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Autor Thema: Korporal Stabskorporal  (Gelesen 32633 mal)

Panzermann GüZ

  • Gast
Korporal Stabskorporal
« am: 14. November 2019, 17:37:00 »

Hallo,

ich weiß nicht so recht was das mit dem Korporal soll, oder allgemein mit einem neuen Mannschaftsdienstgrad. Er soll zwar Leistungsbezogen sein, aber wer sagt dass sich darüber nicht wieder viele beschweren und es irgendwann auch zur Pflichtbeförderung wird?

Meine persönliche Meinung:
Ich finde, die Mannschaftsbeförderungen gehen viel zu schnell, bis auf der Hauptgefreite. Den man übrigens nach nur einem Jahr schon erreicht und damit 3 von 5 Dienstgraden geschafft hat. Aber was kann man schon nach 1 Jahr? Ganz ehrlich, nicht soo viel. Manche bei uns haben dann erst ihre SGA hinter sich und müssen trotzdem noch viel dazulernen.
Und nach vier Jahren ist man fertig, sofern man kein Laufbahnwechsel beabsichtigt. Das ist kaum ein Vergleich zu Langedienten.

Mein Vorschlag wäre:
Nach der AGA Gefreiter werden, ja, aber dann jede Beförderung wie beim HG machen, also alle 2 Jahre.
Dann wäre man erst nach 10 Jahren "fertig" und der OSG hätte wieder eine gewisse Aussagekraft in Form von Erfahrung. Ohne das jemand benachteiligt wird, weil es weiterhin jeder werden kann.
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JensMP79

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  • Beiträge: 336
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #1 am: 14. November 2019, 17:39:43 »

Super Attraktiv... Damit gewinnt man sicherlich ganz schnell das dringend benötigte Personal.  ;D
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Tommie

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #2 am: 14. November 2019, 18:05:29 »

Mal ganz abgesehen, dass bei der Umsetzung des Vorschlages des TE die Attraktivität der Mannschaftslaufbahn komplett dahin gegangen wäre, denn gemäß dieses Wunsches würde ein SaZ 4 nach der GA zum Gefreiten, zwei Jahre später zum Obergefreiten, und dann gar nicht mehr befördert, weil er erst nach 4 Jahren und 3 Monaten mit dem HptGefr dran wäre, halte ich den Vorschlag für absolut nicht durchdacht! Dem TE fehlt offensichtlich der Überblick über das "Große Ganze" ;) !

Die Laufbahn der Korporale ist noch nicht einmal komplett ausgeplant, also mit entsprechenden Voraussetzungen, Beförderungszeiten, etc. hionterlegt, und schon geht das "Gemotze" und Gemeckere los! Das geht im Prinzip gar nicht!

Ach ja, ursprünglich war geplant, die Korporale im Bereich ZSanDstBw gar nicht einzuführen, sondern geeignete Mannschafter über den EinsSanBw in die Laufbahn der UoP zu überführen. Mein erster Gedanke: Das überlebt die erste Klage nicht :D ! Na ja, es kam, wie es kommen musste, der InSan hat gesprochen,und jetzt wird es Korporale auch im ZSanDstBw geben ;) !
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Panzermann GüZ

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #3 am: 14. November 2019, 18:16:39 »

....denn gemäß dieses Wunsches würde ein SaZ 4 nach der GA zum Gefreiten, zwei Jahre später zum Obergefreiten, und dann gar nicht mehr befördert, weil er erst nach 4 Jahren und 3 Monaten mit dem HptGefr dran wäre....

Man muss ja nicht unbedingt nur 4 Jahre dienen. Als der OSG noch keine Pflichtbeförderung war, wurde man maximal HG dann war Schluss. Und lange dienen könnte man auch so gut wie nie. Heute ist der Großteil SAZ 8 oder höher weil nunmal Personalmangel besteht und die vielen Jahre angeboten werden.
Vor der Stilllegung des Grundwehrdienstes hätte ich Dir zugestimmt, aber nicht mehr heute.

