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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Korporal Stabskorporal  (Gelesen 32640 mal)

Tommie

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #60 am: 22. November 2019, 16:19:40 »

Vermutlich liegen Sie damit von der Wahrheit gar nicht so weit weg, denn im Österreichischen Bundesheer gibt es schon länger den Dienstgrad eines "Offizierstellvertreters", der als OR-8 in der Regel dem deutschen Stabsfeldwebel entspricht! Der OR-9 oder deutsche Oberstabsfeldwebel ist dann der Vizeleutnant!
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SolSim

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #61 am: 08. Mai 2020, 18:20:39 »

Kurz OffTopic:

Gibt es bereits einen Plan, wann es zu ersten Beförderungen zum Korporal kommen wird? Die SLV sollte ja gerade in Bearbeitung sein, oder?
« Letzte Änderung: 08. Mai 2020, 20:11:10 von LwPersFw »
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Tommie

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #62 am: 08. Mai 2020, 18:53:38 »

Reihenfolge:

1. Änderung der SLV (immer noch nicht erfolgt!)
2. Änderung der "Beförderungsvorschrift" ZDv A-1340/49
3. Schaffung entsprechender Planstellen
4. Auswahl geeigneter Kandidaten
5. Beförderung


Und nach dem Punkt 1.) noch gar nicht erfolgt ist, ... ;) !
« Letzte Änderung: 08. Mai 2020, 20:11:55 von LwPersFw »
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Ralf

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #63 am: 08. Mai 2020, 19:25:14 »

Also, die gesetzl. Grundlagen sind gelegt, das betrifft das Bundesbesoldungsgesetz. Das heißt ja aber noch nicht, dass man das auch alles anwenden muss, man kann. Wenn denn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Die SLV hat damit nichts zu tun, weil es ja auch keine Laufbahn ist. Da könnte man höchstens Mindestdienstzeiten festlegen, aber die sind ja auch auf der Kippe (siehe Fw).
Der nächste Schritt ist, erst einmal Dienstposten zu identifizieren. Wie soll ich denn befördern, wenn es keine DP hierfür gibt?
Also, wie schaffe ich eine justiziable Abgrenzung zu den OSG-DP, die eine höhere Besoldung rechtfertigen?
O.k., wenn man dann das durch hat.
Wie wird eine Eignungsreihenfolge gebildet, wer in die neuen Dienstgrade befördert werden darf?
Nasenfaktor? Aussehen? Wer zuerst hier schreit? Wohl kaum, also wie macht man Eignungsreihenfolge? Richtig: mit Beurteilungen. Also gilt es, die Msch zu beurteilen.
Das wird schon mal spannend: recht viele, die meinen ihren Enddienstgrad erreicht zu haben und nur "unfallfrei an der Truppenverpflegung teilnehmen zu können", werden auf einmal auch wieder einem Leistungsprinzip unterworfen.
Denn, nur wer auch gut genug beurteilt wird, kann auf einen der neuen Korporals-DP versetzt werden und erfüllt damit die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Beförderung. Ohne DP, keine Beförderung.
Und nachdem man wohl auch nicht alle Msch beurteilen kann und will (wieso sollte ich einen Gefr beurteilen, der erst in zig Jahren für eine Beförderung in Frage kommt), wird man also Kriterien festlegen für die, die überhaupt beurteilt werden. Bspw. Verpflichtungszeiten mind. 6 oder 8 Jahre. Mindestens SG oder OSG usw usw.
Sooo, wenn man also alle Voraussetzungen geschaffen hat, dass eine justiziable Eignungsreihenfolge gebildet werden kann, dann wird man auch befördern.
Kann man natürlich auch alles ohne dieses ganzes "Gedöns" machen, ist dann wohl nicht gerichts- oder konkurrentenklagenfest.

Nur, warum man dafür ein anderes Thema kapert, erschließt sich mir nicht. Kann man sicherlich auch in einer eigenen Frage formulieren.  ???
« Letzte Änderung: 08. Mai 2020, 20:12:09 von LwPersFw »
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SolSim

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #64 am: 08. Mai 2020, 20:02:56 »

Stimmt, da hätte ich ein eigenes Thema erstellen können. Sorry.

Dennoch danke für die ausführliche Erläuterung.
« Letzte Änderung: 08. Mai 2020, 20:12:20 von LwPersFw »
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KlausP

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #65 am: 08. Mai 2020, 20:08:25 »

Stimmt, da hätte ich ein eigenes Thema erstellen
...

Wäre nicht mal nötig gewesen, weil das Thema schon mehrfach behandelt wurde.  ;)
« Letzte Änderung: 08. Mai 2020, 20:12:36 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #66 am: 08. Mai 2020, 20:14:42 »

"Mit  der  Erweiterung  der  Laufbahn  der  Mannschaften um  die  Dienstgrade  Korporal  und  Stabskorporal will  die  Bundeswehr  die  Mannschaftslaufbahn  insgesamt  aufwerten  und  einen  Motivations-  und  Wahrnehmungsschub  erzeugen.  Die  leistungsstärksten  Mannschaftssoldaten  können  nach  einem  Jahr  im  Dienstgrad  Oberstabsgefreiter  zum  Korporal  befördert  werden.  Der  Aufwand  hierfür  ist  allerdings  relativ  groß. Es  bestehen  im  Wesentlichen  drei  Probleme: Zunächst  sind  Dienstposten  zu  bestimmen,  die  für eine  Besetzung  mit  einem  höheren  Dienstgrad  und entsprechender  höherer  Besoldung  infrage  kommen. Diese  Dienstposten  müssen  der  Laufbahn  der  Mannschaften  zuzuordnen  sein,  sich  jedoch  durch  eine umfangreichere  Verantwortung  in  einzelnen  Tätigkeiten  auszeichnen  („mindestens  teilweise  unteroffizierwertige  Aufgabenwahrnehmung“).  Das  ist  inhaltlich und  zeitlich  durchaus  aufwändig.  Außerdem  wird damit  bereits  das  Problem  der  schwierigen  Abgrenzung  der  Tätigkeiten  und  Verantwortungsbereiche zwischen  dem  Oberstabsgefreiten  und  dem  Korporal sowie  auch  zwischen  dem  Korporal  und  dem  Unteroffizier  deutlich.  Teilstreitkräfte-übergreifend  werden nun  etwa  5.000  Dienstposten  für  die  Besetzung  mit einem  neuen  Dienstgrad  definiert,  die  allermeisten beim  Heer.  Auch  die  Auswahl  derjenigen  Oberstabsgefreiten,  die zum  Korporal  befördert  werden  sollen,  ist  arbeitsintensiv.  Das  Verteidigungsministerium  hielt  eine  regelmäßige  planmäßige  Beurteilung  aller  für  eine  solche Förderung  anstehenden  Mannschaftssoldaten  für unverzichtbar.  Das  Heer  sah  damit  alle  zwei  Jahre 6.500  Beurteilungen  für  Mannschaften  auf  sich zukommen und  schlug deshalb  eine  vereinfachte  Leistungsbewertung  vor,  um  den  Zeitaufwand  auf  einem noch  vertretbaren  Niveau  zu  halten  und  ein  weiteres Bürokratiemonster  zu  verhindern.  Die  Bedenken  des Kommandos  Heer  sind  berechtigt.  Es  muss  mit  möglichst  geringem  administrativem  Aufwand  ein  –  allerdings  gerichtsfester  –  Weg  gefunden  werden,  unterhalb der  Schwelle der  klassischen  planmäßigen  Beurteilung  eine  Auswahl  vornehmen  zu  können.  Daran arbeiten  das  Verteidigungsministerium  und  das  Kommando Heer  noch. Die  den  Dienstgraden  Korporal  und  Stabskorporal zugewiesenen  Aufgaben  sollen  der  Besoldungsgruppe  A6/A6mZ entsprechen.  Damit  wird  formal  das Abstandsgebot  zur  Besoldung  der  Feldwebel  als  auch zu  der  der  Oberstabsgefreiten  eingehalten,  in  der Praxis  wird allerdings der  gehaltsmäßige Unterschied sehr  gering  sein. 

Im  Jahr  2021  sollen  etwa  1.000 Dienstposten  mit  Korporalen  besetzt  werden,  bis  2031 dann  die kompletten  5.000  Dienstposten."


Auszug
Deutscher  Bundestag Drucksache  19/16500 , 28.01.2020
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Jay-C

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #67 am: 08. Mai 2020, 21:03:25 »

Dann klink ich mich mal mit einer Frage ein:

In meinem Beorderungstruppenteil wurden in einer TE-Runde Anfang März bereits ziemlich konkrete Voraussetzungen für die Beförderung zum Korporal genannt und als bereits festgelegt verkauft.
Unter anderem:
- TrpFhr Dienstposten
- auf diesem VOLL ausgebildet
- ab Vollausbildung zwei Jahre "Stehzeit" auf diesem

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Infos nur aus den Fingern gesogen waren.
Also, kann das jemand bestätigen?
Oder gab es da wieder nur ein Missverständnis und das sind/ waren nur Vorschläge?
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Rekrut84

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #68 am: 08. Mai 2020, 23:38:03 »

Ich bin ja neugierig welche Dienstgradabzeichen diese bekommen werden
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Löwe von Eutin

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #69 am: 09. Mai 2020, 01:13:47 »

Ich bin ja neugierig welche Dienstgradabzeichen diese bekommen werden





Vlt. so in etwa? :D
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JensMP79

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #70 am: 09. Mai 2020, 06:22:20 »

Dann klink ich mich mal mit einer Frage ein:

In meinem Beorderungstruppenteil wurden in einer TE-Runde Anfang März bereits ziemlich konkrete Voraussetzungen für die Beförderung zum Korporal genannt und als bereits festgelegt verkauft.
Unter anderem:
- TrpFhr Dienstposten
- auf diesem VOLL ausgebildet
- ab Vollausbildung zwei Jahre "Stehzeit" auf diesem

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Infos nur aus den Fingern gesogen waren.
Also, kann das jemand bestätigen?
Oder gab es da wieder nur ein Missverständnis und das sind/ waren nur Vorschläge?


Ich tippe mal schwer auf Vorschläge bzw selbstgemachte Vorgaben. In Teilen der SKB z.B. gibt es keine TrpFhr DP für Mschft.
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Barko

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #71 am: 24. Mai 2020, 16:50:05 »

Ist den mitlerweile schon raus, wie der dienstgradabzeichen aussehen soll?
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Al Terego

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #72 am: 24. Mai 2020, 17:14:35 »

Ist den mitlerweile schon raus, wie der dienstgradabzeichen aussehen soll?

Die sind doch zwei über Deinem Post schon vom Löwe von Eutin gepostet worden.
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Ralf

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #73 am: 01. August 2020, 12:14:43 »

Informationen hierzu von PIZ Personal:

Die Korporale kommen! - Neue Dienstgrade in der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes

Leistung lohnt sich - Verantwortung zahlt sich aus: Mit den neuen Dienstgraden Korporal und Stabskorporal bieten sich attraktive Karrierechancen für Soldatinnen und Soldaten der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes. Auf den Dienstgrad Oberstabsgefreiter folgen künftig zwei neue Spitzendienstgrade.
„Das passiert nicht alle Tage in der Bundeswehr“, sagt Oberst i.G. Markus Reinhardt, Referatsleiter P I 1 im BMVg und fügt hinzu: „Die letzte Einführung neuer Dienstgrade ist schon lange Jahre her.“ Im Jahre 1996 wurde der Dienstgrad Oberstabsgefreiter eingeführt. Nun, nach intensiver Planungs- und Erarbeitungsphase, sind die Voraussetzungen für die Einführung der Korporale und Stabskorporale als Teil der Neuausrichtung der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes geschaffen.

Die ersten der ca. 1.400 Dienstposten sind ab Ende 2021 bzw. zum 1. April 2022 zu besetzen. Korporale werden in der Besoldungsgruppe A6, Stabskorporale in A6 mit Zulage vergütet. Die Ausschreibung für die Besetzung dieser Dienstposten beginnt in Kürze.

Auf den Oberstabsgefreiten folgen Korporal und Stabskorporal

Die neuen Mannschaftsdienstgrade sollen den leistungsstärksten Soldatinnen und Soldaten ihrer Laufbahn nach dem Prinzip der Bestenauswahl vorbehalten sein. „Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen und Motivationsanreize zeichnen einen attraktiven Arbeitgeber aus“, erläutert Oberst i.G. Reinhardt: „Die neuen Dienstgrade sind auch Ausdruck unserer Verantwortung und Wertschätzung gegenüber unseren Mannschaftssoldatinnen und -soldaten“.


