Nochmal zum Verständnis: In der neuen Anzugsordnung A1-2630/0-9804 steht ja zum neuen EKL1-Abzeichen auf Seite 201:
b) Lehrgangsteilnehmenden, die den Einzelkämpferlehrgang (EKL I) mit Erfolg abgeschlossen
haben, sind bei Beendigung des Lehrgangs zwei maschinengestickte Abzeichen durch die
Kommandeurin bzw. den Kommandeur des Ausbildungszentrums Infanterie oder dessen bzw. deren
Vertretung auszuhändigen
c) Trageberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten einschließlich der aus dem Wehrdienst
ausgeschiedenen nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises.
d) Die Trageerlaubnis wird auch rückwirkend erteilt
Nun gab es ja früher (bei mir Im Jahr 2005 in Altenstadt) vier Möglichkeiten den Lehrgang zu beenden: Abgelöst / Nicht bestanden / Bestanden / Bestanden mit Zulassung EKL2 und Trageberechtigung Abzeichen Führer einer auf sich gestellten Gruppe. Für die Trageberechtigung durfte man damals in den Sperrfächern keine Note schlechter als "ausreichend" haben. Zum Bestehen genügte es aber, insgesamt in allen Fächern rechnerisch nicht schlechter als "ausreichend" gewesen zu sein. Ich habe damals den Lehrgang "nur" bestanden, da ich im Orientierungsmarsch (Sperrfach) verkackt hatte (Traurige Geschichte). Das alte Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" durfte ich also nicht tragen. Trotzdem habe ich den Lehrgang bestanden, das habe ich auch schriftlich, u.a. im Dienstzeugnis vermerkt. In der aktuellen Vorschrift steht (s.o.) "mit Erfolg abgeschlossen". Darf ich das neue Abzeichen tragen oder nicht? Meine Interpretation ist, dass "Bestanden" dem "Mit Erfolg abgeschlossen" entspricht. Gibt es hier Erfahrungswerte? Aus der Truppe höre ich widersprüchliches.