Zudem habe ich schon viele grauhaarige Reservisten OG's gesehen   :D
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Tommie

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #4 am: 14. November 2019, 18:18:59 »

Als der OSG noch keine Pflichtbeförderung war, …

Eindeutiger kann der Beleg für meine oben genannte These, dass Ihnen der Überblick fehlt, nicht ausfallen ;D ! Es gibt keine einzige Pflichtbeförderung! Beförderung erfolgen stets nach Eignung, Leistung und Befähigung!
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LwLauch

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #5 am: 14. November 2019, 18:25:21 »

Es gibt keine einzige Pflichtbeförderung! Beförderung erfolgen stets nach Eignung, Leistung und Befähigung!

Was ist dann die OA-Crew? Die ist meiner Meinung nach schon sehr nah an einer Pflichtbeförderung dran, denn man wird befördert, wenn man nicht ausscheidet oder eine Beförderungssperre wegen eines Diszis erhält.
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Tommie

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #6 am: 14. November 2019, 18:27:42 »

In der Regel wird man befördert, aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, der einklagbar wäre! Und es gibt noch ein paar mehr Dinge, die eine Beförderung verhindern können ;) !
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tank1911

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #7 am: 14. November 2019, 19:01:27 »

In der Regel laufen die Beförderungen bis zum OStGefr schon durch. Ab und an kommt mal das Planstellen "!" und es wird bewertet und gereiht, aber das war es auch schon. Das Problem ist, dass diejenigen die Eignung, Leistung und Befähigung bewerten sollen (KpChefs u. vergleichbar), nicht vorher gefragt werden, sondern selbst aktiv einschreiten müssen, um die Beförderung zu verhindern. Ich habe das in einigen Fällen mal gemacht, die "Urkunde" quasi zurück geschickt. Bis dahin sind dann aber jedes mal Personalgespräche zu führen, die Vertrauensperson ist zu befragen etc. pp. Muss gemacht werden, ohne Frage, ist aber auch wieder ein Schreibtischknebel.

Zum Thema:

Meiner Meinung nach sehe bei den Msch aktuell sehr viel Gejammer auf hohem Niveau und das sag ich den meinen auch. Ein fiktiver HptGefr, ledig, 8 Jahre dabei, ES4 (Beispiel gerade durch den Bezügerechner gejagt) geht mit knapp 2100€ netto nach Hause. Zivil betrachtet ist der HptGefr eine ungelernte Hilfskraft. Dass wir von unseren Msch deutlich mehr erwarten und ihnen mehr abverlangen, ohne Frage, aber der Z25er OStGefr kann sich wohl kaum beschweren.
Und zum Thema Korporal: Es wird abzuwarten sein, wie sich das auf die Nachwuchsgewinnung bei UoP/UmP auswirkt. Die Unterschiede bei den Bezügen sind jetzt schon marginal, dazu kommen Führungsverantwortung, Lehrgänge, Versetzungen etc.
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Jan96

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #8 am: 14. November 2019, 19:04:49 »

Als der OSG noch keine Pflichtbeförderung war, …

Eindeutiger kann der Beleg für meine oben genannte These, dass Ihnen der Überblick fehlt, nicht ausfallen ;D ! Es gibt keine einzige Pflichtbeförderung! Beförderung erfolgen stets nach Eignung, Leistung und Befähigung!

