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DerNeue1408:
Vielen Dank euch beiden, damit habt ihr mir sehr geholfen.
GastNummer9:
Heißt also wenn ich 5 Tage die Woche in der Kaserne lebe und am Wochenende zu meinen Eltern fahre wo ich noch gemeldet bin, dann bekomme ich den Zuschlag?
LwPersFw:
--- Zitat von: GastNummer9 am 30. Januar 2023, 10:31:41 ---Heißt also wenn ich 5 Tage die Woche in der Kaserne lebe und am Wochenende zu meinen Eltern fahre wo ich noch gemeldet bin, dann bekomme ich den Zuschlag?
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie ledig ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand sind und dann in einer zugewiesen Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird diese ja zu Ihrem Hauptwohnsitz.
Dies hat auch steuerrechtliche Gründe.
D.h. Sie haben bei Ihren Eltern keinen Hauptwohnsitz mehr.
Für die Zahlung des Auslandszuschlags gilt dann:
Auszug
"Auslandszuschlag (§ 53 BBesG)
Auslandsdienstbezüge (ADB) stehen zu bei Versetzung ins Ausland bzw. bei Abordnung / Kommandierung über 3 Monate ins Ausland, wenn der Bezügeempfänger seinen dienstlichen und tatsächlichen Wohnsitz im Ausland hat.
Die Höhe der ADB hängt ab von
- der Höhe Ihrer Grundgehaltsspanne sowie der Zonenstufe des ausländischen Dienstortes (Anlage VI.1 und VI.2 zum BBesG)
- ggf. von Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkunft / Gemeinschaftsverpflegung "
Quelle: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/160674/86ccfca80327fea9f523e9536cd60436/informationspaket-auslandsumzuege-volle-zusage-data.pdf
Wo Sie Ihre Freizeit verbringen, spielt dabei keine Rolle.
Zum o.g. Punkt der Kürzung des Auslandszuschlags bei Bereitstellung einer GMU...
Siehe hier https://www.buzer.de/gesetz/1599/a22803.htm
Dort Absatz 2 , Satz 4 bis 6
Und hier https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm
Dort Punkt 53.2.4
Grundsätzlich nehmen Sie rechtzeitig vor Versetzung mit dem für Ihre Auslandsbesoldung zuständigen Bearbeiter Kontakt auf und besprechen mit diesem alle relevanten Fragen. Auch was Sie bzgl. der steuerrechtlichen Fragen beachten müssen.
cantwo:
Guten Tag,
ich hätte auch eine Fage und zwar weiß ich das ich ja mein Hauptwohnsitz in ausland anmelden muss um alle vorteile zu genießen zu können. Kann ich trotzdem eine Nebenwohnsitz in Deutschland haben? So das ich nicht alle Verträge die ich habe ummelden muss.
Weil ohne Wohnsitz in deutschland müsste ich diese ja alle kündigen bzw. würden die gekündigt werden. oder sehe ich das falsch?
Thomi35:
Der Begriff „Hauptwohnsitz“ bezieht sich auf Wohnungen im Inland, vgl. § 21 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Ist nur eine Wohnung im Inland vorhanden, so ist diese automatisch Hauptwohnsitz im Sinne des BMG. Wenn ich es richtig sehe, dann ist im Gesetz lediglich der Fall vorgesehen, daß man sich in das Ausland abmeldet (§ 23 Abs. 6 BMG), das dürfte aber bedingen, daß keine Wohnung im Inland mehr besteht. Die einzige Wohnung im Inland kann also auf keinen Fall Nebenwohnung sein, da hier die Voraussetzung ist, daß mehrere Wohnungen im Inland existieren (§ 21 Abs. 3 BMG).
Zu den Verträgen: Warum muß man diese kündigen, wenn kein Wohnsitz mehr im Inland besteht? Im allgemeinen laufen diese einfach weiter, es ist lediglich erforderlich, den Vertragspartnern die neue Adresse (dann z. B. im Ausland) mitzuteilen.
Die Kündigung ist übrigens ein Gestaltungsrecht, welches man einseitig wahrnehmen kann, aber nie muß!
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