem Wehrdienst
ausgeschiedenen nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises.
d) Die Trageerlaubnis wird auch rückwirkend erteilt

Nun gab es ja früher (bei mir Im Jahr 2005 in Altenstadt) vier Möglichkeiten den Lehrgang zu beenden: Abgelöst / Nicht bestanden / Bestanden / Bestanden mit Zulassung EKL2 und Trageberechtigung Abzeichen Führer einer auf sich gestellten Gruppe. Für die Trageberechtigung durfte man damals in den Sperrfächern keine Note schlechter als "ausreichend" haben. Zum Bestehen genügte es aber, insgesamt in allen Fächern rechnerisch nicht schlechter als "ausreichend" gewesen zu sein. Ich habe damals den Lehrgang "nur" bestanden, da ich im Orientierungsmarsch (Sperrfach) verkackt hatte (Traurige Geschichte). Das alte Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" durfte ich also nicht tragen. Trotzdem habe ich den Lehrgang bestanden, das habe ich auch schriftlich, u.a. im Dienstzeugnis vermerkt. In der aktuellen Vorschrift steht (s.o.) "mit Erfolg abgeschlossen". Darf ich das neue Abzeichen tragen oder nicht? Meine Interpretation ist, dass "Bestanden" dem "Mit Erfolg abgeschlossen" entspricht. Gibt es hier Erfahrungswerte? Aus der Truppe höre ich widersprüchliches.
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F_K

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Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #35 am: 03. August 2022, 10:33:10 »

Stelle halt einen Antrag auf Trageerlaubnis, dann bekommst Du einen (rechtshilfefähigen) Bescheid.

(Ich würde eher zu "Nein" tendieren, Du hast damals kein Abzeichen bekommen, und das "damalige Bestanden" war ja der damaligen Situation geschildert).
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Paul Minga

  • Gast
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #36 am: 04. August 2022, 06:33:25 »

Als Resi wüsste ich nicht, wo ich sowas beantragen soll. Hier nochmal der Wortlaut im Vergleich:

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2Cent

  • Gast
Antw:EK-Abzeichen
« Antwort #37 am: 04. August 2022, 07:09:28 »

Als Resi wüsste ich nicht, wo ich sowas beantragen soll. Hier nochmal der Wortlaut im Vergleich:


Während ihrer nächsten RDL bei ihrem Disziplinarvorgesetzten.
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