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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verhalten in öffentlichen Medien, z.B. Facebook (Meta), WhatsApp, etc.  (Gelesen 16994 mal)

bayern bazi

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« Letzte Änderung: 30. Januar 2021, 16:43:34 von LwPersFw »
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Opa_Hagen

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Servus bazi,

tja, gut und schön, aber das hier ist ein privat betriebenes Forum und es herrscht hier nur die Pflicht zur Einhaltung der selbst auferlegten Forumsregeln.
Ich wage mal zu bezweifeln, dass Forenteilnehmer im Dienstbetrieb so mit Kameraden umspringen wie mit manch unwissenden Fragestellern hier...

Gruss aus dem schönsten IT Standort

Hagen


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F_K

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Ontopic:

Meistens bin ich kein Angehöriger der Bundeswehr - halte Stil und Form aber trotzdem im Rahmen der Ansprüche des GI.

Auch Offtopic:

Ich wage mal zu bezweifeln, dass mancher (unwissender) Forenteilnehmer im Dienstbetrieb so mit Kameraden "umspringen", die versuchen, ihnen zu helfen ..
(die hätten da nämlich wahrscheinlich nicht mal die "Traute", sich in einer dienstlichen Angelegenheit zu melden …)
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PzPiKp360

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das hier ist ein privat betriebenes Forum und es herrscht hier nur die Pflicht zur Einhaltung der selbst auferlegten Forumsregeln.

Vorschriften und Regeln bzgl. Sicherheit, Geheimhaltung oder Kameradschaft gelten immer und überall, egal ob das Forum privat ist oder nicht.
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bayern bazi

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ich sehe im 3. Absatz  den Umgang in online-foren genau foren wie dieses mit erwähnt -

egal ob dienstlich oder private (oder  gerade in privat geführten foren) stil und form sollte IMMER gewahrt werden !!!
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bayern bazi

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LwPersFw

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Hier sind die Guidelines zu finden...

https://www.bundeswehr.de/de/social-media-bundeswehr


bzw. im Anhang
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LwPersFw

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Aktuell ist in Erarbeitung...

"Gesetz  zur intensivierten erweiterten  Sicherheitsüberprüfung  mit Sicherheitsermittlungen  von Soldatinnen  und  Soldaten  und Sicherheitsüberprüfung  von  Reservistinnen und  Reservisten"

https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/entwurf-gesetz-zur-intensivierten-sicherheitsueberpruefung-5022506


Darin u.a. enthalten:

Auszug

"§ 3a Verwendungsbezogene Sicherheitsüberprüfung

(1)  Für  Soldaten,  die  in einer  besonders  sicherheitsempfindlichen Verwendung eingesetzt  werden oder  dort  eingesetzt  werden  sollen,  ist  eine  erweiterte  Sicherheitsüberprüfung  mit  Sicherheitsermittlungen nach  dem  Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen  mit  den Maßgaben,  dass

1. 
durch die  mitwirkende Behörde,  ungeachtet  der  Voraussetzungen  des  §  12 Absatz  5  Satz  1  des  Sicherheitsüberprüfungsgesetzes,  eine Befragung  durchzuführen  ist  und

2. 
zu dem  zu überprüfenden  Soldaten  in erforderlichem  Maße Einsicht  in öffentlich sichtbare  Internetseiten  sowie  in  den  öffentlich  sichtbaren  Teil  sozialer  Netzwerke genommen  wird.   

(2)  Der  zu  überprüfende  Soldat  hat  in  der  Sicherheitserklärung die von  ihm  genutzten sozialen Netzwerke  und  die Namen,  unter  denen  er  dort  angemeldet  ist,  anzugeben.  Der  zu  überprüfende  Soldat  hat  ein  aktuelles  Lichtbild  bei  der  Erst-  und  den Wiederholungsüberprüfungen  beizufügen. "


Also Obacht für Soldaten, die in solche Verwendungen wollen...
oder aktuell sind...

Denn beim Internet gilt ja der alt bekannte Spruch : "Das Netz vergisst nichts!"

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IcemanLw

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Fragt sich nur was alles als soziales Netzwerk zählt ob das erst bei Facebook beginnt oder schon bei kleineren Foren.
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Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

LwPersFw

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Fragt sich nur was alles als soziales Netzwerk zählt ob das erst bei Facebook beginnt oder schon bei kleineren Foren.


"Soziale Netzwerke sind Plattformen im  Internet,  die  dazu bestimmt sind,  Inhalte  mit  anderen  Nutzerinnen oder  Nutzern zu teilen oder  einer  darüberhinausgehenden  Öffentlichkeit  zugänglich  zu  machen,  z.B. Facebook,  Twitter,  Snapchat,  Instagram, YouTube,  TikTok,  XING  und  LinkedIn. 

Abzugrenzen davon sind Plattformen,  die  ausschließlich der  Individualkommunikation mit  gezielt  ausgewählten  Nutzerinnen oder  Nutzern dienen.  Messenger-Dienste,  wie etwa  Whats-App,  sind daher  keine sozialen Netzwerke in diesem  Sinne. 

Keinen Einfluss  auf  die  Einordnung  als  soziales  Netzwerk  hat  die Form  der  ausgetauschten  Inhalte,  so  dass  sowohl  Texte,  Videos,  Bilder  oder  auch  Kombi nationen hieraus  von der  Definition umfasst  sind. 

Die Einsichtnahme in öffentliche Internetseiten  sowie  in  öffentliche  Teile  sozialer  Netzwerke  ist  zudem  präventiv  geeignet,  zu  einer prognostischen  Einschätzung  möglicher  Entwicklungstendenzen der  zu überprüfenden  Soldatinnen und  der  zu überprüfenden  Soldaten  zu gelangen."



Deshalb kann ich allen Betroffenen ... zukünftigen und aktiven Soldaten ... ab sofort nur empfehlen ... das o.G. zu berücksichtigen ...

Auch sei in diesem Zusammenhang daran erinnert...

... das bald die Entlassung nach 55 Abs 5 SG innerhalb der ersten 8 Jahre möglich sein wird ...

"Nach § 55 Abs. 5 SG kann ein Soldat auf Zeit während der ersten vier ( Anm.: bald 8 Jahre ) Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Die fristlose Entlassung stellt ein Mittel dar, um eine Beeinträchtigung der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft zu vermeiden.

Sie soll einen künftigen Schaden verhindern und dient allein dem Schutz der Bundeswehr.

Sie ist keine Disziplinarmaßnahme zur Erhaltung der beruflichen Integrität der Soldaten auf Zeit, sondern kann zu einer bereits verhängten Disziplinarmaßnahme hinzutreten.

Fristlose Entlassung und Disziplinarmaßnahme sind rechtlich nebeneinander stehende, an „abgesehen von der Dienstpflichtverletzung“ unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfende Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.1995 - 2 WDB 2.95 - juris)"


« Letzte Änderung: 30. Januar 2021, 16:39:54 von LwPersFw »
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IcemanLw

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Das heißt also, dass auch dieses Forum als soziales Netzwerk gezählt werden kann?
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HubschrauBär

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Davon würde ich ausgehen. Genauso wie AG, WHQ, andere Fachforen, ect.

Ich denke aber, dass hier nur ein sehr geringer Personenkreis (SpezKr, BAMAD, usw) betroffen ist. Also diejenigen die bisher auf Ü3 überprüft wurden.

Ansonsten wäre das wohl eine kaum zu bewältigende Aufgabe.
Aber man weiss ja nie, in welche Verwendung es einen evtl auch in Zukunft verschlägt
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LwPersFw

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Davon würde ich ausgehen. Genauso wie AG, WHQ, andere Fachforen, ect.

Ich denke aber, dass hier nur ein sehr geringer Personenkreis (SpezKr, BAMAD, usw) betroffen ist. Also diejenigen die bisher auf Ü3 überprüft wurden.

Ansonsten wäre das wohl eine kaum zu bewältigende Aufgabe.
Aber man weiss ja nie, in welche Verwendung es einen evtl auch in Zukunft verschlägt


"... Zunächst,  aber  nicht  abschließend,  sind  anfangs  etwa  1.300  Soldatinnen und  Soldaten in besonders  sicherheitsempfindlichen  Verwendungen  mit  einer  verwendungsbezogenen  Sicherheitsüberprüfung  zu überprüfen,  (...)
Es  wird weiterhin davon  ausgegangen,  dass  in der  Folge  jährlich weitere 500  Sicherheitserklärungen  für  verwendungsbezogene  Sicherheitsüberprüfungen, im  Bereich  der  Erst-  und  Wiederholungsüberprüfung ...
"
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Löwe von Eutin

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Deshalb kann ich allen Betroffenen ... zukünftigen und aktiven Soldaten ... ab sofort nur empfehlen ... das o.G. zu berücksichtigen ...

Auch sei in diesem Zusammenhang daran erinnert...

... das bald die Entlassung nach 55 Abs 5 SG innerhalb der ersten 8 Jahre möglich sein wird ...

"Nach § 55 Abs. 5 SG kann ein Soldat auf Zeit während der ersten vier ( Anm.: bald 8 Jahre ) Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Die fristlose Entlassung stellt ein Mittel dar, um eine Beeinträchtigung der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft zu vermeiden.

Sie soll einen künftigen Schaden verhindern und dient allein dem Schutz der Bundeswehr.

Sie ist keine Disziplinarmaßnahme zur Erhaltung der beruflichen Integrität der Soldaten auf Zeit, sondern kann zu einer bereits verhängten Disziplinarmaßnahme hinzutreten.

Fristlose Entlassung und Disziplinarmaßnahme sind rechtlich nebeneinander stehende, an „abgesehen von der Dienstpflichtverletzung“ unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfende Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.1995 - 2 WDB 2.95 - juris)"


Gibt es Beispiele/ Fallbeispiele dafür, in denen die Nutzung von sozialen Medien etc. dafür sorgt, das dass Verbleiben in einem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde? Ich persönlich kann mir da relativ schwer etwas drunter vorstellen.

Und für wen und ab wann würde das mit den 8 statt 4 Jahren gelten?
Ich weiß, dass ich bei der Wiedereinstellug unter anderem unterschreiben musste, dass mir bekannt ist, dass man als Soldat auf Zeit innerhalb der ersten 4 Dienstjahre entlassen werden kann. Es fällt mir schwer mir vorzustellen, dass in Zukunft quasi rückwirkend den Soldaten, die ihre 4 Dienstjahre schon rumhaben das Vertrauen entzogen wird, weil sich an den Paragraphen etwas geändert hat.
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Ralf

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Geht es nur mir so, oder bin ich der einzige, der deine Fragen verstörend finde?
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