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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Stube Ü25, Frage über Abrechnung Unterkunftspauschale geldwerter Vorteil  (Gelesen 6746 mal)

Archie

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Hallo zusammen,

kurz zu mir:

Ich bin Jahrgang 1992. Q1 2017 bin ich als FWDLer bei der Marine eingestiegen, und danach diente ich als Decksgast auf einer Fregatte. Im Juli 2019 wurde ich an der Marineschule Mürwik zum SAZ und OA ernannt. Der OL wurde erfolgreich abgeschlossen, nachdem OL folgten 2 Kommandierungen. Alles lief im Rahmen. Zum 01.10.2019 wurde ich an die Uni Hamburg versetzt.
Seit dem 01.10.2019 zahle ich als über 25-Jähriger das erste Mal was für meine Stube, da es für mich vorher als FWDLer alles kostenlos war, und nach der Ernennung zum SAZ waren es nur Lehrgänge oder Kommandierungen.

Nun zu meiner Frage, oder meinem Standpunkt:
Ich finde, dass der Dienstherr die Grenze, ab welchem man die Stube "voll" bezahlen muss, relativ willkürlich gewählt hat. Folgendes Beispiel: durch die Stube beziehe ich weniger "netto"-Gehalt als meinen Kameraden, die jünger als 25 Jahre alt sind und auch von meiner Crew sind, obwohl wir alle hier an der Uni den gleichen Dienst verrichten. Aus meiner subjektiven Sicht ist es nicht angebracht, da mir und alle anderen älteren Kameraden einen Nachteil entsteht, nur weil wir älter sind. Leider ist es nicht der Fall, dass ältere Kameraden mehr Gehalt aufgrund des Alters bekommen. Natürlich wäre dies eine Milchmädchenrechnung. Es ist nur ein Beispiel, dies lässt sich analog auf andere Dienstposten übertragen.
Ich weiß, dass der Dienstherr irgendeine Regelung treffen muss, um die Belegung der Stuben zu reglementieren. Aber aus meiner Sicht gibt es viel fairere Lösungen, z.B. dass jeder Soldat eine gewisse Zeit zusteht, in dem er unabhängig vom Alter eine Stube nur gegen den geldwerten Vorteil beziehen darf / kann. Wenn dies nicht möglch ist, muss der Dienst mit Mietzuschüssen etc. nachhelfen.

Ich hoffe, dass dies kein Doppelpost ist, da ich mit der SuFu nicht weiterkam, und andere Kameraden hier vielleicht auch einen ähnlichen Gedanken haben.
Ich wäre über konstruktive Beiträge oder Verlinkungen von euch sehr dankbar.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Archie
« Letzte Änderung: 09. Juli 2021, 19:33:57 von LwPersFw »
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2Cent

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #1 am: 17. November 2019, 07:56:04 »

Stellen sie sich Mal vor sie müssen sich draußen eine Wohnung nehmen? Wie jeder normale Arbeitnehmer auch.
Über 25 ist es zwar schön wenn der Dienstherr ihnen eine Stube gibt, aber er muss das nicht.
Warum sollte ihnen der Dienstherr irgend einen Mietzuschuss bezahlen?
Darf es vielleicht noch ein Dienstwagen zur privaten Nutzung sein?

Ich meine klar wir freuen uns alle über mehr aber das gibt's halt nicht.
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JensMP79

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #2 am: 17. November 2019, 08:03:45 »

Wenn Sie sich "beschwerd" fühlen, wissen Sie doch was zu tun ist. Und wenn Sie denken für sich und viele andere Lösungen zu haben, dann bringen Sie sie doch ein.
Der DBwV freut sich immer über konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Feel free
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2Cent

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #3 am: 17. November 2019, 08:33:36 »

Ich befürchte nur wenn mal jemals die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft anfasst es darauf hinausläuft daß es das garnicht mehr gibt, und dann alle bezahlen.
Man könnte das ganze natürlich auch an die Ausbildungshöhe und Alter knüpfen, wie beim Kindergeld, aber dort hast du auch die Ungerechtigkeit das die Eltern vom Leutnant im Studium noch Kindergeld bekommen aber die vom Stuffz der ne Ausbildung als Lagerist gemacht hat nicht. Natürlich nur solange beide unter 25.
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Andi

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #4 am: 17. November 2019, 13:20:49 »

erste Mal was für meine Stube, da es für mich vorher als FWDLer alles kostenlos war, und nach der Ernennung zum SAZ waren es nur Lehrgänge oder Kommandierungen.

Dann nimm dir doch eine Wohnung. Das wäre deinem Lebensalter doch angemessen.
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LeK

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #5 am: 17. November 2019, 14:21:24 »

Ich finde, dass der Dienstherr die Grenze, ab welchem man die Stube "voll" bezahlen muss, relativ willkürlich gewählt hat. Folgendes Beispiel: durch die Stube beziehe ich weniger "netto"-Gehalt als meinen Kameraden, die jünger als 25 Jahre alt sind

Ich finde, hier kann man genauso gut sagen, dsas es "relativ willkürlich gewählt" ist, dies ausgerechnet an der Zahlung für die Stube festzumachen.

Letztlich gibt es doch einfach verschiedene Ansprüche in den verschiedenen Statūs. Dabei wird gern übersehen, dass diese nicht allein aus den Nettozahlungen bestehen.
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funker07

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #6 am: 17. November 2019, 17:07:33 »

Aus meiner subjektiven Sicht ist es nicht angebracht, da mir und alle anderen älteren Kameraden einen Nachteil entsteht, nur weil wir älter sind. Leider ist es nicht der Fall, dass ältere Kameraden mehr Gehalt aufgrund des Alters bekommen. Natürlich wäre dies eine Milchmädchenrechnung.
Aus sicht eines ebenfalls Betroffenen:
Jo, ist doof, ist aber so.
Man versucht schon diverse andere Regelungen möglichst allen Recht zu machen...herausgekommen ist dabei das wohl komplizierteste/umfangreichste Steuerrecht der Welt.

Wichtiger wäre mir, von Anfang an TG für alle einzuführen. Damit wäre dann der Anspruch auf eine Stube oder anderweitige Unterkunft (Wohnung) sichergestellt. Ich bin seit >10 Jahren Pendler (an verschiedenen Standorten) und bekomme kein TG, da ich bei Dienstantritt noch keine eigene Wohnung hatte. Dürfte ziemlich vielen so gehen, dir auch, so wie es sich liest.
Aber auch das wird nicht passieren.

Es ist nur ein Beispiel, dies lässt sich analog auf andere Dienstposten übertragen.
Hmm, Nachteile auf Grund des Alters oder was meinst du? Außer beim Höchstalter bei Bewerbungen (wo ich es sinnvoll finde) wüsste ich da auf die Schnelle nicht viele.
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LwPersFw

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #7 am: 18. November 2019, 06:57:54 »


Wichtiger wäre mir, von Anfang an TG für alle einzuführen. Damit wäre dann der Anspruch auf eine Stube oder anderweitige Unterkunft (Wohnung) sichergestellt. Ich bin seit >10 Jahren Pendler (an verschiedenen Standorten) und bekomme kein TG, da ich bei Dienstantritt noch keine eigene Wohnung hatte. Dürfte ziemlich vielen so gehen, dir auch, so wie es sich liest.
Aber auch das wird nicht passieren.


Immer wieder erstaunlich was der Dienstherr - also letztlich der Steuerzahler - noch alles bezahlen soll...

Davon ab ... die Bw ist auch hier ... wie in vielen anderen Fällen ... nicht im "luftleeren Raum"... denn das Bundesumzugsgesetz und die TGV-Bund gelten für den gesamten Bundesdienst.

Und TG soll darin eine dienstlich bedingte doppelte Haushaltsführung erleichtern ... nicht mehr ... nicht weniger.

Wer also keinen eigenen Hausstand hat ... bekommt eben für max. Kommandierungen bis 3 Monate Geld ... darüber nicht.

Und wer sich als junger Mensch ... mit einem Netto-Gehalt um die 2000 €, keine eigene Wohnung einrichten will, obwohl er/sie sich für 12...15...Jahre verpflichtet, muss mit den finanziellen Konsequenzen leben...
Und bitte jetzt nicht wieder : "ich bin ja nur auf Lehrgängen... und werde laufend versetzt...!" ... nein, für die absolute Masse der Uffz/Mann ist dies nicht der Fall ... schon gar nicht für die gesamte Dienstzeit...
« Letzte Änderung: 18. November 2019, 07:00:00 von LwPersFw »
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didi62

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #8 am: 19. November 2019, 09:31:11 »

durch die Stube beziehe ich weniger "netto"-Gehalt als meinen Kameraden, die jünger als 25 Jahre alt sind und auch von meiner Crew sind, obwohl wir alle hier an der Uni den gleichen Dienst verrichten.


Da bei den Kameraden die unter 25 Jahre alt sind der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG in Ansatz gebracht wird, glaub ich nicht, dass das Nettogehalt aufgrund des freiw. Wohnens niedriger ist - sofern keine Befreiung vom Wohnen in der GU vorliegt.
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LwPersFw

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #9 am: 19. November 2019, 09:55:13 »

durch die Stube beziehe ich weniger "netto"-Gehalt als meinen Kameraden, die jünger als 25 Jahre alt sind und auch von meiner Crew sind, obwohl wir alle hier an der Uni den gleichen Dienst verrichten.


.... der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG ....


Gutes Stichwort @didi62 ...

Im Gegensatz zum zuvor genannten wäre DIES ein Punkt, bei dem sich die Betroffenen mal hätten "aufregen können"...
Aber dafür müsste man sich frühzeitig auch mal mit dem beschäftigen, was der Gesetzgeber so plant...

Denn im

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsund Umzugskostenrechts
(Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)

Stand: 11.01.2019

stand noch:

"§ 39 BBesG (neu)

Familienzuschlag

(1) Der Familienzuschlag wird nach Anlage V gewährt. Er besteht aus
1. dem Familienzuschlag 1, der vom Familienstand abhängig ist,
2. dem Familienzuschlag 2, dessen Höhe sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder richtet.
(2) Die Bestandteile des Familienzuschlags werden vom Ersten des Monats an
gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt. Sie werden nicht mehr gezahlt
ab dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tage vorgelegen
haben.
(3) § 6 findet auf den Familienzuschlag keine Anwendung."



Wie zu sehen ... wäre der alte § 39 Abs 2 zum 01.01.2020 weggefallen ... und zwar ersatzlos !

Warum ?

Aus der Begründung im Gesetzentwurf:

"Zu § 39 Absatz 2

Die Regelung entspricht dem bisherigen § 41. Die bisherige Regelung des § 39 Absatz 2 soll entfallen.
Sie findet derzeit nur noch bei Soldaten Anwendung, sofern diese dienstlich verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
Nach § 69 Absatz 2 wird diesen Soldaten die Unterkunft jedoch unentgeltlich bereitgestellt.
Eine Kürzung des Grundgehalts führt im Ergebnis dazu, dass der Grundsatz der unentgeltlichen Bereitstellung durchbrochen wird."


D.h. das federführende Bundesministerium hat selbst festgestellt, dass hier etwas nicht stimmt...



Da aber später die Überarbeitung des Familienzuschlages aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde ... viel auch diese Änderung weg...
Nur weil sie in einem Absatz des alten § 39 steht ... aber vom Grund her nichts mit dem Familienzuschlag zu tun hat !

Wo war da der "Aufschrei" der Betroffenen ? Warum wurden nicht hunderte Schreiben z.B. an den DBwV geschickt, zumindest diese Änderung im Gesetzentwurf zu belassen ?

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Hades

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #10 am: 08. Juli 2021, 20:35:40 »

Tag,

ich weiß der post ist etwas älter, da es aber zu meiner Frage passt, dachte ich mir, besser als immer ein neuen Post zu eröffnen.

Zu mir, ich bin 24 und Kasernenschläfer, werde bald aber 25 und frage mich wie dort die Kosten sind. Derzeit zahle ich eine Pauschale für meine Stube als Geldwertenvorteil, aber als ich noch in Merzig als FWDLer war, hing dort ein Ausdruck in dem die Stubenberechnung ausgeschildert war. Die Berechnung ging nach DG, qm2 und wie viele Personen auf einer Stube sind. Jetzt zu meiner Frage, gibt es dieses Verfahren noch ab 25 oder ist dies nicht mehr aktuell? Und wenn ja, kann mir jemand sagen wo ich diese Werte für das aktuelle Jahr finden kann? Ich weiß, die ändern sich jährlich, aber hab bis jetzt nichts in dieser form als Vorschrift oder als Gesetz gefunden.
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SolSim

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #11 am: 08. Juli 2021, 21:23:38 »

Einfach den Spieß fragen. Der weiß so etwas😉
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didi62

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #12 am: 09. Juli 2021, 08:12:33 »

Tag,

ich weiß der post ist etwas älter, da es aber zu meiner Frage passt, dachte ich mir, besser als immer ein neuen Post zu eröffnen.

Zu mir, ich bin 24 und Kasernenschläfer, werde bald aber 25 und frage mich wie dort die Kosten sind. Derzeit zahle ich eine Pauschale für meine Stube als Geldwertenvorteil, aber als ich noch in Merzig als FWDLer war, hing dort ein Ausdruck in dem die Stubenberechnung ausgeschildert war. Die Berechnung ging nach DG, qm2 und wie viele Personen auf einer Stube sind. Jetzt zu meiner Frage, gibt es dieses Verfahren noch ab 25 oder ist dies nicht mehr aktuell? Und wenn ja, kann mir jemand sagen wo ich diese Werte für das aktuelle Jahr finden kann? Ich weiß, die ändern sich jährlich, aber hab bis jetzt nichts in dieser form als Vorschrift oder als Gesetz gefunden.
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Hades

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #13 am: 09. Juli 2021, 12:38:10 »

Danke für die Tabelle, ist zwar nicht 1:1 die gleiche die ich im Kopf habe, denn diese wurde nicht nochmal unterteilt in 2 Arten von Beträgen, aber besser als nichts.

Also muss ich als Mannschafter quasi für eine 1 Mann Stube knapp 165€ zahlen? ( denn ich weiß nicht wofür UPI steht, auch wenn dort paar Sachen genannt werden, werde ich aus den Vorschriften nicht ganz schlau. Und weiß nicht ob dieses " UPI  " auf mich zutrifft ) Finde ich ganz schön happig für die Ausstattung die meine Stube hat.  ::) Des Weiteren wieso müssen Offiziere weniger zahlen in der GU für eine Einzelstube, als ein Mannschafter obwohl deren Besoldung höher ist? Liegt das an dem Unterschied zwischen GU und UPI?
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F_K

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Antw:Stube Ü25, allgemeine Frage über Abrechnung
« Antwort #14 am: 09. Juli 2021, 12:43:52 »

@ Hades:

Gegenfrage: Wo bekommst Du auf dem freien Wohnungsmarkt ein Zimmer (sogar teilmobliert, ggf. mit externer Dusche / WC / Bad inkludiert, bewachter Parkmöglichkeit) inklusive aller Nebenkosten (Strom / Heizung / Wasser) für 165 Euro im Monat?
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