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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren  (Gelesen 51551 mal)

LwPersFw

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Kostenfrei Bahnfahren: Keine steuerlichen Nachteile
Berlin, 25.11.2019.

Soldatinnen und Soldaten in Uniform können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei Bahnfahren.

Über die steuerliche Regelung haben sich in den vergangenen Wochen nun Bund und Länder geeinigt.

„Es wird keine Nachteile für unsere Soldatinnen und Soldaten geben“, sagt Staatssekretär Gerd Hoofe.

Die kostenfreie Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür werden aber pauschal vom Verteidigungsministerium entrichtet.

Die Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht weiter vor, dass die Pendlerpauschale für die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie bisher geltend gemacht werden kann.
Die Regelung gelte zunächst für das Jahr 2020.


„Gute Ergebnisse erzielt“

Die Abstimmungen mit der Deutschen Bahn (DB) sind ebenfalls weit fortgeschritten.
Laut dem Verteidigungsministerium sollen wie geplant die notwendigen Abmachungen in diesem Jahr unterzeichnet werden.
Die Einigung betrifft den DB-Fernverkehr mit Vor-und Nachlauf, sowie die von der DB betriebenen Regionalverbindungen (DB-Regio).
„Wir konnten mit der Deutschen Bahn auf Augenhöhe verhandeln und haben aus meiner Sicht gute Ergebnisse erzielt“, sagt Hoofe.

Die Verhandlungen mit den regionalen Eisenbahnunternehmen, die rund 70 Prozent der Strecken im Regionalverkehr betreiben, konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden.
Eine Lösung wird für das erste Quartal des nächsten Jahres angestrebt.
Danach sollen den Soldatinnen und Soldaten möglichst alle Verbindungen im deutschen Schienennetz zur Verfügung stehen.

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2019, 09:05:08 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Berlin, 27.11.2019, BMVg Projektgruppe Bahnfahren.

Soldatinnen und Soldaten in Uniform können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei Bahn fahren.
Dazu hat der Bund mit der Deutschen Bahn eine Vereinbarung geschlossen.
Um eine kostenfreie Fahrkarte zu erhalten, wird eine digitale Buchungsberechtigung, ein so genannter eToken, benötigt.

Ab dem 2. Dezember werden im IntranetBw die eTokens angeboten.
Diese finden Sie bei den Reisediensten im Bereich der Zentralen Fachinformationen unter folgendem Link.

Soldatinnen und Soldaten, die keinen Zugriff auf das Intranet haben, können über ihre Einheit oder Dienststelle („beauftragte Person“) die Buchungsberechtigung beziehen.

Ab Mitte Dezember können Bahntickets gebucht werden.

Mit dem eToken ist es ab dem 16. Dezember möglich, über ein Portal der Deutschen Bahn Fahrkarten mit Fahrtantritt 1. Januar 2020 kostenfrei zu buchen.
Das Portal der Deutschen Bahn ist ausschließlich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgesehen. Auch hierfür wird ein Link veröffentlicht.

Die Vereinbarung gilt
+ für den gesamten Fernverkehr in Deutschland, also in allen ICE-, IC und EC-Zügen
+ sowie für Verbindungen im sogenannten Vor- und Nachlauf auf diese Strecken
+ und die Regionalverbindungen der DB Regio.

Kurzgefasst: Im Regionalverkehr sind nur die Züge kostenfrei buchbar, die im Portal angeboten werden.

Derzeit befindet sich das Bundesministerium der Verteidigung in Verhandlungen, um auch andere regionale Verkehrsunternehmen
 in die Vereinbarung aufzunehmen. Ziel ist, das Angebot für die Soldatinnen und Soldaten flächendeckend auszubauen.

Ein eToken pro Fahrkarte und Strecke

Fahrkarten können nach Buchung wie gewohnt ausgedruckt und heruntergeladen werden.

Ein eToken ist nur für eine Fahrkarte und eine Strecke verwendbar.

Erfolgt keine Fahrkartenbuchung, behält der eToken seine Gültigkeit.

Die Fahrkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.

Für alle Fahrkarten gilt darüber hinaus Zugbindung.

Das heißt, dass nur die auf der Fahrkarte angegebenen Verbindungen verwendet werden können und dürfen.

Bei Fahrtantritt sind dann Uniform, also Dienst- oder Feldanzug beziehungsweise der Bord-Gefechtsanzug der Marine (Anzug gem. A1-2630/0-9804, Nr. 110) zu tragen,
sowie ein gültiger Truppenausweis (oder vorläufiger Truppenausweis) und die Fahrkarte in gedruckter oder elektronischer Form vorzuhalten.

Das Fahrkartenkontingent ist nicht begrenzt

Grundsätzlich können beliebig viele Fahrten mit der entsprechenden Anzahl an eToken gebucht werden.

