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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Korporal Stabskorporal  (Gelesen 32426 mal)

Al Terego

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #75 am: 01. August 2020, 16:34:19 »

Hoffentlich bleibt es bei der Begrenzung der Dienstposten und dem Verfahren, dass die Soldaten eine entsprechende Beurteilung brauchen. Nicht dass es nach einiger Zeit genau so geht wie bei den SG und OSG und es doch wieder jeder wird.
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Ralf

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #76 am: 01. August 2020, 16:51:49 »

Das Gute hierbei ist, dass der Verband mitreden kann und nur Soldaten aus dem eigenen Bereich gefördert werden.
Nein, es geht nach den üblichen Kriterien: Eignung, Leistung und Befähigung. Der Verband kann da nicht mitreden. Wenn einer der Antragsteller besser beurteilt ist, kommt dieser auf den DP, auch wenn der Verband den Soldaten aus der Nachbarkompanie lieber darauf sehen würde.
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alpha_de

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #77 am: 01. August 2020, 21:13:02 »

@Ralf

Siehe der Anteil "Das Wichtigste in Kürze", da steht klar, dass man nur innerhalb des eigenen Verbandes auf solche Stellen kommt.
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HptFw.dR

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #78 am: 02. August 2020, 00:23:54 »

Warum eigentlich noch Unteroffizier o.P werden wenn man als Manschafter mit geringem Aufwand und weniger Verantwortung am Ende mehr verdienen kann.
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slider

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #79 am: 02. August 2020, 01:48:45 »

Weil man als Uffz o.P. im Gegensatz zum Mannschafter eine ZAW absolvieren oder mit höherem Dienstgrad einsteigen kann ... z.B.
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Ralf

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #80 am: 02. August 2020, 06:47:08 »

@Ralf

Siehe der Anteil "Das Wichtigste in Kürze", da steht klar, dass man nur innerhalb des eigenen Verbandes auf solche Stellen kommt.
Ja, das weiß ich. Trotzdem hat der Verband da kein Mitspracherecht im von @SolSim geschriebenen "Verband darf mitreden", siehe mein Beitrag davor: Der Beste innerhalb des Verbandes setzt sich durch, nicht der Wunschkandidat.

Das führt nun zwar etwas zu weit, aber ich bin mal gespannt, ob das durchhaltbar ist mit dem "nur Personal aus dem Verband". Wenn ich aus dem Nachbarverband jemanden habe, der besser ist, was hebelt da Art 33 GG aus?
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alpha_de

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #81 am: 02. August 2020, 07:49:38 »

Da im Verband durch die Chefs und den Kdr die nötigen Beurteilungen geschrieben werden, ist dieses Mitspracherecht faktisch gegeben.
Ich stimme dir aber zu, ob dieser Ansatz vor dem VerwG Bestand haben wird, ist ein anderes Thema.
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SolSim

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #82 am: 02. August 2020, 07:59:03 »

So wie Alpha es geschrieben hat meinte ich es auch. Wenn die Chefs und Kommandeure die Beurteilung schreiben, bestimmen sie doch damit schon ein wenig mit wenn der Kandidat aus dem eigenen Verband kommt.

Ich glaube auch nicht, dass es vor Gericht stand halten wird. Warten wir’s ab, dazu müsste erstmal ein Betroffener klagen.
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Ralf

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #83 am: 02. August 2020, 09:53:05 »

Hoffen wir mal, dass es nicht wie manch einer anderen sinnvollen Regelungen dazu kommt.
Die Folge wären dann auch Versetzungen in größerem Stil für Msch oder aber irgendwann eine wie auch immer geartete Bündelung (S-HG und SG-Stabskorporal (keine Ahnung wie die Abkürzungen da lauten).
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Al Terego

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #84 am: 02. August 2020, 10:25:01 »

Weil man als Uffz o.P. im Gegensatz zum Mannschafter eine ZAW absolvieren oder mit höherem Dienstgrad einsteigen kann ... z.B.

... und weil es für Uffz o.P. die Möglichkeit gibt BS zu werden.
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Nachtmensch

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #85 am: 02. August 2020, 11:07:06 »

Habe ich das letztens richtig gelesen, dass der ZSanDstBw komplett ausgeklammert wurde bezüglich Korporal und Stabskorporal?
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Andi8111

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #86 am: 02. August 2020, 11:14:22 »

Weil die Mannschaften des ZSanDst nicht dem TrDst zugerechnet werden. Dazu muss man mal ehrlich sagen, dass im OrgBer ZSanDst für Mannschaftssoldaten auch keine herausgehobenen DP existieren.
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HptFw.dR

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #87 am: 02. August 2020, 17:48:22 »

Weil man als Uffz o.P. im Gegensatz zum Mannschafter eine ZAW absolvieren oder mit höherem Dienstgrad einsteigen kann ... z.B.

... und weil es für Uffz o.P. die Möglichkeit gibt BS zu werden.

Seit wann das??Wäre mir neu das ein Uffz o.P BS werden kann.
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Tommie

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #88 am: 02. August 2020, 17:51:05 »

Auch wenn es für Sie neu sein mag, es ist einfach so! Die ersten UoP, die in die Besoldungsgruppe A7 eingewiesen wurden, haben bereits eine Anlassbeurteilung erhalten, die nächsten folgen zum 30.09.2020, und irgendwann einmal, wenn die ersten UoP zwei Anlassbeurteilungen erhalten haben, erfolgt eine Auswahlverfahren, in dem alle Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, mitspielen werden!

Mag für Sie neu sein, ist aber so ;) !
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Al Terego

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Antw:Korporal Stabskorporal
« Antwort #89 am: 02. August 2020, 17:51:34 »

Weil man als Uffz o.P. im Gegensatz zum Mannschafter eine ZAW absolvieren oder mit höherem Dienstgrad einsteigen kann ... z.B.

... und weil es für Uffz o.P. die Möglichkeit gibt BS zu werden.

Seit wann das??Wäre mir neu das ein Uffz o.P BS werden kann.

Ist ja auch neu.
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