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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren  (Gelesen 52215 mal)

JensMP79

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Neuigkeiten:

Zitat
Um auch Fahrten im ländlichen Raum zu ermöglichen, steht die Ausweitung auf weite Teile des Regionalverkehrs im IV. Quartal dieses Jahres bevor. Hierfür wurde zwischen dem BMVg und dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) eine Rahmenvereinbarung getroffen.

Die Ausweitung erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. Oktober 2020 werden bereits viele verbundfreie und verbundübergreifende Strecken zum Angebot hinzukommen. Ab dem 13. Dezember, Datum des diesjährigen Fahrplanwechsels der Deutschen Bahn, erweitert sich das Angebot und weitere Abschnitte und Strecken.

Für die Soldatinnen und Soldaten bleibt die Handhabung weiterhin einfach, denn hinsichtlich der Buchung ändert sich nichts: Welche Verbindungen im Einzelnen Teil der Vereinbarung sind, erfahren die Nutzenden am besten durch einen Blick auf die Sondereinstiegsseite der DB ab 1. Oktober bzw. dem 13. Dezember 2020 im Rahmen der Ticket-Buchung. Unverändert gilt: Alle auf dieser Seite verfügbaren Strecken sind kostenlos buchbar.
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BulleMölders

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Bitte bei solchen Zitaten immer die entsprechende Quelle als Link dazuschreiben, sonst könnte der Forenbetreiber schnell Probleme mit dubiosen Abmahnanwälten bekommen.
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VeggieBurger

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In wie weit lässt sich eigentlich nachverfolgen, wer die Token genutzt hat?

Mir geht es um folgendes Beispiel:

Soldat XY hat TG-Anspruch.
Soldat XY führt vier Heimfahrten (Hin- und Rückweg) pro Monat mit dem kostenfreien Bahnfahren durch.
Soldat XY rechnet trotzdem seine zwei Familienheimfahrten ab und macht somit Plus/ schadet dem Bund.

Kann ein ReFü nachverfolgen, ob der Soldat im angegebenen Abrechnungszeitraum das kostenfreie Bahnfahren genutzt hat?

Kann ich mir aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich nicht vorstellen, auch wenn es gut wäre.

Ich frage so, weil ich schon die wildesten Dinge erlebt habe.

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LwPersFw

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In wie weit lässt sich eigentlich nachverfolgen, wer die Token genutzt hat?

Mir geht es um folgendes Beispiel:

Soldat XY hat TG-Anspruch.
Soldat XY führt vier Heimfahrten (Hin- und Rückweg) pro Monat mit dem kostenfreien Bahnfahren durch.
Soldat XY rechnet trotzdem seine zwei Familienheimfahrten ab und macht somit Plus/ schadet dem Bund.

Kann ein ReFü nachverfolgen, ob der Soldat im angegebenen Abrechnungszeitraum das kostenfreie Bahnfahren genutzt hat?

Kann ich mir aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich nicht vorstellen, auch wenn es gut wäre.

Ich frage so, weil ich schon die wildesten Dinge erlebt habe.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Soldat den Tatbestand des Betrug erfüllt, melden Sie dies dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten des Soldaten...

... Alles Weitere ist dann dessen Angelegenheit.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim

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Und wenn Sie den Quatsch selber machen sollten, keine Sorge. So etwas kommt immer raus!
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VeggieBurger

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Weder noch, ich habe keinen TG-Anspruch;-).
Und die paar Euro ist mir meine berufliche Sicherheit nicht wert.

Danek für die Tipps :-)
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Pericranium

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Kann mir jemand sagen, wie normalerweise die Benutzerkennung in der eToken App aufgebaut ist?
Ich habe mich dafür schon mal registriert und die App mal genutzt. Jetzt wollte ich sie wieder nutzen, aber ich wurde automatisch ausgeloggt (weil zu lange nicht mehr geenutzt)
und jettzt weiß ich natürlich meine Kennung nicht mehr. Intranet habe ich nicht und LoNo-Zugriff auch nicht.
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alpha_de

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Leider völlig zufällig.
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RefüPerser d.R.

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Die "beauftragte Person" in der Einheit kann sie dir sagen.

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk

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LwPersFw

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Bundeswehr erweitert regionales Angebot für kostenfreies Bahnfahren in Uniform
Berlin, 14.12.2020, Bundeswehr.

Seit Anfang 2020 können Soldaten in Uniform kostenfrei mit der Bahn fahren. Im Oktober sind weitere Strecken und Verbindungen dazugekommen. Der Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn am 13. Dezember bringt nun weitere Verbindungen. Das Verfahren bleibt aber gleich: eToken laden, Strecke buchen, einsteigen und losfahren – in Uniform und mit Fahrkarte.