Jedoch, wie bereits erläutert, kann pro eToken nur eine Fahrkarte gebucht werden.

Buchungen sollten nicht auf Vorrat vorgenommen werden. Denn: Nicht-genutzte Fahrten können nicht zurückgegeben oder storniert werden.

Sie müssen nachträglich erfasst werden. Es ist deshalb vorausschauend und umsichtig zu planen, so als würde man die Buchung selbst bezahlen müssen.

Fahrkarten können im Portal nur für die 2. Wagenklasse bezogen werden.

Kostenpflichtig kann der Übergang in die erste Klasse an einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn oder im Zug erfolgen.

Eine Sitzplatzreservierung ist mit der Buchung nicht möglich und muss ebenfalls separat durchgeführt werden.



Mitnahmemöglichkeiten nur über Zusatztickets

Für Kinder über sechs Jahren sowie für (Dienst-)Hunde oder Fahrräder sind kostenpflichtige Zusatztickets außerhalb des Buchungsportals zu erwerben;
die mit dem eToken gebuchten Tickets berechtigen nicht zur Mitnahme.

Der Öffentliche Personennahverkehr, wie zum Beispiel Stadtbusse und U-Bahnen, ist nicht inbegriffen.


------------------------------------------------------

Die "eToken-Seite" findet sich unter:

+ im IntranetBw
> Bundeswehr.org
>> dort "Fachinformationssysteme"
>>> dort "Reisedienste"
>>>> dort "eToken DB"
>>>>> dort "Link zur eToken-Bestellung"

Den Link "eToken-Bestellung" anklicken

Um dort weiter zu kommen, benötigt man dann die Anmelde-Daten für das IntranetBw.

Wer diese noch nicht hat >> Bundeswehr.org >> oben rechts >>> "Registrierung"


"Mit den - über das Intranet Bw/durch die berechtigten Personen - bereitgestellten eToken können Sie sich
dann im Internet auf einem speziell für Sie eingerichteten Portal der Deutschen Bahn AG ein kostenfreies Fahrticket
für eine dort durch die Deutsche Bahn AG angebotene Verbindung buchen."



Aktueller Hinweis auf der Seite eToken DB:


"Das eigens für die Bundeswehr bereitgestellte Buchungsportal wird durch die Deutsche Bahn AG realisiert und befindet sich sich derzeit noch in der Fertigstellung.

Es wird zum 16. Dezember 2019 freigeschaltet werden - den entsprechenden Link werden Sie hier vorfinden.

Da die Buchung der Bahnfahrkarten ausschließlich über dieses Buchungsportal möglich sein wird, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld."




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LwPersFw

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Für Reservisten gelten diese Regelungen nur, solange sie sich im aktiven Soldatenstatus befinden.
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LwPersFw

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Um u.a. auch unsere Reservisten "auf Stand" zu halten, die ja außerhalb einer RDL keinen direkten Zugriff auf das IntranetBw haben...

Im Anhang eine große FAQ-Übersicht rund um das Thema...



Darin u.a. zu finden:


"Wann muss ich Platz machen?

Die Fahrkarte gilt grundsätzlich ohne Sitzplatzreservierung.

Eingenommene Sitzplätze müssen freigegeben werden, wenn jemand anders aufgrund einer Sitzplatzreservierung einen Anspruch darauf hat.

Gleiches gilt für sogenannte BahnComfort-Plätze, die ggf. reserviert sind, ohne dass dies gleich für jedermann sichtbar ist."


"Wie soll ich mich verhalten, wenn jemand Hilfe braucht?

Hier gibt es keine dienstrechtlich verbindliche soldatische „Pflicht“. Gleichwohl stehen Soldatinnen und Soldaten in Uniform in der Regel für eine Hilfsbereitschaft in allgemeinen Lebenslagen und prägen damit das Bild der Bundeswehr.


Wie verhalte ich mich im Zug?

Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie die Bundeswehr sichtbar nach außen vertreten. Das Auftreten in Uniform und das persönliche Verhalten sollte dementsprechend sein."

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2019, 09:20:00 von LwPersFw »
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Col bleu

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Vielen Dank, sehr hilfreich!
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Wüstensand

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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
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LwPersFw

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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."


in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.
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Pericranium

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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."


in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.

Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?
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HubschrauBär

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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."


in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.

Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?
Wenn man die Frage der Verwaltung stellen  würde ist die Antwort sicher "nein". Reisekosten o.Ä. lassen sich damit sicher nicht abrechnen.

Ob das die Bahn, oder evtl Feldjäger bei normalem Wochenend-Reiseverkehr interessiert steht wohl auf einem anderen Blatt
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LwPersFw

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Zitat
Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?
Zitat
Wenn man die Frage der Verwaltung stellen  würde ist die Antwort sicher "nein". Reisekosten o.Ä. lassen sich damit sicher nicht abrechnen.