Das ist jetzt eine unnötige Begriffsdiskussion. Ja kein Rechtsanspruch besteht, aber eine Leistungsbeförderung ist es auch nicht, da jeder (bis auf einige wenige disziplinare Ausnahmen) fristgerecht durchbefördert wird. So ist es nunmal seit circa zehn Jahren in der Bundeswehr.
Die erste Leistungsbeförderung sind doch schon fast der Oberstabsfeldwebel und der Oberst, der Rest wird durchlaufen ohne, dass man sich dagegen wehren kann.
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Tommie

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #9 am: 14. November 2019, 19:10:08 »

Na ja, schon wieder fehlerhaft! Die erste Reihung im Sinne einer Beförderungsreihenfolge findet aktuell bei der Beförderung zum HptFw statt! Oberstabsfeldwebel und Oberst sind als Spitzendienstgrade sowieso außen vor, aber Oberstleutnant A15 wird man auch nicht versehentlich! Viele gehen mit A14 in Pension!
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Ralf

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #10 am: 14. November 2019, 19:12:19 »

Ich verstehe die Diskussion nicht. Der Vorschlag kommt aus den eigenen Reihen und die Beteiligungsgremien haben das gefordert. Natürlich gibt es da , wo es Vorteile gibt auch Nachteile.
Aber ob wir nun hier darüber reden oder aber eine Steuerpflicht, der Drops ist gelutscht.
Es wird Beurteilungen für Msch geben. Das sehe ich sehr positiv. Als berufsbildend ungelernte Kräfte mit oftmals hohen Verpflichtungszeiten ist der Leistungsanreiz derzeit wahrlich nicht gegeben. Eine BU ist dafür der erste Schritt, eine Abgrenzung durch einen höheren DstGrd ein anderer. Das Leistungsprinzip bei den Msch ist spätestens (aber nicht nur dadurch) durch die große Bündelung abhanden gekommen. Es ist ausschließlich von der einzelnen Person abhängig, wie diese ihren Dienst versieht. Von daher ist der Schritt doch wirklich nicht verkehrt.

Edit: sollte die akademische Diskussion um Pflichtbeförderung oder nicht weitergehen, lösche ich das raus. Dafür gibt es hier mehr als genug Diskussionen.
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tank1911

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #11 am: 14. November 2019, 19:19:29 »

Zitat
Die erste Reihung im Sinne einer Beförderungsreihenfolge findet aktuell bei der Beförderung zum HptFw statt

So nicht richtig. Aktuell ist Kennziffer 40-02-00 der GAIP wieder aktiv, d.h. es sind Leistungsbewertungen und Beförderungsreihenfolgen für Msch zu erstellen.

@Ralf:

Zitat
Als berufsbildend ungelernte Kräfte mit oftmals hohen Verpflichtungszeiten ist der Leistungsanreiz derzeit wahrlich nicht gegeben.

Richtig. Aber verschieben wir dieses Problem nicht gerade durch die "Erweiterung" um zwei Dienstgrade innerhalb dieser Laufbahngruppe einfach auf die nächste? Der Anreiz Uffz/StUffz zu werden, wird durch sich überschneidende Besoldungsgruppen gemindert werden.
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Tommie

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #12 am: 14. November 2019, 19:22:00 »

Die Besoldung für den Korporal soll nach BBesO A6 erfolgen, der Stabskorporal wird dann nach A6Z besoldet werden!

Wir sind eine der wenigen Berufsarmeen, die für die unteren Dienstgrad keine Möglichkeit anbietet, Berufssoldat zu werden! Hier sollten wir dringend nachbessern. Und meiner Meinung nach sind die neuen, zusätzlichen Dienstgrade ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
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tank1911

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #13 am: 14. November 2019, 19:28:33 »

Zitat
Die Besoldung für den Korporal soll nach BBesO A6 erfolgen, der Stabskorporal wird dann nach A6Z besoldet werden!

Das meine ich ja. Dem ggü. stehen dann Uffz A5 und StUffz A6 bzw 7, wobei Letztere zusätzlich Verantwortung übernehmen müssen, eine Ausbildung absolvieren etc.

Mit dem BS gehe ich d'accord, auch wenn die anstehenden Beurteilungsorgien schon der Wahnsinn sind.

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Tommie

  • Gast
Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #14 am: 14. November 2019, 19:29:54 »

Ich sehe das ein wenig entspannter, weil ja nicht jeder zum Korporal oder gar Stabskorporal befördert werden wird! Das wird wohl eher die Ausnahme bleiben ...
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