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Autor Thema: Tätigkeitsabzeichen Reloaded  (Gelesen 3182 mal)

LWLupus

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Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« am: 30. November 2019, 15:09:22 »

Hallo,

Ich hoffe, das Thema ist noch nicht beantwortet und wenn, dann bitte ich um Entschuldigung, da ich es nicht so fand.

Im Jahre 2002 begann ich meinen Wehrdienst der damals neun Monate ging. Nach der AGA war ich in einem Büro eingesetzt.

2005 fing ich als Reservist an und 2007 erfolgte meine erste RDL (damals noch Wehrübung) und die Beförderung zum SG d. R..

2012 wurde ich Uffz d. R. mit AAP für Personal im Stabsdienst und ich erhielt mein Tätigkeitsabzeichen dazu in der Stufe Bronze. Bis 2014 machte ich noch RDL, sodass ich auf ca. 365 WÜ-Tage kam.

2017 wurde ich als StUffz wieder eingestellt und bekam im Juni d. J. die Anerkennung als Stabsdienst-Uffz durch Zivilberuf. Der Beruf ist Bürikaufmann, den ich seit 2002 vor Dienstantritt habe.

Nun meine Frage:

Bis auf ein paar RDL waren alle anderen im Stabsdienst. Da in der Vorschrift 2630 (Anzugsordnung) zu lesen ist, dass bei Reservisten auch zwei Wochen als ein Jahr gelten, damit der Resi nicht solange auf ein Abzeichen in Silber oder Gold warten muss, frage ich mich ab wann ich denn nun zählen muss, für die nächsten Stufen?

Einige der Wü waren auch über Monate und ich weiß nun nicht ob die Zählung ab dem letzten gilt, ab Wiedereintritt oder erst ab der neuen Zuerkennung?

Unser KTF ist schon wild drauf, mir gerne das Abzeichen in Silber zu geben aber ich möchte nur, was ich auch wirklich verdiene.

Danke im voraus.
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LWLupus

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #1 am: 30. November 2019, 15:35:36 »

Ups. Noch vergessen: das mit Ausbildungshöhe 7 ist mir bekannt und aufgrund der Vordienstzeit würde mir die Erfahrungsstufe 3 zuerkannt.
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Flg a D

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2019, 19:18:51 »

Das mit AH 7 gibt es nicht mehhr. Bekommen jetzt auch Msch
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Ralf

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2019, 19:23:13 »

Bitte dazu genau in die jeweiligen Vorschriften der UTB schauen!
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Toni357

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #4 am: 12. Januar 2020, 16:05:38 »

Moin Kameraden,

Ich wollte jetzt keinen weiteren Thread erstellen und schreibe mein Anliegen hier rein:
Die Auszüge aus Vorschriften und was ich sonst so gelesen hab, scheint mir noch zu viel Spielraum zu haben.


Bis III 2017 habe ich meine DPA gmeacht. Nach diesen drei Lehrgängen kam ich meine Stammeinheit (Marinesicherung (VR76) in Eckernförde) bis Oktober 2018, als ich DZE hatte, als HG, da ich FWDLer war.

- Meiner Einschätzung nach hab ich min. 6 Monate Dienst in meiner fachbezogenen Verwendung geleistet (Sicherungstrupppe)

Nun, ich bin ein halbes Jahr später (nach DZE) als Wiedereinsteller in einer anderen Laufbahngruppe eingestiegen.
Inzwischen habe ich die "ATN für Unteroffiziere LAsK" und bin auch in der Dienstgradgurppe Unteroffiziere o.P.

- Damitm, meiner Einsätzung nach, ist auch die andere Vorraussetzung zum tragen erfüllt: Diese abstrakte "ATN Stufe 7"
  weil ein TA nur ab Uffz oder höher verliehen wird (mit Ausnahmen...)

Ich war noch NICHT bei meinem PersFw um ein TA zu beantragen, weil ich von einigen Kameraden inoffiziell gehört hab,
mir stehe kein TA zu da ich ja die eine Vorausetzung (Zeit: 6 Monate f. Bronze) dort erfüllt hatte und aber die andere Voraussetzung (DG: Uffz bzw. "ATN Uffz LAsk") hier erfüllt hab.

Mein Anliegen teile ich hier, weil ich wissen möchte ob es sich überhaut lohnt zum Perser zu gehen und was ich ihr sagen soll, weil ich sehr gerne in Andenken an meine Zeit damals dieses TA tragen möchte.

Danke im voraus falls sich das hier jemand durch ließt und mir helfen kann.
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F_K

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #5 am: 12. Januar 2020, 18:03:15 »

Für ein TA "damals" fehlt die Ausbildungshöhe in der damaligen Tätigkeit.

Uffz / Fw / Offz SK ist die Befähigung in der jeweiligen Dienstgradgruppe unfallfrei Truppenverpflegung aufnehmen zu können und die Kantine zu finden (natürlich nur in einfachen Fällen und ggf. mit Anleitung).

Dafür gibt es kein zugeordneten TA.

Du benötigst eine ATB in einer AVR, der in Deiner AVR ein TA zugeordnet ist, Ausbildungshöhe 7 und passend dazu die Dauer der Tätigkeit.

TAs gibt es nicht ehrenhalber und nicht als Andenken.
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Toni357

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #6 am: 12. Januar 2020, 19:43:58 »

Uffz / Fw / Offz SK ist die Befähigung in der jeweiligen Dienstgradgruppe unfallfrei Truppenverpflegung aufnehmen zu können und die Kantine zu finden (natürlich nur in einfachen Fällen und ggf. mit Anleitung).

Da musste ich Schmunzeln ;D


Vielen Danke für die Antwort! Also "scheitert" es nur daran dass ich damals nur Mannschafter war auf gut deutsch :/
Und brauch gar nicht erst einen Antrag beim PersFw stellen.


"Ehrenhalber" und "Andenken" sollte man nicht falsch verstehen. Ich bin in einer anderen Truppengattung und daher ist nicht ersichtlich (an meiner Uniform) wo ich militärischgesprochen "herkomme" ... Manche belächeln daher mein Anliegen, aber wenn ich kein TA tragen darf ist das so und auch nicht so wild.
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Ralf

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #7 am: 13. Januar 2020, 05:03:24 »

Bronze wäre von Amts wegen zuzuerkennen. Erst ab Silber mit Antrag.
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RefüPerser d.R.

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #8 am: 13. Januar 2020, 06:45:32 »

C2-2630/0-0-2810

401. Grundsätzlich gilt: Tätigkeitsabzeichen sind unbenommen der Stufe zu beantragen.

Das Heer geht da eigene Wege.
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Ralf

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #9 am: 13. Januar 2020, 08:32:06 »

Ja, das Thema hatten wir schon mal, halte ich für nicht durchsetzbar (Dokumentenhierachie A-Erlass).
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67180.msg684229.html#msg684229
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Alex T

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #10 am: 29. Januar 2020, 06:41:11 »

Guten Tag,

Was ist mit Ausbildungshöhe 3 ? Darf ich Tätigkeitsabzeichen beantragen?

Ich habe ATN GGFahrer Stk (3004835) und ATN GGFahrer  Mun (3024835) , Mannschaften Laufbahn.

Danke.
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F_K

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Antw:Tätigkeitsabzeichen Reloaded
« Antwort #11 am: 29. Januar 2020, 08:48:22 »

Zitat
Du benötigst eine ATB in einer AVR, der in Deiner AVR ein TA zugeordnet ist und passend dazu die Dauer der Tätigkeit
.

Dazu ist die TSK / UTB bereichtsspezifische Regelung auszuwerten.
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