Seit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember sind weitere Abschnitte und Strecken für das kostenfreie Bahnfahren in Uniform verfügbar. Diese zweite Stufe der Ausweitung verbessert das bisherige Angebot. Weitere, in erster Linie verkehrsverbundinterne Strecken, werden 2021 hinzukommen. „Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten einzelne Beschlussfassungen der Gremien der Verkehrsverbünde ins neue Jahr verschoben werden“, erklärt Manuel Sandvoß den stufenweisen Ausbau. Er ist Referent in der Projektgruppe Bahnfahren des Verteidigungsministeriums. Die Ansprechstelle der Projektgruppe beantwortet jede Woche bis zu 30 Fragen und leistet User-Hilfe. „Auch zwischen den Feiertagen können sich die Soldatinnen und Soldaten mit ihren Fragen an die Ansprechstelle wenden“, so Sandvoß.


Welche Strecken im Einzelnen hinzugekommen sind, findet sich im Sondereinstiegsportal Bundeswehr der Deutschen Bahn. Hier gilt es auszuprobieren, ob die eigene, bisher eventuell nicht verfügbare Strecke, hinzugekommen ist. Das Verfahren bleibt gleich: eToken laden, Strecke buchen, einsteigen und losfahren – natürlich in Uniform und mit Fahrkarte.

App nutzen und beauftragte Personen entlasten

Alle Soldatinnen und Soldaten, die aktuell über keinen Internet-Zugang verfügen, können sich beim Buchen und Verteilen der eToken von einer sogenannten beauftragten Person helfen lassen. Das können, je nach Einheit, der Kompaniefeldwebel, der Geschäftszimmersoldat, der Soldat im Freizeitbüro oder Soldaten in ähnlichen Positionen sein. „Um diese zu entlasten, bitten wir möglichst viele Nutzer, sich für die Bw-eToken-App freischalten lassen“, betont Sandvoß und erklärt: „Nach dem Freischalten können Sie die Tickets von jedem privaten Computer oder Smartphone buchen.“ Die Funktionen der App sind über die gängigen Internetbrowser, außer Microsoft Internet Explorer, unter https://bahnfahren.bundeswehr.de erreichbar.

Änderung § 30 Soldatengesetz

Für die Nutzenden außerdem wichtig: Die freien Bahnfahrten müssen nicht als geldwerte Vorteile versteuert werden. Sandvoß erklärt dies: „Die dafür erforderlichen Gesetzesvorlagen für das Jahressteuergesetz 2020 und zur Änderung des §30 Soldatengesetz zur pauschalen Versteuerung durch den Dienstherrn stehen kurz vor dem Abschluss.“ Damit soll das Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten dauerhaft rechtlich verankert werden. An der konkreten Ausgestaltung des Angebotes ändert sich dadurch nichts.

Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier:  https://www.bundeswehr.de/de/kostenfreies-bahnfahren-fuer-soldaten-149684
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

HubschrauBär

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Also zumindest im Bereich Stuttgart - Ulm - Bodensee sind die Nahverkehrsverbindungen jetzt auch ohne Fernverkehrselemente buchbar.
*Daumen hoch*
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Sepp Aller

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Frohes neues Jahr .

Kann mir evtl  ein Kamerad der im Dienst ist 6 etoken Codes bereit stellen . Würde das selber machen aber ich bin erst in 2 Wochen im Dienst und meine Stamm ist auch noch im Urlaub.
Meine Daten können unter Personensuche überprüft werden .

MKG
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UZwGBw

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Eine Frage zur Preisgestaltung beim Fahren in der ersten Klasse. Hier ist ja der Aufpreis Flexticket 2. auf 1. Klasse zu bezahlen. Wie gestaltet es sich nun, wenn man sich eine Bahncard 50 1. Klasse holt?

Angenommen das Flexticket 1. Klasse kostet 100 Euro, das für die 2. kostet 50 Euro. Der ohne Bahncard zu zahlende Preis für eine Fahrt in der 1. Klasse wären somit 50 Euro.  Wird mit Bahncard nun der Preis für die 1. Klasse halbiert und man muss nichts mehr drauf zahlen weil die Differenz 2. zu 1. Klasse 0 Euro sind? Oder wird die Differenz vom Flexpreis (1. Klasse 100 Euro, 2. Klasse 50 Euro) halbiert, also sind statt 50 Euro 25 Euro zu zahlen? Oder werden die Preise von 1. und 2. Klasse halbiert, also dann 50 und 25 Euro und hier ist die Differenz dann zu entrichten, also 25 Euro?

Die Hotline der Bahn war leider überfragt. Hat das jemand vielleicht schon ausprobiert?
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alpha_de

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Ich hatte diesen Fall selbst, der Bahncard Rabatt gilt auch für den Aufpreis. Das Zugpersonal müsste auch erst nachfragen und dann ein neues Ticket ausstellen.
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UZwGBw

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Also welche der drei Varianten war es jetzt bei Ihnen?
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