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Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren

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Wüstensand:
Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

LwPersFw:

--- Zitat von: Wüstensand am 04. Dezember 2019, 11:22:04 ---Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

--- Ende Zitat ---

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."

in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.

Pericranium:

--- Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2019, 15:19:55 ---
--- Zitat von: Wüstensand am 04. Dezember 2019, 11:22:04 ---Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

--- Ende Zitat ---

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."

in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.

--- Ende Zitat ---

Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?

HubschrauBär:

--- Zitat von: Pericranium am 04. Dezember 2019, 17:56:46 ---
--- Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2019, 15:19:55 ---
--- Zitat von: Wüstensand am 04. Dezember 2019, 11:22:04 ---Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

--- Ende Zitat ---

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."

in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.

--- Ende Zitat ---

Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?

--- Ende Zitat ---
Wenn man die Frage der Verwaltung stellen  würde ist die Antwort sicher "nein". Reisekosten o.Ä. lassen sich damit sicher nicht abrechnen.

Ob das die Bahn, oder evtl Feldjäger bei normalem Wochenend-Reiseverkehr interessiert steht wohl auf einem anderen Blatt

LwPersFw:

--- Zitat ---Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?

--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Wenn man die Frage der Verwaltung stellen  würde ist die Antwort sicher "nein". Reisekosten o.Ä. lassen sich damit sicher nicht abrechnen.

Ob das die Bahn, oder evtl Feldjäger bei normalem Wochenend-Reiseverkehr interessiert steht wohl auf einem anderen Blatt
--- Ende Zitat ---


Schön ... immer wieder ... die kreative Interpretation von Vorschriften ... die eindeutig sind... ;D

Dies ist keine neue, oder eigene Vorgabe für die private Nutzung der Bahn...

Sondern die im täglichen Dienstbetrieb geltende Regel... A1-2630/0-9804 , Nr 110

Und der Dienstherr meint damit ausschließlich die eigene Haupt-Wohnung des Soldaten, von der er täglich zur Arbeit fährt und zurück... bzw. am Wochenende pendelt.

Ausnahme : Wer noch bei "Mutti" wohnt ... dann gilt diese Wohnung.

Und ich habe kein Verständnis dafür, wenn nun eine kostenlose Leistung zur Verfügung gestellt wird - mit der Bedingung der Einhaltung klarer "Spielregeln" ... und dann darüber diskutiert wird, diese nicht einzuhalten...  :-\

Es gilt ja  z.B. auch diese "Spielregel":

A-2630/1

"704. Das Tragen von Kopfhörern ist nur bei funktionsbezogenem und dienstlichem Erfordernis erlaubt.
Ohrhörer (einschließlich Freisprecheinrichtungen von Mobiltelefonen) in dezenter Ausführung und Farbe dürfen,
wenn es den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entspricht (z. B. während der Bahnfahrt,
nicht aber beim Gehen durch eine Fußgängerzone) getragen werden."


"Vorgesetzter

Welche Aufgaben habe ich als Vorgesetzte oder Vorgesetzter und worauf sollte ich achten ?

u.a.

Machen Sie insbesondere deutlich, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen sowie unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit ein Dienstvergehen darstellt.

Weisen Sie auf die geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen hin.

Es muss eindeutig sein, dass eventueller Missbrauch wie z.B. die unberechtigte Weitergabe von eToken ein Dienstvergehen darstellt und geahndet werden kann.

Gleiches gilt für ein Fehlverhalten in Uniform."

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