Ob das die Bahn, oder evtl Feldjäger bei normalem Wochenend-Reiseverkehr interessiert steht wohl auf einem anderen Blatt


Schön ... immer wieder ... die kreative Interpretation von Vorschriften ... die eindeutig sind... ;D

Dies ist keine neue, oder eigene Vorgabe für die private Nutzung der Bahn...

Sondern die im täglichen Dienstbetrieb geltende Regel... A1-2630/0-9804 , Nr 110

Und der Dienstherr meint damit ausschließlich die eigene Haupt-Wohnung des Soldaten, von der er täglich zur Arbeit fährt und zurück... bzw. am Wochenende pendelt.

Ausnahme : Wer noch bei "Mutti" wohnt ... dann gilt diese Wohnung.

Und ich habe kein Verständnis dafür, wenn nun eine kostenlose Leistung zur Verfügung gestellt wird - mit der Bedingung der Einhaltung klarer "Spielregeln" ... und dann darüber diskutiert wird, diese nicht einzuhalten...  :-\

Es gilt ja  z.B. auch diese "Spielregel":

A-2630/1

"704. Das Tragen von Kopfhörern ist nur bei funktionsbezogenem und dienstlichem Erfordernis erlaubt.
Ohrhörer (einschließlich Freisprecheinrichtungen von Mobiltelefonen) in dezenter Ausführung und Farbe dürfen,
wenn es den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entspricht (z. B. während der Bahnfahrt,
nicht aber beim Gehen durch eine Fußgängerzone) getragen werden."


"Vorgesetzter

Welche Aufgaben habe ich als Vorgesetzte oder Vorgesetzter und worauf sollte ich achten ?

u.a.

Machen Sie insbesondere deutlich, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen sowie unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit ein Dienstvergehen darstellt.

Weisen Sie auf die geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen hin.

Es muss eindeutig sein, dass eventueller Missbrauch wie z.B. die unberechtigte Weitergabe von eToken ein Dienstvergehen darstellt und geahndet werden kann.

Gleiches gilt für ein Fehlverhalten in Uniform."

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RefüPerser d.R.

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Da muss ich kurz mal intervenieren. Reisebeihilfen für FHF werden auch an Dritte Orte gezahlt. Zum Beispiel wenn die Kinder nicht m Wohnort der TG Empfängers wohnen. Und wenn das eine FamilienHeimFahrt im Sinne der TGV ist ist doch sicher auch eine bei der Kostenlosen Bahnfahrt. Abgesehen davon sehe ich es aber so wie oben beschrieben. Es ist nun wirklich nicht sooopp schlimm den DA anzuziehen..Ich persönlich kann die Abneigung gegen den DA nicht verstehen. Liegt vielleicht daran dass ich mehr uniformierter Verwaltungsfachangestellter denn Soldat bin.[emoji6]

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RefüPerser d.R.

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Puh ohne Brille und mit Handy kommentieren, sollte ich besser sein lassen.

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Wüstensand

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Abneigung ist vielleicht das falsche Wort. Der DA ist im Vergleich zum FA einfach wesentlich unpraktischer. Kein Rucksack dazu, schwieriger nach Ankunft zu aufzubewahren (Stichwort Knitterschutz), viele nicht selbst beschaffte DA sehen richtig scheiße aus (Stichwort Kartoffelsack), etc pp. Dazu kommt dass man im FA sofort als Soldat zu erkennen ist, im DA (zumindest LUT oder Marine) wird man gerne auch mal als Schaffner oder von der Feuerwehr wahrgenommen.  ;D

Wie dem auch sei, Vorschrift ist da ja allerdings eindeutig.
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IcemanLw

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Also ich wurde im DA der Luftwaffe schon 2 mal für Marine gehalten ;)
Aber ja im Prinzip hast du Recht.
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Al Terego

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Ich finde die Regelung zum Anzug gut. Der FA hat auf privaten Reisen nichts verloren.

Die Gegenargumente zum DA sind oft künstlich aufgebauscht. Auch beim DA kann ich eine Tasche oder einen Rucksack auf der Reise mitführen. Nach Ankunft kann alles sauber auf einen Kleiderbügel aufgehängt werden.

Was die unpassenden Kleidungsstücke angeht, mag es bei nicht selbst beschafften sicher Engpässe geben (die gab es im übrigen auch bei Selbsteinkleidern - besonders in Punkto Hemden) - oft liegt es aber auch am fehlenden Nachdruck auf der Empfängerseite. Was natürlich verständlich ist, weil oftmals ja davon ausgegangen wird, dass das Teil eh so gut wie nie genutzt wird.
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