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Autor Thema: Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe  (Gelesen 3287 mal)

DaThaqi

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Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« am: 29. November 2019, 12:29:51 »

Mahlzeit!
Eine Frage auch wenn ich feststelle dass einige recht allergisch auf das Thema reagieren:
Wie sieht es eigentlich aus mit privater Ausrüstung die man sich beschafft, die aber gleichzeitig schon Anderswo in der Truppe eingeführt sind:
Beispiele: Woolpower Pullover, Berghaus Rucksäcke, Carinthia Jacke oder Linderhof Chest Rig und Plattenträger?
All diese Gegenstände gibt es ja in der Truppe, nur eben nicht für alle. Wer sich solche Dinge kauft, vorausgesetzt es wird nicht sowieso weg befohlen, müsste man
doch rein rechtlich auf der sicheren Seite sein, weil es ja nicht nur dem dienstlichen in Form und Farbe entspricht, sondern mit diesem sogar identisch ist.

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Thaqi
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KillBurn93

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #1 am: 29. November 2019, 12:32:48 »

Wer sagt denn das Ihre Version nicht Made in China ist und deshalb nicht den Standards der Bundeswehr entspricht?
Grundsätzlich wird nur für das gehaftet was auch vom Dienstherrn ausgegeben oder separat genehmigt wurde.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

DaThaqi

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #2 am: 29. November 2019, 12:41:31 »

Gut dann anders gefragt:
Wenn man als Vorgesetzter einen Ausrüstungsgegenstand, der nicht wie z.B. dein Brustsitzgeschirr ständiger Prüfung durch ausgebildetes Personal befinden muss, genehmigt,
der genau so (z.B. Carinthia Jacke) selber Hersteller wie dienstlicher, selbes Modell wie dienstliches, müsste man zumindest als Vorgesetzter rein Versicherungstechnisch raus sein aus der Nummer, oder?
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Ralf

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #3 am: 29. November 2019, 13:21:05 »

Konstruiere doch nicht irgendein Beispiel (whataboutism), das hilft doch nichts. Wenn was passiert, kannst du dich ja auch nicht auf eine Aussage aus nem Forum berufen.
Die Aufarbeitung eines Schadensereignisses wird sowieso eine Einzelfallprüfung sein. Und da kann man wunderschön selbst Beispiele konstruieren: Brennende Jacke -> wäre der selbe körperliche Schaden auch mit der dienstl. Feldjacke aufgetreten?! Es hat ja seinen Grund, dass diese Einheit nicht die Carinthia Jacke hat.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #4 am: 29. November 2019, 14:11:15 »

Zitat
Wenn man als Vorgesetzter einen Ausrüstungsgegenstand, ..., genehmigt,

So eine "Genehmigung" wird kein vernünftig denkender Vorgesetzter erteilen - weil er dazu nicht befugt ist.

Ggf. "übersieht" ein Vorgesetzter mal Dinge.
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Al Terego

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #5 am: 29. November 2019, 14:22:23 »

Als Vorgesetzter unterbinde ich so etwas schon allein deswegen, um zu verhindern, dass andere Soldaten aufgrund des "Gruppendrucks" sich genötigt fühlen "nachzurüsten", auch wenn sie dies eigentlich nicht wollen.
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MMG-2.0

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #6 am: 29. November 2019, 16:17:38 »

Mahlzeit!
Eine Frage auch wenn ich feststelle dass einige recht allergisch auf das Thema reagieren:
Wie sieht es eigentlich aus mit privater Ausrüstung die man sich beschafft, die aber gleichzeitig schon Anderswo in der Truppe eingeführt sind:
Beispiele: Woolpower Pullover, Berghaus Rucksäcke, Carinthia Jacke oder Linderhof Chest Rig und Plattenträger?
All diese Gegenstände gibt es ja in der Truppe, nur eben nicht für alle. Wer sich solche Dinge kauft, vorausgesetzt es wird nicht sowieso weg befohlen, müsste man
doch rein rechtlich auf der sicheren Seite sein, weil es ja nicht nur dem dienstlichen in Form und Farbe entspricht, sondern mit diesem sogar identisch ist.

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Thaqi


Vollkommen gleich, die Bundeswehr wird im Schadensfall nicht(s) zahlen. 

 
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HubschrauBär

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #7 am: 29. November 2019, 17:30:52 »

Mahlzeit!
Eine Frage auch wenn ich feststelle dass einige recht allergisch auf das Thema reagieren:
Wie sieht es eigentlich aus mit privater Ausrüstung die man sich beschafft, die aber gleichzeitig schon Anderswo in der Truppe eingeführt sind:
Beispiele: Woolpower Pullover, Berghaus Rucksäcke, Carinthia Jacke oder Linderhof Chest Rig und Plattenträger?
All diese Gegenstände gibt es ja in der Truppe, nur eben nicht für alle. Wer sich solche Dinge kauft, vorausgesetzt es wird nicht sowieso weg befohlen, müsste man
doch rein rechtlich auf der sicheren Seite sein, weil es ja nicht nur dem dienstlichen in Form und Farbe entspricht, sondern mit diesem sogar identisch ist.

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Thaqi


Vollkommen gleich, die Bundeswehr wird im Schadensfall nicht(s) zahlen.
Auch wenn ich kein Fan von selbstbeschaffter Ausrüstung/ Bekleidung bin:

Gibt es dazu wirklich belegte Fälle?

Sicher wird sich der Dienstherr zurückziehen, wenn z.B. jemand Verbrennungen von sich trägt weil die selbstbeschaffte Jacke Feuer fängt.

Wenn sich aber jemand z.B. beim Gefechtsdienst ein Bein bricht und dabei eben eine selbstbeschaffte Jacke trägt kann ich mir kaum vorstellen, dass der Dienstherr sich aus der Versorgung zurückziehen kann, wenn die private Bekleidung in keinem Zusammenhang mit dem Unfall steht.

Sonst dürfte man ja nichtmal private Unterwäsche tragen ;-)
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MMG-2.0

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #8 am: 29. November 2019, 19:54:46 »

Ich bin davon ausgegangen, dass der Schadensfall schon in Verbindung mit der pers. Ausrüstung steht.
Der Dienstherr wird sich auch nicht direkt zurückziehen, jedoch holt es sich das Geld am Ende zurück, wenn die pers. Ausrüstung damit in Verbindung gebracht werden kann. Die ganzen Schreiben und das Ganze hin und her möchte man nicht wirklich haben.
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DaThaqi

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #9 am: 30. November 2019, 00:43:00 »

Da ergibt sich ja schon fast die nächste Frage:
Wenn ein privater Ausrüstungsgegenstand einen Schaden besser verhindert haben sollte als das dienstliche Äquivalent? Zahlt der Dienstherr dann trotzdem nicht obwohl durch ihr eigenes Material größerer Schaden entstanden wäre?
Ich weiß das sind alles Eventualitäten und Gedankenspiele aber evtl. kennt sich in diesem Gebiet jemand aus bzw. hat Erfahrungen gemacht?
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LwPersFw

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Antw:Private Ausrüstung aber beriets in der Truppe
« Antwort #10 am: 30. November 2019, 08:57:59 »

Der Dienstherr wird niemals für nicht durch ihn eingebrachte Ausrüstung, oder nicht genehmigte (von den Stellen/Vorgesetzten genehmigt, die dazu befugt sind)  private Ausrüstung, zahlen.

Gibt auch keinen Grund dafür.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Also Ende der "Was-wäre-wenn"-Fragen... oder ich mache das Thema zu.
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2019, 09:32:50 von LwPersFw »
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