Die Neugestaltung der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes sei Teil der Personalstrategie, sagt er und ergänzt: „Zusammen mit dem Strategieprogramm 2025 hat sie zum Ziel, die personelle Einsatzbereitschaft und die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber zu steigern.“

Pilotprojekt 2021/2022

Die Besetzung der für die Jahre 2021 und 2022 bereits identifizierten Dienstposten wird im Rahmen einer förderlichen Verwendungsentscheidung getroffen, die dem Prinzip der Bestenauslese gerecht werden muss. Sowohl die Kriterien für die Identifizierung als auch die Verfahren und Grundlagen der erforderlichen Verwendungsentscheidungen für die förderliche Auswahl wurden eng mit den Organisationsbereichen sowie dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim BMVg abgestimmt.


Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Die gesammelten Erfahrungen fließen in die Ausplanung und Besetzung weiterer Korporalsdienstposten in den Jahren 2023 bis 2031 ein. Bis zum Jahr 2031 ist ein Zielumfang von insgesamt ca. 5.000 Dienstposten veranschlagt. Die Ausplanung dazu erfolgt in der „Truppe“.
Korporal bedeutet mehr Verantwortung

Aufgaben, die künftig durch Korporale wahrgenommen werden sollen, grenzen sich durch eine umfangreichere Verantwortung gegenüber anderen Aufgaben in dieser Laufbahn ab. Im Gegensatz zu den bisherigen Dienstgraden sollen Korporal und Stabskorporal in abgegrenzten Dienstposten gebündelt werden. Die neuen Dienstgrade bieten damit vor allem den leistungsstärksten Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes, die nicht in eine höhere Laufbahn aufsteigen wollen, eine weiterreichende Perspektive und tragen deutlich zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes bei. „Leistung soll und muss sich lohnen“, fasst Oberst i.G. Reinhardt zusammen.
Zitat
Das Wichtigste zum Verfahren in Kürze


Rund 1.400 Dienstposten werden ab Ende 2021 und April 2022 zu besetzen sein.

Man kann ausschließlich auf Korporalsdienstposten des eigenen Verbandes (Bataillon, seegehende Einheit oder vergleichbare Dienststelle mit verbandsähnlicher Struktur) verwendet werden. Die Verwendung auf einem oder mehreren Korporalsdienstposten im eigenen Verband muss bis zum 31. Oktober 2020 beim Disziplinarvorgesetzten beantragt werden. Alternativ kann man von seinen Disziplinarvorgesetzten vorgeschlagen werden.

Für konkrete Verwendungsentscheidungen werden diejenigen Bewerbenden betrachtet, die zum Stichtag 30. November 2020
über eine mindestens dreijährige Dienstzeit im Dienstgrad Oberstabsgefreiter verfügen,
die dienstpostengebundenen Anforderungsvoraussetzungen (in der Regel 1. und 2. ATB) für den jeweils zu besetzenden Korporalsdienstposten erfüllen und
über eine mindestens dreijährige Restdienstzeit verfügen (hierzu reicht auch die Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).


Alle Antragstellenden, die diesen Vorgaben entsprechen, werden über einen neunmonatigen Beurteilungszeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. August 2021 von ihren Disziplinarvorgesetzten beurteilt. Deren Vorgesetzte, in der Regel die Kommandeure bzw. Kommandeurinnen der jeweiligen Verbände, vergeben dann ein Gesamturteil. Damit wird gegenüber der Personalführung zum Ausdruck gebracht, wer für den jeweiligen Korporalsdienstposten aus Sicht des Verbandes favorisiert wird. Die abschließende Entscheidung trifft nach Prüfung der Beurteilungen die Personalführung in der Abteilung IV des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr frühestens Ende 2021 bzw. Anfang 2022.

 
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SolSim

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #74 am: 01. August 2020, 16:28:30 »

Das Gute hierbei ist, dass der Verband mitreden kann und nur Soldaten aus dem eigenen Bereich gefördert werden.
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