"Neue eToken zum Bahnfahren in Uniform ab 01.09.2021
Berlin, 30.08.2021, BMVg P I 1 Team Bahnfahren.
Mit dem kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform wird die Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Öffentlichkeit erhöht.
Soldatinnen und Soldaten werden im Alltag als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform in der Gesellschaft wahrgenommen.
Abreißfahrschein mit Bundeswehr-Polygonmuster und Schriftzug Bw eToken
Mit ihrem Auftreten in Uniform stärken die Soldatinnen und Soldaten das Bild der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft und prägen die öffentliche Meinung von der Bundeswehr positiv.
Zudem sollen das Engagement sowie das Verantwortungsbewusstsein, das mit dem Dienst als Soldatin und Soldat verbunden ist, öffentlich anerkannt werden.
Daher ist das Tragen der Uniform eine der maßgeblichen Bedingung zur Nutzung des Angebotes.
Das Angebot erfreut sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Mehr als 1,2 Millionen Zugverbindungen wurden bisher gebucht und in Uniform "abgefahren".
Dabei ist die Null-Euro-Ticketbuchung denkbar einfach. Ob in der Dienststelle über das Intranet der Bundeswehr oder jederzeit von zu Hause über das
Internet oder unterwegs mit der Bw-eToken-App: das Buchen der Bahnverbindung ist unkompliziert und auch deshalb so erfolgreich.
Aktueller Hinweis zur Gültigkeit der eToken
Wir weisen darauf hin, dass die aktuell zum Download bereitstehenden eToken nur bis einschließlich 31. August 2021 für Ticket-Buchungen gültig sind.
Die Gültigkeit der eToken ist hierbei nur für den Zeitpunkt des Buchungsvorgangs wesentlich. Sie hat keinen Einfluss auf Ihr gewünschtes Reisedatum.
Das heißt, dass Sie mit den aktuellen eToken bis Ende der Gültigkeit auch für Reisen mit einem Reisestart nach dem 31. August 2021 buchen können,
solange dieses Reisedatum durch den aktuellen Fahrplan der Deutschen Bahn angeboten wird.
Die eToken, die Sie bis zum aktuellen Gültigkeitsdatum nicht verbrauchen, werden systemseitig nach dem 31. August 2021 als abgelaufen markiert und automatisch ins Archiv verschoben.
Am 1. September 2021 stehen Ihnen neue eToken mit einem Gültigkeitszeitraum bis einschließlich 28. Februar 2022 auf den bekannten Bezugswegen zur Verfügung.
Unser Tipp
Stellen Sie sicher, dass Sie bei kurzfristigen Ticketbuchungen im Umstellungszeitraum über aktuelle eToken verfügen, um Probleme im Buchungsprozess zu vermeiden.
Grundsätzlich bitten wir, Ihre Ticketbuchungen stets so früh wie möglich durchzuführen.
Wir empfehlen, sich ab dem 1. September 2021 neue eToken herunterzuladen.
Allgemeines
Bitte denken Sie stets daran, dass Sie zur Nutzung des Angebots über ein Null-Euro-Ticket verfügen, einen gültigen Truppenausweis mitführen und eine korrekte Uniform tragen.
Ist eine dieser drei Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, ist das Angebot nicht nutzbar. Zuwiderhandlungen führen zu einer Fahrpreisnacherhebung.
Die Kosten hat die betroffene Soldatin bzw. der betroffene Soldat persönlich zu tragen. Eigene Kinder, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, können auf dem Null-Euro-Ticket
kostenfrei mitfahren, wenn sie im Buchungsprozess vorab angegeben werden. Im Übrigen ist die Weitergabe von Null-Euro-Tickets an Nicht-Anspruchsberechtigte untersagt und
stellt, so wie alle anderen Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen, ein Dienstvergehen dar.
Das Team Bahn im BMVg stellt den reibungslosen Ablauf zum Angebot des kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform sicher und ist gleichzeitig Ansprechstelle
bei Fragen rund um das Angebot.
Das Informationsangebot zum kostenfreien Bahnfahren im Intranet der Bundeswehr befindet sich zurzeit in der Überarbeitung und wird ab 1. September 2021 unter der
Rubrik "Zentrale Fachinformationen - Reisedienste - Bahnfahren in Uniform" zusammengefasst.
Für Anfragen ist die Ansprechstelle ebenfalls ab September 2021 unter der neuen E-Mail-Adresse BMVgPBahnfahreninUniform@bmvg.bund.de oder weiterhin
telefonisch unter 030 2004-23333 bzw. 90-3400-23333 erreichbar.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt."