Also, die gesetzl. Grundlagen sind gelegt, das betrifft das Bundesbesoldungsgesetz. Das heißt ja aber noch nicht, dass man das auch alles anwenden muss, man kann. Wenn denn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Die SLV hat damit nichts zu tun, weil es ja auch keine Laufbahn ist. Da könnte man höchstens Mindestdienstzeiten festlegen, aber die sind ja auch auf der Kippe (siehe Fw).
Der nächste Schritt ist, erst einmal Dienstposten zu identifizieren. Wie soll ich denn befördern, wenn es keine DP hierfür gibt?
Also, wie schaffe ich eine justiziable Abgrenzung zu den OSG-DP, die eine höhere Besoldung rechtfertigen?
O.k., wenn man dann das durch hat.
Wie wird eine Eignungsreihenfolge gebildet, wer in die neuen Dienstgrade befördert werden darf?
Nasenfaktor? Aussehen? Wer zuerst hier schreit? Wohl kaum, also wie macht man Eignungsreihenfolge? Richtig: mit Beurteilungen. Also gilt es, die Msch zu beurteilen.
Das wird schon mal spannend: recht viele, die meinen ihren Enddienstgrad erreicht zu haben und nur "unfallfrei an der Truppenverpflegung teilnehmen zu können", werden auf einmal auch wieder einem Leistungsprinzip unterworfen.
Denn, nur wer auch gut genug beurteilt wird, kann auf einen der neuen Korporals-DP versetzt werden und erfüllt
damit die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Beförderung. Ohne DP, keine Beförderung.
Und nachdem man wohl auch nicht alle Msch beurteilen kann und will (wieso sollte ich einen Gefr beurteilen, der erst in zig Jahren für eine Beförderung in Frage kommt), wird man also Kriterien festlegen für die, die überhaupt beurteilt werden. Bspw. Verpflichtungszeiten mind. 6 oder 8 Jahre. Mindestens SG oder OSG usw usw.
Sooo, wenn man also alle Voraussetzungen geschaffen hat, dass eine justiziable Eignungsreihenfolge gebildet werden kann, dann wird man auch befördern.
Kann man natürlich auch alles ohne dieses ganzes "Gedöns" machen, ist dann wohl nicht gerichts- oder konkurrentenklagenfest.
Nur, warum man dafür ein anderes Thema kapert, erschließt sich mir nicht. Kann man sicherlich auch in einer eigenen Frage formulieren.